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Neue Verträge fürs Fernsehen

Ende des Nebenkostenprivilegs für Kabel-TV: Was Mieter jetzt wissen müssen

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Ab Juli 2024 entfällt das Nebenkostenprivileg für Kabel-TV. Mieter müssen eigene TV-Verträge abschließen. Welche Alternativen es gibt und worauf Mieter achten sollten.

Von Milea Erzinger und dpa
Ab Juli diesen Jahres haben Mieter die Wahl zwischen verschiedenen TV-Empfangswegen.
Ab Juli diesen Jahres haben Mieter die Wahl zwischen verschiedenen TV-Empfangswegen.  Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Nach vier Jahrzehnten ist das sogenannte Nebenkostenprivileg ab Juli Geschichte. Bislang war Vermietern erlaubt, die Gebühren für Kabel-TV über die Nebenkosten auf ihre Mieter umzulegen. Vier Jahrzehnte lang zahlten Mieter die Kosten für das Fernsehsignal über die Kosten für Nebenkosten der Wohnung. Dies war praktisch, da der Monatspreis mit einem einstelligen Euro-Betrag recht niedrig war und der Vermieter dank Sammelverträgen einen Mengenrabatt erhielt. Allerdings mussten auch Mieter diese Kosten zahlen, die eigentlich kein Kabel-TV wollten.

Das hat nun ein Ende. Nun müssen Millionen Mieter in Deutschland eigene Verträge abschließen, wenn sie weiterhin fernsehen möchten. Doch was bedeutet das konkret und welche Alternativen gibt es?


Internet, Antenne, Satellit oder Kabel-TV: Mieter haben Wahlmöglichkeit nach Aus von Nebenkostenprivileg

Ab Sommer 2024 haben Mieter die Wahl zwischen verschiedenen TV-Empfangswegen. Sie können entweder einen Einzelvertrag mit einem Kabel-TV-Anbieter abschließen oder auf Antenne, Satellit oder internetbasiertes Fernsehen umsteigen.

Dabei sollten Mieter nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung achten. Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt, dass man sonst "schnell Äpfel mit Birnen vergleiche". Folgende Alternativen gibt es zum klassischen Kabel-TV:

Kabel-TV: Wer beim Kabelanbieter bleibt, erhält für rund zehn Euro die öffentlich-rechtlichen Sender in HD-Qualität und die privaten in SD-Qualität. Ein teureres Abo ist nötig, um private Sender in HD zu empfangen.

Internetbasiertes Fernsehen: Komplettpakete über das Internet gibt es oft ab sieben Euro. Kostenfreie Tarife umfassen meist nur öffentlich-rechtliche und einige unbekannte Privatsender, dafür aber mit mehr Werbeunterbrechungen.

Antenne und Satellit: Beide Optionen erfordern eine einmalige Investition. Über Antenne sind nur öffentlich-rechtliche Sender in HD kostenfrei empfangbar, private Sender kosten etwa acht Euro pro Monat. Beim Satellitenfernsehen sind öffentlich-rechtliche Sender in HD und private in SD-Qualität kostenfrei, für private Sender in HD ist ein Abo nötig (ca. sechs Euro pro Monat). Allerdings muss der Vermieter die Installation einer Satellitenschüssel am Balkon oder auf dem Dach genehmigen.


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Neue Verträge nötig: Wann wird Kabel-TV abgestellt?

Ein sofortiger schwarzer Bildschirm droht nicht, da Anbieter wie Vodafone das Signal nicht sofort abstellen, wenn der Sammelvertrag des Vermieters ausläuft. Allerdings erhöhen die Anbieter den Druck auf die Mieter, Verträge abzuschließen. Vodafone und Tele Columbus informieren mehrfach, bevor Anschlüsse abgeklemmt werden.

Das Ende des Nebenkostenprivilegs befeuert den Wettbewerb. Unternehmen wie die Deutsche Telekom, Waipu und Zattoo sehen hierin eine Chance, da das Nebenkostenprivileg ihr Geschäft bisher gebremst hat. Vodafone und Tele Columbus versuchen, ihre Kunden mit neuen Verträgen zu halten und dabei auch Internetverträge zu verkaufen.

Wechsel nach Aus von Privileg für Kabel-TV: Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Vertriebler

Verbraucherschützer begrüßen das Ende des Nebenkostenprivilegs, da Mieter dadurch mehr Wahlfreiheit bei der Fernsehnutzung erhalten. Sie warnen jedoch vor unseriösen Vertrieblern, die Mieter zur schnellen Vertragsunterschrift drängen wollen.

Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW rät, sich erst umfassend zu informieren und nicht auf Druck einzugehen.

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