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Maskenpflicht an Schulen und Innenräumen wird bis April verlängert

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Wegen der hohen Infektionszahlen will Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. März noch nicht vollständig auslaufen lassen. Man werde eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, kündigte Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart an. Das betreffe vor allem die Maskenpflicht in in Innenräumen und an Schulen.

Von dpa
Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin.
Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin.  Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild

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