Beim Testament können viele Fehler passieren - mit gravierenden Folgen
Es gibt einige Fallstricke beim Vererben. Stimme.de erläutert, wann der letzte Wille aus Unwissenheit verpufft. Der Streit ums Erbe "kommt oft über Nacht", erklärt eine Heilbronner Rechtsanwältin aus der Praxis.

Vererben ist alles andere als einfach. "Die Fallstricke im Erbrecht sind groß", sagt die im Erbrecht tätige Heilbronner Rechtsanwältin Antje Wurst. Sie erlebt immer wieder emotionale Fälle, wenn Familienangehörige enttäuscht sind von Entscheidungen eines Verstorbenen oder ein Erblasser Fehler gemacht hat. Und Fehler können rund um ein Testament eine Menge passieren.
Handschrift ist Pflicht, sonst ist es ungültig
Schon der Fakt, dass jemand sein Testament mit Computer oder Schreibmaschine verfasst, macht es ungültig. Wer es daheim ohne Beurkundung durch einen Notar aufsetzt, muss es komplett handschriftlich tun. Es soll bezeugen, dass tatsächlich der Erblasser das Dokument schrieb - und im Streitfall wird das Schriftstück über einen beauftragten Graphologen mit Briefen oder Postkarten des Verstorbenen verglichen.
"Mein letzter Wille" oder "Testament" muss nicht zwingend als Überschrift über allem stehen. Aber: Aus dem Inhalt müsse sich ergeben, "dass es tatsächlich ein letzter Wille ist", erklärt die Rechtsanwältin. Pflicht ist die Unterschrift, die unter dem Text stehen muss.
Ist kein Testament auffindbar, greift die gesetzliche Erbfolge
Eine weitere Hürde: Wo wird das Testament aufbewahrt? Daheim im Nachttisch nennt Antje Wurst "keine gute Idee". Was, wenn es dort niemand sucht? Oder wenn es jemand findet, dem es nicht passt und der es verschwinden lässt? Ist kein Testament auffindbar, greift die gesetzliche Erbfolge. Und die regelt individuell je nach Familiensituation, wer erbt und wer leer ausgeht. Eine sichere Lösung wäre es, das Testament im Register des Nachlassgerichts aufzubewahren. Dort liegt es gut gesichert und ist elektronisch registriert.
Oft bedenken Erblasser nicht, dass ein ausgewählter Erbe auch vor ihm sterben könnte. Was dann? Man darf auch Ersatzerben benennen. Und: Die Worte Erbe und Vermächtnis haben im Erbrecht ganz unterschiedliche Folgen. Ein Erbe hat einen Universalanspruch auf die Erbschaft, erbt alle Vermögensteile, Ansprüche, aber auch Schulden. Bei einem Vermächtnis geht es um Gegenstände, auch Geld, die der Erblasser im Testament beschreibt. Zum Beispiel eine Wohnung für die Tochter, zwei Autos für den Sohn, das Haus für die Ehefrau. Worauf aber haben die Genannten sonst noch Ansprüche? Darum kann es dann Streit geben.
Enttäuschte Erben, die nicht bedacht werden
Antje Wurst erlebt Enttäuschungen, wenn ein enger Angehöriger gar nicht erwähnt und damit quasi enterbt wird. Dann bliebe ihm nur der gesetzliche Pflichtteil - für eigene Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehegatten, Eltern. Es ist ein Geldanspruch, der je nach Nachlass von ein paar 100 bis zu Hunderttausenden Euro oder mehr liegen kann. Die Anwältin bringt ein Beispiel: Wenn ein geschiedener Ehemann als Erben seine neue Lebensgefährtin einsetzt, würden die gemeinsamen Kinder aus erster Ehe zunächst nicht bedacht. Sie haben aber Anspruch auf den Pflichtteil - und die Lebensgefährtin muss diesen Pflichtteil auszahlen. Die geschiedene Ehefrau geht dagegen leer aus. Das Erbrecht, so Wurst, "endet spätestens mit der Scheidung".
Im Erbfall kommt der Streit "oft über Nacht". So beschreibt die Expertin Situationen, in denen Angehörige beim Erbe gar nicht bedacht werden. Oft spielten weit zurückliegende Erlebnisse eine Rolle, die zutage treten. Für Betroffene sei es nicht selten erschreckend zu erfahren, dass auf einmal vieles anders im Binnenverhältnis der Familie ist als erwartet. Es bringe da aber nichts, diese Konflikte aufzuarbeiten, stellt die Anwältin fest. Man müsse sachlich an die Dinge herangehen. Der Wille des Erblassers sei entscheidend.
Fälle nehmen zu, in denen die geistige Klarheit des Verstorbenen angezweifelt wird
Nicht selten wird dann auch die Testierfähigkeit eines Erblassers angezweifelt und in Frage gestellt, ob dieser beim Verfassen des Testaments noch geistig bei vollem Bewusstsein war. Wollen Angehörige dies mit allen Mitteln klären, muss ein Gutachter im Streitfall eingeschaltet werden. Er soll die Situation durch Befragungen von Angehörigen und Recherchen bei Ärzten klären. Solche Fälle "nehmen zu", stellt Marion Mauch-Lauk fest, die Abteilungsleiterin im Heilbronner Nachlassgericht ist, einer Abteilung des Amtsgerichts. Gerade bei beginnender Demenz sei es ein schwieriges Feld. Wenn ein klarer Nachweis nicht zu treffen ist, bleibt es beim letzten Willen im Testament. Die Erfahrung der Gerichtsmitarbeiter dabei ist: Eine solche Expertise kann einige Tausend Euro kosten und je nach Fall auch einige Jahre dauern. Anwältin Antje Wurst rät sehr betagten Erblassern, dass sie sich im Zweifel ein ärztliches Attest ausstellen lassen und zum Testament dazulegen. "Damit es keinen Ärger gibt."
Wie rasch es zum Streit um den vermeintlichen letzten Willen kommen kann, schildert die Anwältin an einem erlebten Beispiel. Ein Erblasser wollte sein Erbe zu gleichen Teilen seinen vier Kindern vermachen. So weit, so gut. Es war aber kein Ersatzerbe benannt. Als eines der Kinder vorher starb, war die Frage, ob dessen Kinder nun diesen Teil erben. Die drei Geschwister forderten den Teil dagegen anteilmäßig für sich ein. Ein Gericht musste in dem Streit entscheiden. Am Ende bekamen die Kinder des Verstorbenen doch den vierten Teil. "Die Familie ging nicht leer aus."
Zahlen, Fakten
Liegt kein Testament vor, wird das Erbe nach bestimmten Schlüsseln aufgeteilt. Die gesetzliche Erbfolge regelt den Ablauf. Auf der ersten Stufe stehen Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel) und der Ehegatte. In Stufe zwei sind die Eltern und deren Abkömmlinge. Die dritte Stufe sind die Großeltern und deren Nachfahren. Gibt es auf einer vorhergehenden Stufe Erben, haben die anderen Stufen keinen Anspruch auf das Erbe (Ausnahme: Ehe ohne Kinder; da haben die Eltern auch Anspruch auf einen Pflichtteil).
Erbschaften müssen ab einem Freibetrag versteuert werden. Grundfreibetrag: Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern sind es 500 000 Euro, bei Kindern 400 000 Euro, bei Enkeln 200 000 Euro. Bei Urenkeln oder Eltern bleiben 100 000 Euro steuerfrei, bei anderen Erben auch außerhalb der Familie sind es 20 000 Euro.
Im Nachlassgericht des Amtsgerichts Heilbronn werden derzeit mehr als 100 000 Testament-Verfügungen verwahrt. Rechnerisch kümmern sich 13 Vollzeitkräfte um die Anliegen. Viele Mitarbeiter arbeiten dort in Teilzeit.
Wer ein Erbe ausschlagen will, weil zum Beispiel der Verstorbene hoch verschuldet war, muss dies schriftlich beim Nachlassgericht tun und dabei die Frist beachten. Sie gilt sechs Wochen ab dem Tag, an dem man vom Erbe erfuhr.
Weitere Infos gibt es im Internet in einer Broschüre "Erben und Vererben" des Bundesjustizministeriums. Die Seite www.bmjv.de aufrufen und unter der Lupe "Erben und Vererben" eingeben.
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