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Schüsse in Bad Friedrichshall
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Strenge Regeln beim Waffenrecht: Vorgaben für Besitz und Aufbewahrung erklärt

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Die Bluttat in Bad Friedrichshall, bei der ein Maskierter zwei Menschen erschossen hat, sorgt für Entsetzen. Der Verdächtige besaß seine Waffe legal. Wie genau ist das Waffenrecht in Deutschland geregelt?


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Die Bluttat in Bad Friedrichshall sorgt Tage später weiter für Fassungslosigkeit. Ein Maskierter ist am Dienstagabend in die dort ansässige Firma Hänel eingedrungen und hat zwei Mitarbeiter erschossen. Eine dritte Person schwebt in Lebensgefahr. Nach und nach werden Details über den tatverdächtigen 52-Jährigen bekannt, der nun in Untersuchungshaft sitzt. Der Mann schweigt, das Motiv ist weiter unklar.

Ein Sprecher des Heilbronner Polizeipräsidiums bestätigte der "Heilbronner Stimme", dass der Tatverdächtige eine Waffenbesitzkarte besaß, die ihm den Besitz einer Waffe erlaubte. Er soll Mitglied in einem Schützenverein gewesen sein, wie Recherchen der „Heilbronner Stimme“ zeigen. Doch wie genau ist das Waffenrecht in Deutschland geregelt?

Waffenrecht in Deutschland: Darum ist es so streng geregelt

Deutschland hat ein relativ restriktives Waffenrecht. Durch europarechtliche Vorgaben und anlassbezogene Änderungen ist es in den letzten 20 Jahren mehrfach geändert worden. Die letzten Änderungen traten am 1. September 2020 in Kraft, teilt das Bundesinnenministerium auf seiner Homepage mit.

Taten wie der Amoklauf in Hamburg, der Anschlag in Hanau – beide begangen mit legalen Waffen – und Waffenfunde etwa in der „Reichsbürger“-Szene würden laut dem Innenministerium zeigen, „dass weiterhin Handlungsbedarf besteht“. Der 52-Jährige, der im Verdacht steht, die Bluttat in Bad Friedrichshall begangen zu haben, besaß seine Waffe ebenfalls erlaubt.

Waffenrecht in Deutschland: Ab wann darf man eine Waffe besitzen?

Wer legal eine Waffe besitzen möchte, benötigt in Deutschland grundsätzlich eine waffenrechtliche Erlaubnis, teilt das Innenministerium mit. Diese setze die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus. Um legal in Deutschland eine Kleinkaliber-Waffe besitzen und führen zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Vollendung des 18. Lebensjahrs
  • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • der Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
  • der Nachweis des persönlichen Bedürfnisses an der Waffe und dem Umgang damit

Diese Voraussetzungen sind im Waffengesetz geregelt und können dort nachgelesen werden. Der Erwerb von Großkaliber-Waffen ist ab einem Alter von 25 Jahren zulässig. Wer vorher ein großkalibrige Waffe erwerben will, muss ein Gutachten über die persönliche Eignung vorlegen. 

Großer und Kleiner Waffenschein: Das sind die Unterschiede

Wer in Deutschland eine Waffe legal erwerben und diese führen will, braucht entweder den Kleinen oder den Großen Waffenschein. Beantragen kann man diesen bei der Waffenbehörde, welche zu den Verwaltungsbehörden wie den Landratsämtern, Ordnungsämtern oder auch Landeskriminalämtern gehört, heißt es im „Bußgeldkatalog“. Diese prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Zuverlässigkeit des Antragstellers vorliegt.

Ein Mitglied eines Schützenvereins in Baden-Württemberg zielt auf einem Schießstand auf die Scheibe.
Ein Mitglied eines Schützenvereins in Baden-Württemberg zielt auf einem Schießstand auf die Scheibe.  Foto: IMAGO / Silas Stein

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, heißt es bei „waffenbesitz.net“. Mittels dieses Scheines dürfen diese Waffen einsatzbereit mit sich geführt werden, man darf sich damit verteidigen und sie aktiv versenden.

Der Große Waffenschein berechtigt zum Führen von Schuss-, Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen. Der Besitz des Waffenscheins berechtigt allerdings nicht automatisch zum Besitz – hierfür wird eine Waffenbesitzkarte benötigt, informiert „waffenbesitz.net“. Der Große Waffenschein ist mit deutlich mehr Auflagen versehen und wird in der Regel nicht an Privatpersonen vergeben. Gültig ist er für maximal drei Jahre, danach muss die Zuverlässigkeitsüberprüfung wiederholt werden.

Waffenrecht in Deutschland: Aufbewahrung streng geregelt

Wer eine Waffe besitzt, muss sich an strenge Vorgaben halten. Das Waffenrecht fordert von jedem Besitzer die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition ein, schreibt das Innenministerium. „Waffen sind so aufzubewahren, dass sie von anderen nicht entwendet oder missbraucht werden können.“ Das kann verdachtsunabhängig durch die zuständige Waffenbehörde überprüft werden.

Eine Kurzwaffe, die in einem Anschlagschaft verbaut ist, steht in einem Waffenschrank eines Sportschützen in Rottweil, Baden-Württemberg.
Eine Kurzwaffe, die in einem Anschlagschaft verbaut ist, steht in einem Waffenschrank eines Sportschützen in Rottweil, Baden-Württemberg.  Foto: IMAGO/Silas Stein

Die „Allgemeine Waffengesetz-Verordnung“ regelt genau, wie Schusswaffen aufzubewahren sind. Darin heißt es, dass Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind und verbotene Waffen und verbotene Munition „ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren“ seien. 

Das heißt konkret: Eine Waffe und dazugehörige Munition darf nicht etwa frei zugänglich in Schubladen aufbewahrt werden. Der Rechtspsychologe Dietmar Heubrock erklärt im „MDR“, dass sie in Tresoren hinter verschlossenen Türen abgelegt sein müssen.

Umgang mit Waffen: Diese Regeln gelten für Sportschützen

Mitglieder in Schießsportvereinen müssen sich ebenfalls an Vorgaben halten. Die Sportler in Schützenvereinen müssen einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten führen. Die Vereine haben diese Trainings zu bestätigen. Eine Behörde prüft, ob die Trainings gemacht wurden. 

Tritt ein Mitglied, das eine Waffenbesitzkarte hat, aus einem Schützenverein aus, so muss der Austritt aus dem Verein an die zuständige Behörde gemeldet werden. Der Tatverdächtige, der in Bad Friedrichshall zwei Menschen erschossen haben soll, war bis Ende des vergangenen Jahres Mitglied im Sportschützenverein Hubertus in Seckach. Zuletzt habe er nicht mehr aktiv im Verein geschossen und die Mitgliedschaft im Sommer zum Ende des Jahres 2024 gekündigt.

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