Nach neuem Gesetz: Kostet Kabelfernsehen künftig mehr?

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Ab Sommer dürfen Kosten für den Fernsehvertrag nicht mehr einfach auf die Mieter umgelegt werden. Anbieter versuchen ihre bisherigen Kunden mit neuen Angeboten zu behalten.

Rund 40 Jahre nach Einführung des Kabelfernsehens steht die Übertragungstechnik vor ihrer größten Herausforderung seit langem. Denn das 2021 beschlossene Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, ein Vertragskonzept aus den Anfangszeiten des Fernsehens, läuft in seine letzte Phase. Danach können Mieter nicht mehr einfach über die Nebenkosten für einen Kabelanschluss zur Kasse gebeten werden. Das Ende der Übergangsfrist ist am 30. Juni.

Bisher wurden in vielen Mietwohnungen Geldbeträge für den Kabelanschluss verlangt, selbst wenn der Mieter dieses Angebot nicht nutzte oder nutzen wollte. Im heutigen Streamingzeitalter spielt das lineare Fernsehen in vielen Haushalten eine untergeordnete Rolle. Netflix, Sky und Amazon Prime sind mit durchgängig verfügbaren Filmen und Serien eine große Konkurrenz für das Kabelfernsehen. So kam es bei vielen zu einer Doppelbelastung der Heimkino-Kosten. Wollen sie nun aber weiterhin das Kabelfernsehen nutzen, können oder müssen sich Mieter wohl selbst um einen neuen Vertrag kümmern.

Breitbandkabelanbieter wie Vodafone stehen damit vor einer Herausforderung: Sie müssen mit der Bewegung weg vom Kabelfernsehen umgehen. Für die Mieter allerdings möchte der Vodafone-Pressesprecher Helge Buchheister Entwarnung geben: „Es gibt eine gute Nachricht. Der Kabelanschluss wird nicht so viel teurer“, sagt der Pressesprecher.

Neues Gesetz lässt Preise für Kabelfernsehen steigen 

Damit spielt er darauf an, dass zwischenzeitlich Meldungen von kräftigen Preiserhöhungen die Runde machten. Tatsächlich sollen die monatlichen Kosten von sieben bis neun Euro auf acht bis zehn Euro steigen. Voraussetzung ist ein Kooperationsvertrag zwischen Vodafone und dem Vermieter. „Seit zwei Jahren arbeiten viele Mitarbeiter mit Hochdruck an einer Lösung. Diese ist uns nun mit einer moderaten Preiserhöhung gelungen“, sagt Buchheister. Ohne einen solchen Kooperationsvertrag müsse ein einzelner Mieter wohl etwa 13 Euro monatlich zahlen.


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Die Wohnungsgesellschaft Stadtsiedlung Heilbronn hat sich bereits längere Zeit mit dem neuen Telekommunikationsgesetz beschäftigt und eine Lösung gefunden. „Eine Multimedia-Versorgung gehört zukünftig zum Ausstattungsstandard unserer Wohnungen“, erklärt der Prokurist Michael Schanz. Eine Gebühr für Mieter besteht schon seit dem Jahr 2023 nicht mehr, was bislang nur positive Rückmeldungen eingebracht haben soll.

Der Vorstand des Mieterbundes Heilbronn, Alfred Huber, befürwortet den neuen Gesetzesbeschluss. „Jetzt kann es sich jeder frei aussuchen und ist an keine Kosten gebunden“, sagt Huber. Auch die Mitglieder im Verein seien laut dem Vorstand noch nicht mit Klagen an ihn herangetreten. „Wie die Reaktion der Mieter sein wird, wird man wahrscheinlich erst ab dem 30. Juli richtig sagen können“, so der Mietervertreter. Auch Geschäftsführer Udo Casper vom Mieterbund Baden-Württemberg ist von der Neuerung begeistert. Allerdings prognostiziert er keine rosigen Zeiten für das Kabelfernsehen. „Mit den Internetangeboten sinkt natürlich die Nachfrage für das Kabel. Dadurch werden die zu bezahlenden Kosten wahrscheinlich immer höher.“ Anbieter wie Waipu.tv, Joyn oder Zattoo bieten schon jetzt Fernsehprogramme über das Internet an. Selbst ARD und ZDF zeigen ihre Ausstrahlung frei zugänglich per Stream auf deren Website.

Trotz höheren Vertragskosten: Vodafone versucht Kunden zu behalten

Helge Buchheister ist sich dessen bewusst, glaubt aber weiterhin, dass für die meisten Menschen das Kabel die bevorzugte Variante zum Fernsehen bleibt. „Durch Marktforschung wissen wir, dass die meisten Mieter, die das Fernsehen in Anspruch nehmen, zu den älteren Semestern gehören.“ Daher ist sich Buchheister sicher, dass die wenigsten Nutzer eine Veränderung wollen. „Mit Fernsehen über das Internet braucht man einen WLAN-Router, Receiver und eine zweite Fernbedienung. Alles sehr umständlich.“ So ist Buchheister zuversichtlich, dass Vodafone, trotz steigender Konkurrenz, viele seiner Kunden weiterhin halten kann.

Das neue Telekommunikationsgesetz betrifft laut Vodafone mehr als 12 Millionen Mieter. Diese müssen, um weiter fernzusehen, entweder selbst einen Vertrag mit einem TV-Anbieter aushandeln, von einem Kooperationsvertrag des Vermieters mit dem Anbieter profitieren oder auf das Internet zurückgreifen. Alternativen zum Kabel sind zusätzlich noch TV per Satellit oder Antenne. Beide Optionen bieten HD-Fernsehen der öffentlich-rechtlichen Sender ohne Gebühren. Antennen können teilweise sogar selbst installiert werden. 

 

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