Heilbronner CDU-Politiker Throm: Polizei soll Herkunft von Straftätern immer nennen
Alexander Throm, CDU-Politiker aus Heilbronn, war bei einer einer Diskussion im ZDF zu Gast. Er stritt mit dem Grünen-Politiker Marcel Emmerich über die Frage, ob die Polizei die Herkunft von Straftätern immer nennen soll oder nicht.

Vergangene Woche war der Heilbronner CDU-Politiker Alexander Throm im ZDF-Morgenmagazin zu Gast. Im Debattenformat „Duell“ diskutierte er mit dem Grünen-Politiker Marcel Emmerich über die Frage, ob die Polizei in Pressemitteilungen die Nationalität von Straftätern nennen soll oder nicht.
„Wird ein Verbrechen schneller aufgeklärt, wenn man die Nationalität des Verdächtigen nennt?“, will Moderatorin Mirjam Meinhardt von Throm zu Beginn wissen. „Das kann durchaus sein“, antwortet der. „Wenn der Täter noch flüchtig ist, dann hilft natürlich auch die Nationalität oder die Staatsangehörigkeit zur Identifikation, genauso wie Geschlecht, Größe, Alter.“ Deshalb müsse die Nationalität immer genannt werden.
Emmerich widerspricht. Schon heute werde die Herkunft eines Tatverdächtigen immer öfter genannt, wenn es ein öffentliche Interesse daran gibt. „Ich glaube, es gibt hier überhaupt keinen Handlungsbedarf.“ Es sei aber nicht immer maßgeblich, aus welchem Land jemand kommt, deshalb könnten Menschen stigmatisiert werden, wenn die Herkunft immer genannt wird.
Studie: Medien nennen die Herkunft von Tätern häufiger
Tatsächlich nennen Medien die Herkunft mutmaßlicher Straftäter heute deutlich häufiger als früher. Das hat eine Langzeitstudie der Hochschule Macromedia schon Ende 2019 gezeigt: Während die Herkunft von Tatverdächtigen 2014 praktisch keine Rolle spielte, wurde sie 2019 in jedem dritten Beitrag erwähnt. Die Forscher dokumentieren jedoch auch, dass die Herkunft bei Ausländern besonders herausgestellt wird. „Wird über Gewalttaten mit Messern berichtet, wird fast ausnahmslos die ausländische Herkunft benannt. Greifen deutsche Gewalttäter zum Messer, wird ihre Herkunft kaum erwähnt.“
Ein Faktor dürfte eine Änderung des Pressekodex sein: Er schrieb eigentlich vor, dass die Täterherkunft nur genannt wird, wenn ein begründeter Sachbezug vorliegt, damit es nicht "zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens" kommt. 2017 wurde die Vorgabe geändert, nun ist ein "begründetes öffentliches Interesse" maßgeblich.
Nur wer entscheidet, was im Interesse der Öffentlichkeit liegt? Throm findet, dass das nicht die Polizisten vor Ort machen sollen, sondern „die Öffentlichkeit, unsere Bevölkerung“. Emmerich findet dagegen, dass die Polizeibeamten „die richtigen Entscheidungen treffen“. Durch die Debatte werde versucht, einen Zusammenhang zwischen Ausländern und Kriminalität herzustellen, den es nicht gibt. Der sozio-ökonomische Status, das Geschlecht und andere Faktoren würden genauso eine Rolle spielen.
BKA-Präsident: Polizeiliche Kriminalstatistik hat Verzerrungen
Das betont auch Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, mit Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik in einem Interview. Sie wird oft als Beleg dafür angeführt, dass mehr Straftaten von Ausländern begangen werden. Es sei aber so, „dass Tatverdächtige ausländischer Herkunft eher zur Anzeige gebracht werden als Deutsche“, erklärt Münch. Das sei eine Verzerrung der Zahlen, die man beachten muss.
Throm sieht keine Stigmatisierung, denn es solle auch benannt werden, wenn Deutsche Straftaten begehen. „Wir haben sehr viel drängendere Fragen in der Innenpolitik“, sagt Emmerich zum Schluss.
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Kommentare
Holger Ritter am 04.09.2024 09:46 Uhr
Dieser Satz erklärt schon alles: "Während die Herkunft von Tatverdächtigen 2014 praktisch keine Rolle spielte...", bis dahin hatte Deutschland auch nicht diesen irren Migrantenstrom und weniger Probleme mit Messerattacken.