Fehler beim Testament vermeiden – So vererbt man rechtssicher
Bei den Erbrechtstagen der Kreissparkasse erklären Notare, welche Fallstricke es bei Testamenten gibt. Viele Erblasser wollen Streit zwischen den Erben vermeiden.

Strittige Erbfälle nehmen zu, sagt Anja Kunz, Bezirksnotarin am Amtsgericht Heilbronn. Bei der dritten Veranstaltung der Erbrechtstage der Kreissparkasse Heilbronn sind 500 Besucher gekommen, um zu hören, wie genau das vermieden werden kann.
Die Basis, da sind sich die beiden Experten einig, ist ein durchsetzbares Testament. Doch nicht immer ist das so einfach. Das verdeutlicht Kunz durch Bilder von selbst verfassten Testamenten oder Schriftstücken, die das sein sollen. Grundsätzlich sind privatschriftliche Testamente, die zu Hause oder beim Nachlassgericht verwahrt werden, gültig – wenn sie eigenhändig geschrieben und unterschrieben sind. Auch wenn der Erblasser Angehörige ausdrücklich darum bittet, das Testament zu verfassen, gelte es hingegen nicht, erläutert Kunz.
Erbe und Vermächtnis: Hier liegt der Unterschied im Erbrecht
Nimmt man einen Mustertext aus dem Internet oder einer Zeitschrift als Vorlage, kann das Folgen haben. Oft werden Fachbegriffe falsch verwendet, so Kunz. Besonders die Worte "Erbe" und "Vermächtnis" seien häufige Fehlerquellen. Den Halbsatz "Ich vermache mein gesamtes Erbe" habe Notar Steffan Seybold schon häufig gelesen. Warum das falsch ist, erklärt er in seinem Teil des Vortrags: Ein einzelner Gegenstand wie ein Gemälde könne einer Person vermacht werden. Der gesamte Nachlass brauche aber einen Erben. "Es gibt keinen Erbfall ohne Erben", betont Seybold. Auch wenn das Haus an die Tochter und die Finca an den Sohn gehen sollen, braucht es jemanden, der den Rest erbt. Denn, was ist mit dem Geld auf dem Konto, dem Auto oder der Wohnungseinrichtung?
"Wir sind diejenigen, die entscheiden müssen: Ist das Testament wirksam oder ist es nicht wirksam", erklärt Kunz die Rolle des Nachlassgerichtes. Schwierig sei es nachzuvollziehen, wer wann Streichungen oder Korrekturen vorgenommen habe. Bei der Testamentseröffnung bekomme jeder Erwähnte, egal ob seine Passage gestrichen ist oder nicht, eine Abschrift. Das könne zu ungünstigen Konstellationen führen. Zudem werde ein Testament unübersichtlich. Dasselbe passiere, wenn mehrere Testamente existieren. "Wir haben Fälle, da haben Personen 15 bis 20 Texte geschrieben."
Streit vermeiden: Wie Beratung vom Notar für das Testament helfen kann
Ein weiterer Fallstrick: Fehlt in gemeinsamen Testamenten von Ehepaaren der Änderungsvorbehalt, kann der Überlebende das Testament nicht mehr ändern. "Das sagt Ihnen der Mustertext im Internet nicht." Ein Notar hingegen schon. "Wir ermitteln, was Sie wirklich wollen", sagt Seybold über die Beratung bei Notaren an das Publikum gewandt. Vielen Klienten sei es wichtig, dass kein Streit entstehe. "Wenn sie sich streiten wollen, streiten sie sich trotzdem", ordnet der Notar gleich ein. Dennoch: "Man kann nicht immer Streit vermeiden, aber ihn wenigstens in geordnete Bahnen lenken." In manchen Fällen sei der Rat des Notars: "Machen Sie gar nichts."
Tipps von Experten: Testament frühzeitig machen und darüber sprechen
Ein Sterbefall könne immer eintreten. Deshalb ist für Bezirksnotarin Kunz eine frühzeitige Verfügung wichtig. "Ein Testament ist nichts, was ich einmal mache und nie mehr ändern muss", sagt sie. Dabei sei nur wichtig, dass überholte Verfügungen vernichtet werden. Außerdem sollte offen über das Testament gesprochen werden. Dazu gehöre auch, "dass man mit dem Notar vernünftig redet". Denn Notar Seybold habe schon erlebt, dass aus dem Nichts Häuser, Kinder oder veraltete Testamente auftauchen.
"Es gibt einfache Testamente, die sind allein machbar", sagt Seybold. Er kenne aber auch den anderen Fall, wenn jemand aus Versehen die Ehefrau enterbt. Für komplexe Testamente sei Hilfe essenziell. Schon die Beratung bei einem Rechtsanwalt, der den Entwurf für ein privatschriftliches Testament erstellen darf, könne sinnvoll sein. Das Argument Geld will der Notar dabei nicht gelten lassen: "Es kostet Geld, aber es ist manchmal billiger als eine Regelungslücke."
Eltern, Kinder, Ehepartner – Diese Personen erben nach der gesetzlichen Erbfolge
Das Nachlassgericht wird nur aktiv, wenn ein Testament nach einem Todesfall vorliegt, sagt Bezirksnotarin Anja Kunz. Liegt das nicht vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Notar Steffen Seybold erklärt, wer wann erbberechtigt ist: Im deutschen Recht erbt in der Regel der Ehepartner die Hälfte. Der Rest wird unter den Kindern des Verstorbenen aufgeteilt. Sollten diese bereits gestorben sein, rücken deren Kinder, also die Enkel, an deren Stelle. Gibt es keine Kinder, erben die Eltern. Falls auch sie tot sein sollten, sind Geschwister und deren Kinder erbberechtigt. Dann geht die gesetzliche Erbfolge bis zu den Großeltern und deren Seiten des Stammbaums weiter.


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