GDL darf am Mittwoch streiken – Bahn scheitert mit Antrag ebenfalls
Die GDL darf ab Mittwoch den Schienenverkehr bestreiken. Eine einstweilige Verfügung von Transdev sowie der Bahn gegen den Streik wurde in erster Instanz abgelehnt. Das ist die Begründung.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung des Eisenbahnunternehmens Transdev sowie von der Deutschen Bahn gegen den Streik abgelehnt, wie es am Montagabend hieß. Die bloße Behauptung einer wirtschaftlichen Überforderung seitens des Unternehmens genüge nicht, um einen Streik zu untersagen, erklärte die Vorsitzende Richterin zur Begründung.
Die Deutsche Bahn hat in gleicher Sache ebenfalls vor dem Arbeitsgericht Frankfurt geklagt. Das Arbeitsgericht verhandelte die beiden Anträge separat. Am Abend war es dann soweit und auch der Antrag wurde abgeschmettert. Dem Streik der GDL am Mittwoch dürfte damit nichts mehr im Weg stehen.
Arbeitsgericht lehnt Verfügung ab: Lokführergewerkschaft darf bei Transdev streiken
Transdev, die unter anderem Regionalbahnen in Ostdeutschland sowie im Nordwesten betreibt, kann vor dem Landesarbeitsgericht Hessen Berufung gegen die Entscheidung aus Frankfurt einlegen. Ein Urteil wäre dort voraussichtlich für Dienstag zu erwarten.
Die GDL hatte unter dem Titel "Blockadehaltung der Arbeitgeber: Aufruf zum Arbeitskampf" ihre Mitglieder zum Streik aufgerufen. Ihre Mitglieder sollen von Mittwoch (10. Januar), 2 Uhr, bis Freitag (12. Januar), 18 Uhr die Arbeit niederlegen. Im Güterverkehr soll der Streik schon am Dienstag um 18 Uhr beginnen. Durch den Warnstreik müssen Reisende mit massiven Verspätungen und Ausfällen rechnen. Die Heilbronner reagierten empört auf die Ankündigung der GDL.