Taten in Aschaffenburg und Magdeburg
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Anschläge mit Messern und Autos: Warnung vor Lücke im Strafrecht

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Nach den Gewalttaten von Magdeburg und Aschaffenburg gehen die Diskussionen um größere Sicherheit weiter. Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges warnt vor einer Gesetzeslücke.

von dpa und unserer Redaktion

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Ein Messer in Aschaffenburg, ein weiteres in Solingen und ein Auto in Magdeburg: Weil zunehmend Alltagsgegenstände als Waffen bei schweren Anschlägen genutzt werden, muss das Strafrecht aus Sicht der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges dringend angepasst werden. Die Taten zeigten, dass Alltagsgegenstände wie Messer oder Fahrzeuge gezielt missbraucht würden, um größtmöglichen Schaden anzurichten, sagte die CDU-Politikerin. 

Wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat mache sich bislang nach deutschem Gesetz nur strafbar, wer dabei Sprengstoff oder Schusswaffen nutzen wolle. "Wer einen Anschlag mit einem Molotow-Cocktail plant, macht sich strafbar", sagte Gentges. "Aber wer dasselbe unter Einsatz eines Messers oder eines Pkw vorbereitet, bleibt straffrei. Das ergibt keinen Sinn." Das Strafrecht dürfe vor solchen Bedrohungen "nicht die Augen verschließen". Bislang versuchen einige Städte, wie auch Heilbronn, mit Waffenverbotszonen, die Gefahr durch Messer zu minimieren.


Lücke im Gesetz: Ohne Straftat kaum möglich, Anschläge zu verhindern

Kritik kommt indes auch von Schützenverbänden. Nach der Tat in Bad Friedrichshall, wo mutmaßlich ein ehemaliges Mitglied eines Schützenvereins der Täter sein soll, war gab es Stimmen, die sich für eine Verschärfung des Waffenrechts aussprachen. Aus Sicht der Schützenverbände eine weitere Einschränkung, die auf Waffenbesitzer abziele, während jeder zum Messer oder Auto greifen könne.

Durch diese Lücke im Gesetz fehle den Staatsanwaltschaften das entscheidende Werkzeug, um frühzeitig gegen Anschlagspläne vorzugehen. Überwachungen oder Durchsuchungen seien ohne Verdacht einer Straftat nicht erlaubt, sie seien aber "oft der Schlüssel zur Verhinderung solcher Anschläge", sagte Gentges.

Bereits im Oktober 2024 hatten Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat, die Länderkammer, eingebracht. Der Antrag wurde vom Rechts- und Innenausschuss befürwortet, er hängt jedoch seitdem im Wirtschaftsausschuss fest und droht der sogenannten Diskontinuität zum Opfer zu fallen. Denn nach Ende einer Wahlperiode müssen Gesetzesvorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen wurden, neu eingebracht und verhandelt werden. 

Gesetzeslücke bei alltäglichen Waffen: Ermittlungsbehörden brauchen Rechtsgrundlage

"Es ist schlicht unverantwortlich, diese dringend notwendige Gesetzesänderung auf die lange Bank zu schieben, während unsere Ermittlungsbehörden auf eine klare Rechtsgrundlage angewiesen sind", drängte Gentges. Täter würden immer wieder versuchen, alltägliche Gegenstände zu missbrauchen, denen ein ähnliches Gefahrenpotenzial wie Schusswaffen oder Sprengstoffen zukomme. "Darauf müssen wir reagieren", sagte Gentges.


In Aschaffenburg soll ein 28 Jahre alter Afghane am vergangenen Mittwoch einen zweijährigen Jungen und einen 41 Jahre alter Mann erstochen haben. Drei Menschen waren schwer verletzt worden. Der mutmaßliche Gewalttäter war der Polizei und der Justiz schon seit längerem bekannt - unter anderem wegen Gewaltvorwürfen und psychischen Auffälligkeiten. In Magdeburg war 50-Jähriger kurz vor Weihnachten mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Dabei wurden sechs Menschen getötet und knapp 300 Menschen verletzt.

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