Nationalität von Tätern: Polizei soll Migrationshintergrund öfter nennen
Bislang waren Polizei und Staatsanwaltschaft zögerlich bei der Nennung der Nationalität von Straftätern und Tatverdächtigen. Nun soll es Veränderungen in Baden-Württemberg geben.
In Baden-Württemberg soll die Nationalität von Tatverdächtigen künftig öfter mitgeteilt werden. Das ergab eine Anfrage unserer Redaktion beim Innenministerium von Thomas Strobl (CDU). Wie sich der zukünftige Inhalt des Medienkodex auf den konkreten Umgang mit der Neufassung auswirkt, ist aber bei Heilbronner Polizei und Staatsanwaltschaft noch nicht klar.
"Derzeit kann dazu von Seiten der Staatsanwaltschaft Heilbronn noch keine Auskunft gegeben werden", sagt Behördensprecher Fabian Graf. Insofern bleibe zunächst der konkrete Inhalt des überarbeiteten Medienkodex abzuwarten. Annika Schulz, Sprecherin der Heilbronner Polizei, verweist darauf, dass man ohnehin weisungsgebunden agiere - und in der Regel die Staatsanwaltschaft die Entscheidung der Nationalitätennennung treffe.
Berichte der Polizei: In diesen Fällen soll die Nationalität genannt werden
Der Umgang mit der Frage nach der Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen ist in einer Verwaltungsvorschrift von Innen- und Justizministerium sowie im Medienkodex der Polizei geregelt. In letzterer heißt es bislang, die Polizei trage Sorge dafür, dass ihre Veröffentlichungen nicht gegen das Gleichheitsrecht des Grundgesetzes verstießen oder „Vorurteile gegen einzelne Bevölkerungsgruppen oder ethnische Minderheiten schürt“.
Zu einer neutralen und objektiven Berichterstattung durch die Polizei-Pressestellen könne grundsätzlich auch die Nennung der Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen gehören, „sofern im Einzelfall ein sachlich begründetes Interesse hieran besteht, oder auf Nachfrage der Medien“. Das gelte insbesondere bei Haftsachen, regionalen Brennpunkten oder aktuellen Kriminalitätsphänomenen.
Migrationshintergrund im Polizei-Bericht: Wann die Nationalität nicht relevant ist
Nicht genannt werden soll die Nationalität hingegen bei Kindern oder wenn sie für das Verständnis des Sachverhalts nicht relevant ist. „Das ist regelmäßig bei einfacher Kriminalität beziehungsweise Massendelikten und Verkehrsdelikten der Fall. „Ein möglicher Migrationshintergrund eines Tatverdächtigen ist für die Berichterstattung nur im begründeten Ausnahmefall von Belang“, heißt es zum Schluss des betreffenden Abschnitts.
Das Innenministerium teilte allerdings mit: „Aktuell überarbeiten wir die bestehenden Regelungen zur Nennung der Staatsangehörigkeit mit dem Ziel, zukünftig die Staatsangehörigkeit öfter zu nennen.“ Auf die Frage, ob die geplante Änderung mit der jüngsten Messerangriff in Solingen zusammenhänge, ergänzte ein Sprecher: „Die Überarbeitung läuft bereits seit mehreren Wochen, ist somit keine Reaktion auf Solingen.“
Neue Regelung für Polizei-Berichte: Wer über Nennung der Nationalität entscheidet
Strobls Ressort wies auch darauf hin, dass letztlich die zuständige Staatsanwaltschaft als Herrin des Strafverfahrens über die Nennung entscheide. Der Pressestelle von Justizministerin Marion Gentges (CDU) zufolge „kann die Staatsangehörigkeit des Tatverdächtigen Erwähnung finden, sofern im Einzelfall ein sachlich begründetes öffentliches Interesse hieran besteht. Bei tatverdächtigen Kindern und Jugendlichen ist die Staatsangehörigkeit nur bekannt zu geben, wenn besondere Gründe dies ausnahmsweise notwendig erscheinen lassen“. Die Entscheidung obliege in jedem Einzelfall der zuständigen Staatsanwaltschaft, in Rücksprache mit der ermittelnden Polizeibehörde.

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