Stimme+
Heilbronn

Im Tresorraum sind die inhaltsschweren Texte sicher

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Das Heilbronner Nachlassgericht blickt auf eine steigende Zahl an Streitfällen ums Erbe. Recht häufig werden im letzten Willen Freunde, ein Tierschutzverein oder soziale Organisationen bedacht, nicht nur die Familie.

von Carsten Friese
Hinter dieser schweren Tresortür liegt das Testamentregister des Nachlassgerichts.
Foto: Amtsgericht
Hinter dieser schweren Tresortür liegt das Testamentregister des Nachlassgerichts. Foto: Amtsgericht  Foto: Friese, Carsten

Der Raum ist rund drei Meter hoch, feuergeschützt, wird über eine dicke Stahltür mit Code-Zugang gesichert und birgt in Regalen Tausende nummerierte Dokumente mit gewaltigen Wertaussagen. Das Testamentregister des Heilbronner Nachlassgerichts in der Rosenbergstraße ist ein geschützter Ort. Er hilft, dass Testamente sicher aufbewahrt werden und der letzte Wille eines Verstorbenen auch umgesetzt wird.

75 Euro Gebühr für den sicheren Ort des letzten Willens

"Wir passen sehr gut auf unsere Testamente auf", sagt Fachgruppenleiterin Anja Kunz. Wer hier seinen letzten Willen hinterlegt, muss eine Gebühr von 75 Euro zahlen. Dazu kommen 18 Euro pro hinterlegender Person für die Registrierung des Dokuments in der Datenbank. Wer sein Testament hierher bringt, will auf Nummer sicher gehen. "Es wird immer ein Erbe gefunden", blickt Abteilungsleiterin Marion Mauch-Lauk auf die tägliche Praxis. Auch hier erleben die Mitarbeiter, dass Fehler folgenreich sein können.


Mehr zum Thema

Foto: Jeanette Dietl/stock.adobe.com
Stimme+
Region
Hinzugefügt. Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Beim Testament können viele Fehler passieren - mit gravierenden Folgen


In einem Fall hatte eine Witwe zu ihrem Sohn keinen Kontakt mehr. Sie setzte eine Bekannte als Erbin ein, schrieb im Testament, dass diese Frau ihr Vermögen "verwalten" solle. Nur: Was heißt verwalten? Der Sohn stritt um sein Recht, der Erbe zu sein. Und am Ende war er auch der Begünstigte, weil in dem Fall der Begriff "verwalten" nicht als eine Einsetzung als Erbe eingestuft wurde. In einem anderen Fall benannte ein Vater nur eines seiner Kinder als Erben, da dieses sich im Alter um ihn gekümmert hatte. Nur: Er hatte den Text daheim am Computer geschrieben, das Testament war damit ungültig. Am Ende erbten alle Kinder zu gleichen Teilen, auch die, die sich nicht um den alten Mann gekümmert hatten.

Erblasser ändern häufiger ihre Meinung und schreiben das Testament um

Mehrmals im Monat kommen im Nachlassgericht unklare Testamente auf den Tisch, wenn der Erbfall ansteht. Gut 20 bis 25 Fälle landen im Jahr als streitige Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart - Tendenz steigend. Die Mitarbeiter sehen nicht selten, dass Freunde und gute Bekannte als Erben im Testament benannt werden, relativ häufig auch ein Tierschutzverein, die Krebsforschung, kirchliche und soziale Organisationen. Erblasser "ändern schon häufiger ihre Meinung", verdeutlicht Mauch-Lauk, dass das Dokument immer wieder mal neu geschrieben und ausgetauscht wird.

Patchwork-Familien sollten beim Testament genau hinsehen

Als "schwieriges Recht" bezeichnet der stellvertretende Fachgruppenleiter Thomas Schmidt die juristischen Regeln rund ums Erben. Vor allem bei Patchworkfamilien "passt die gesetzliche Erbfolge nicht". Da seien Laien oft überfordert. Liegt zum Beispiel kein Testament vor, könne eine neue Lebenspartnerin komplett leer ausgehen. Kraft Gesetz sei sie nicht erbberechtigt. Das kann dazu führen, dass die Kinder alles erben - und die Frau aus dem gemeinsam mit ihrem Partner bewohnten Haus "ausziehen muss und auf der Straße steht". Das sei Betroffenen "oft nicht bewusst".

Auch von Ehepaaren verfasste, gemeinschaftliche Testamente bergen Tücken. Stirbt ein Partner und ist nichts anderes vermerkt, darf der Überlebende am Testament unter Umständen nichts mehr ändern - auch wenn er dies durch neue Entwicklungen in der Familie gerne möchte. Eine Klausel für Überlebende kann da helfen.

Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben