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Arbeitsgericht Heilbronn
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Klage gegen Würth: Mitarbeiter fiebern Urteil entgegen  

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Anderer Tag, ähnlicher Fall: Das Arbeitsgericht Heilbronn hat sich am Mittwoch mit der Klage eines weiteren Würth-Mitarbeiters befasst, dem fristlos gekündigt worden war. Ein Urteil steht noch aus, sein Kollege aber muss wieder eingestellt werden.  


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Die Protagonisten in Saal sechs des Arbeitsgerichts in Heilbronn waren am Mittwoch andere als in den beiden zuletzt verhandelten Kammerverfahren gegen die Adolf Würth GmbH & Co. KG. Und obwohl auch der Fall von Jürgen Fischer formell ein eigener ist, wurden dieselben Argumente ausgetauscht wie zuvor.

Wie seine Logistik-Kollegen Ralf Klenk und Ina Möller klagt auch Fischer gegen seine fristlose Kündigung.

Mitarbeiter klagen gegen Würth: Unklar, wann es zu einem Urteil kommt

Während es im Fall von Klenk bereits ein Urteil gibt, müssen sich Möller und Fischer noch gedulden. Nach einer rund 20-minütigen Anhörung und einer ebenso lange andauernden Zwischenberatung des Gerichts sagte der vorsitzende Richter Frank Bantle nur, dass es voraussichtlich nächste Woche einen Verkündungstermin geben werde. Ob es dann auch zu einem Urteil kommt, ist offen.

„Die Frage ist, ob das Gericht den Fall jetzt als entscheidungsreif ansieht oder ob es Zeugen laden möchte“, erklärte Fischer-Anwältin Britta Göppert.

Reinhold Würth zählte seine Führungskräfte auf Betriebsversammlung an

Die drei Logistikmitarbeiter hatten im Sommer vergangenen Jahres Unterschriften gesammelt, um auf „fehlende Wertschätzung und Respekt seitens der Führung“ in der Logistik hinzuweisen. Am Ende waren 287 Unterschriften zusammengekommen, die im September während einer Betriebsversammlung an Reinhold Würth, den heutigen Ehrenvorsitzenden des Stiftungsrates, übergeben wurden.

Der langjährige Firmenchef hatte das zum Anlass genommen, seine Führungsriege noch auf dieser Versammlung anzuzählen, wie Würth-Anwalt Philipp Steffen auch am Mittwoch noch einmal betonte. Das Unternehmen sei den Vorwürfen nachgegangen. Zur Überraschung sei dabei aber herausgekommen, das „von 50 von uns Befragten 49 nicht wussten, was sie da unterschrieben haben“. Sprich: Sie seien nicht aufgeklärt worden. Steffen sprach wie in den anderen Fällen daher von einer massiven Täuschung, die eine fristlose Kündigung rechtfertige.  

Erstes Urteil im Würth-Prozess gefallen: Betriebsrat muss weiterbeschäftigt werden

Dem widersprach Göppert vehement, Fischer habe sehr wohl in das Thema eingeführt und auch aufgeklärt. „Ich sehe nicht, wann und wo der Kläger getäuscht haben soll“, sagte sie. Abgesehen davon stellte sie die Befragungen des Unternehmens bei Mitarbeitern, die unterschrieben haben, infrage: „Wir wissen doch, wie solche Befragungen ablaufen.“ Die Würth-Seite betonte aber, dass die Nachfragen von Betriebsräten durchgeführt worden seien. Die Mehrheit im Gremium haben arbeitgebernahe Betriebsräte, die IG-Metall-Kollegen sind in der Minderheit. Neue Erkenntnisse brachte die Verhandlung in der Sache also kaum, die drei Fälle sind alle gleich gelagert.   

Im Fall von Ralf Klenk hatte das Unternehmen in der Vorwoche den Prozess verloren: „Wir haben in allen Punkten recht bekommen“, teilt Uwe Bauer, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Schwäbisch Hall, auf Nachfrage mit. Dem Urteil nach, das der Heilbronner Stimme vorliegt, muss Würth den fristlos gekündigten Logistik-Mitarbeiter wieder einstellen. „Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Mitarbeiter in der Logistik bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung weiter zu beschäftigen“, heißt es wörtlich. 

Spielt Würth nicht mit, droht eine Zwangsvollstreckung des Urteils

Klenk hatte verspätet von dem Urteil erfahren, ist aber „super glücklich“, wie er im Gespräch mit unserer Zeitung am Mittwoch betonte. Klenk möchte wie seine beiden Kollegen unbedingt wieder arbeiten, entsprechend hat er seine Arbeitsleistung am Montag angeboten und sich zur Spätschicht bei Würth eingefunden. Weiter als bis zum Werkstor kam er allerdings nicht, da ihm der Zutritt vonseiten des Unternehmens verweigert wurde.

„Wenn der Arbeitgeber nicht will, muss das Urteil im Zweifel zwangsvollstreckt werden“, sagt Britta Göppert. Die Anwältin geht davon aus, dass sich im konkreten Fall unter der entsprechenden Androhung in den nächsten zwei Wochen etwas tun werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Würth könnte noch in Berufung gehen.

Für Klenk hatte der Besuch am Montag vor dem Werksgelände trotzdem etwas Gutes: Viele Kollegen seien – mitten im Schichtwechsel – auf ihn zugekommen. „Viele haben gefragt: Ralf, wann kommst Du endlich wieder, wir brauchen Dich. Oder: Schön Dich zu sehen.“ Das habe ihm natürlich gut getan. Auch Fischer kann das Urteil in seinem Fall kaum abwarten, hofft natürlich auf denselben Ausgang wie bei Kollege Klenk. „Meine Arbeitsschuhe sind geputzt, ich bin bereit“, sagt er. Am Dienstag war auch Ina Möller nach ihrer Verhandlung mit einem guten Gefühl nach Hause gegangen.

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