Stimme+
Nach Kritik vom Steuerzahlerbund
Lesezeichen setzen Merken

Grundsteuer erhöht? Bürgermeister in der Region Heilbronn wehren sich gegen Vorwürfe

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Auf die Grundsteuer-Schelte folgt die klare Retourkutsche. Mehrere Bürgermeister im Raum Heilbronn fühlen sich zu Unrecht am Pranger und kritisieren das Transparenzregister wegen falscher Daten.


Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Bürgermeister Thomas Einfalt ist „not amused“: Bei einer Übersicht des Steuerzahlerbundes zur Grundsteuer steht seine Gemeinde Hardthausen als Übeltäter da. Angeblich, weil die Dreier-Gemeinde Kochersteinsfeld, Gochsen und Lampoldshausen die Grundsteuer um 43 Prozentpunkte über die Empfehlung des Landes im sogenannten Transparenzregister hinausgegangen ist. „Nicht die Grundsteuer wurde um 43 Prozent erhöht“, widerspricht Einfalt der Darstellung. Sondern man habe sich eben nicht an die Landes-Empfehlung gehalten, den Grundsteuerhebesatz zu senken. De facto sei der Hebesatz um zehn Prozent erhöht worden.

Finanzministerium Baden-Württemberg: Kommunen sollen nach der Reform nicht mehr Grundsteuer einnehmen

Die Grundsteuer berechnet sich aus dem Messbescheid des Finanzamts und dem aktuellen Hebesatz der Gemeinde. Weil die Berechnung reformiert wurde, mussten alle Gemeinden landauf, landab ihre Hebesätze neu kalkulieren. Dazu gab es Empfehlungen des Landes-Finanzministeriums im sogenannten Transparenzregister. Das Ziel dabei war die „Aufkommensneutralität“: Die Kommunen sollten nach der Reform nicht mehr Grundsteuer einnehmen als vorher. 

Das Neubaugebiet "Ob dem Kirchhof II" in Hardthausen-Gochsen ist für das Finanzministerium noch Ackerland.
Das Neubaugebiet "Ob dem Kirchhof II" in Hardthausen-Gochsen ist für das Finanzministerium noch Ackerland.  Foto: Seidel, Ralf

Dazu haben die Städte und Gemeinden aber eine andere Haltung als das Land. Zum einen, verlautet der Städte- und Gemeindetag in einer gemeinsamen Erklärung, habe man nie versprochen, dass die – nach der Gewerbesteuer –  wichtigste Einnahmequelle der Kommunen für alle Zeit auf Eis gelegt werden soll. 

Transparenzregister: Baugebiete sind vom Land nicht berücksichtigt worden

Zum anderen, und hier schließt sich auch Thomas Einfalt aus Hardthausen an, arbeite das Transparenzregister mit veralteten Daten. Hardthausen hat seit 2022 – auf diesen Zeitpunkt bezieht sich der Vergleich des Landes –  große Baugebiete entwickelt. Konkret sind das „Rosenberg II“ in Kochersteinsfeld mit 38 Bauplätzen, das innerörtliche Baugebiet „Brunnenstraße“ in Lampoldshausen mit vier Bauplätzen, sowie das Baugebiet „Ob dem Kirchhof II“ in Gochsen mit 107 Bauplätzen.

Die drei Baugebiete seien im Jahr 2022 bereits zum Teil bebaut gewesen, wurden jedoch beim Finanzamt noch als Ackerland geführt, sagt Einfalt. Daher rühre „die enorme Diskrepanz und falsche Datengrundlage für das Transparenzregister“.

Bürgermeister aus Hardthausen: „Faktisch haben wir die Grundsteuer nicht erhöht.“

Mehr Bauland bedeutet aber auch, dass die Einnahmen durch die Grundsteuer steigen. Hätte man sich an die Empfehlung des Landes gehalten und den Grundsteuerhebesatz gesenkt, wären Hardthausen Einnahmen verlustig gegangen, die der Gemeinde von Rechts wegen zustehen. „Die Grundlage des Transparenzregisters ist veraltet, da zum Erhebungsjahr 2022 über 150 erschlossene Bauplätze noch als Ackerland verbucht wurden.“ 

Einfalt findet die Außenwirkung „fatal“. Er habe immer versprochen, die Grundsteuer nicht zu erhöhen. „Nun stehen wir als Steuer-Sünder da. Das ist schwierig, den Bürgern zu erklären, dass wir faktisch die Grundsteuer nicht erhöht haben.“ 

Grundsteuerreform: Etliche Bürgermeister widersprechen dem Land

Auch andere Kommunen betrifft die „Erhöhung“. Kirchardt wird ebenfalls zu den Gemeinden gezählt, die angeblich die Grundsteuer erhöht hat. „Dem will ich ausdrücklich widersprechen.“, sagt Bürgermeister Gerd Kreiter. Bürgermeister, Verwaltung und Gemeinderat war es „immer wichtig, dass die Grundsteuerreform in Kirchardt für die Gemeinde aufkommensneutral ausgestaltet wird. Wir haben deshalb vor Festlegung des neuen Hebesatzes unsere vorliegenden Grundsteuerwertbescheide ausgewertet. Außerdem hat die Gemeinde im Sommer 2025 die Aufkommensneutralität des neuen Hebesatzes geprüft und vom Gemeinderat bestätigen lassen.“

Es habe sich herausgestellt, dass die Daten-Grundlagen des Transparenzregisters des Landes und der dort genannte Korridor für einen aufkommensneutralen Hebesatz „jedenfalls nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten in Kirchardt übereinstimmt“.

In Bad Friedrichshall, vom Steuerzahlerbund mit 68 Prozentpunkten Überschreitung zum Spitzenreiter im Landkreis Heilbronn gekürt, hat man sich ebenfalls nicht an den Appell der Aufkommensneutralität gehalten. „Hätten wir die veralteten Messbeträge des Landes sowie den empfohlenen Hebesatz für die Hebesatzberechnungen herangezogen, dann hätten unsere ’aufkommensneutralen’ Grundsteuereinnahmen im vergangenen Jahr 3,379 Millionen Euro betragen“, sagt Bürgermeister Timo Frey.

Mit veralteten Messbeträgen des Landes wären Grundsteuer-Einnahmen gesunken

„Zum Zeitpunkt der Hebesatzkalkulation lag das Aufkommen für 2024 aber bereits bei 3,6 Millionen Euro ohne die Abrechnungen und Nachzahlungen der zu Bauplätzen entwickelten Grundstücke der zurückliegenden Jahre.“ Das Finanzministerium habe bei seinen Berechnungen lediglich Grundsteuerobjekte berücksichtigt, bei denen sowohl nach altem Recht als auch nach neuem Recht ein Messbetrag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung festgesetzt war. „Somit sind einige Baugebietserweiterungen und Entwicklungen in der Betrachtungsweise des Landes außen vor geblieben.“

Kritik vom Mieterbund: Alfred Huber vom Mieterbund Heilbronn-Franken kritisiert einen anderen Aspekt der Reform: „Nur noch ein Viertel der Steuerlast entfällt auf Gewerbeimmobilien.“ Dem entsprechend tragen Wohnimmobilien künftig mehr als zwei Drittel des gesamten Aufkommens der Grundsteuer B. Das gehe auch zu Lasten von Mietern. „Dass Wohnen im Vergleich zum Gewerbe mit massiv höheren Steuern belastet wird, ist ungerecht und muss korrigiert werden.“ 

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Neueste zuerst | Älteste zuerst | Beste Bewertung
Keine Kommentare gefunden
  Nach oben