Grundsteuer in Baden-Württemberg wird im April 2026 geprüft
Der Bundesfinanzhof will das Grundsteuer-Modell in Baden-Württemberg prüfen. Ein Urteil lässt Eigentümer nun hoffen.
Das Bodenwertmodell für die Grundsteuer in Baden-Württemberg steht in der Kritik. Der Bundesfinanzhof plant, voraussichtlich im April 2026 mündliche Verhandlungen zum „Ländermodell Baden-Württemberg“ durchzuführen. Dabei geht es um Urteile, die das Finanzgericht Baden-Württemberg schon im Jahr 2024 gefällt hat.
Auf dem Prüfstand steht, ob die Grundsteuer als reine Bodenwertsteuer rechtens ist. Im Landesmodell in Baden-Württemberg wird zur Ermittlung der Grundsteuer ausschließlich der Grund und Boden genommen, ohne zu berücksichtigen, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht. Zum Teil hat dies zu erheblichen Verschiebungen bei der Grundsteuer geführt.
Grundsteuer in Baden-Württemberg: Gutachten für den Grundstückswert muss der Eigentümer zunächst vorstrecken
Besonders betrachtet werden soll noch einmal die Tatsache, dass der pauschale Ansatz der Bodenrichtwerte für komplette Zonen gilt, ohne die Besonderheiten der einzelnen Grundstücke zu berücksichtigen. Wird in einem selbst beauftragten Gutachten nachgewiesen, dass der Verkehrswert des Grundstücks 30 Prozent unter dem angegeben Bodenrichtwert liegt, kann beim örtlichen Finanzamt eine Reduzierung des Grundsteuermessbescheids beantragt werden.
Dies kann der Fall sein, wenn ein Teil des Grundstücks nicht bebaut werden kann. In einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Baden-Württemberg die Kosten für ein Gutachten zur Neubewertung eines Grundstücks dem Finanzamt auferlegt. Die Kosten müssen in diesem Fall also nicht vom Eigentümer selbst getragen werden.

Steuerzahlerbund: Recht hängt nicht vom Geldbeutel ab
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sieht sich durch das Urteil bestätigt: „Dieser Finanzgerichtsbeschluss bestätigt unsere Auffassung, wonach es nicht sein kann, dass Steuerzahler selbst in offenkundigen Fällen – wie etwa bei Grundstücken mit großen Garten- oder Grünflächen mit baurechtlich eingeschränkter Bebaubarkeit – zum Nachweis eines niedrigeren Wertes auf eigene Kosten ein Gutachten in Auftrag geben müssen“, sagt Landesvorsitzender Eike Möller. „Es darf nicht vom Geldbeutel abhängen, ob sich jemand sein Recht holen kann.“
Der Steuerzahlerbund fordert nun: Die Kosten für Verkehrswertgutachten sollten generell durch die Finanzämter übernommen werden, wenn offenkundige Wertabweichungen zu Gunsten des Steuerzahlers vorliegen – „und zwar auch rückwirkend“. Kritisiert wird auch, dass die Kosten für Gutachten durch die Gutachterausschüsse stark variieren.
So reicht die Spannweite nach Recherchen des Bunds der Steuerzahler von etwa 300 Euro bis 950 Euro je Gutachten. Es sollte daher eine möglichst einheitliche kostengünstige Lösung für ganz Baden-Württemberg geschaffen werden. „Noch besser wäre, wenn die Finanzämter die Wertabweichungen von Amts wegen berücksichtigen würden, dies würde ein Gutachten überflüssig machen“, fordert der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg.
An der Steuerschraube gedreht? Bürgermeister aus der Region wehren sich gegen Vorwürfe
Aufgrund der neuen Berechnung über die Bodenrichtwerte haben im vergangenen Jahr über 93 Prozent der Kommunen im Land die Hebesätze der Grundsteuer B geändert.
Bürgermeister im Landkreis Heilbronn wehren sich aber gegen die Darstellung, dass sie auf Kosten der Steuerzahler die Hebesätze erhöht hätten. Für 2026 zeichnet sich in der Region bislang keine Veränderung bei den Hebesätzen ab.

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