Lidl-Niederlage in Heilbronn: Experte sieht Urteil als Signal für Branche
Handelsexperten sehen die Niederlage von Lidl vor dem Landgericht Heilbronn als Stoppschild für alle Lebensmittelhändler. Werbung müsse für Verbraucher nachvollziehbar sein.
Nach der Niederlage vor dem Landgericht Heilbronn am Donnerstag hat Lidl angekündigt, mögliche Rechtsmittel prüfen zu wollen. Der Discounter mit Sitz in Bad Wimpfen teilte mit, weitere „juristische Schritte nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung“ zu bewerten, heißt es in einer Stellungnahme. Verbraucherschützer hatten gegen eine Marketingkampagne des Lebensmittelhändlers geklagt und Recht bekommen.
Richter: Verbraucher bleibt auf dem Irrtum der Lidl-Werbebotschaft hängen
Im Mittelpunkt stand eine Werbung des Discounters, die im Mai 2025 Aufsehen erregte. Lidl hatte damals mit der „größten Preissenkung aller Zeiten“ geworben. 500 Produkte sollten dauerhaft günstiger werden. Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts um den Vorsitzenden Richter Martin Ihle stufte das Lidl-Vorgehen als irreführend ein. Verbraucher würden angesichts der klaren Botschaft in der Lidl-Werbung denken, die 500 Produkte seien auch in ihrem Einzugsgebiet alle günstiger.

Das sei aber nicht der Fall. Lidl wies in einer Fußnote zwar darauf hin, dass die Aktion sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen beinhalte. Das Gericht folgte jedoch der Auffassung der Verbraucherschützer, dass die Informationen dazu aufwendig auffindbar und schwer verständlich seien. „Am Ende bleibt der Verbraucher auf dem Irrtum hängen“, urteilte Richter Martin Ihle.
Lidl nimmt die Entscheidung zur Kenntnis, teilte das Unternehmen mit. Gibt sich aber kämpferisch: „Auch wenn das Gericht der genauen Ausgestaltung der Formulierung der damaligen Werbekampagne nicht folgt, ändert das nichts an den Fakten an der Kasse: Preise für Kunden wurden im Mai 2025 wie nie zuvor bei Lidl auf einen Schlag spürbar gesenkt“, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung.
Lidl betont weiterhin, 500 Einzelartikel im Preis gesenkt zu haben
Der Discounter betont darin auch noch einmal, am 24. Mai 2025 „nachweisbar bundesweit und regional insgesamt 500 Einzelartikel im Preis gesenkt“ zu haben. Diesen Beweis wollten die Verteidiger bei der Anhörung vor Gericht in Heilbronn auch erbringen – allerdings an eine Bedingung geknüpft. Die konkrete Liste müsste geheim bleiben, sie ist auch bei Lidl nur einer „kleinen zweistelligen Anzahl an Mitarbeitern bekannt“, führten die Verteidiger an.
Letztlich war der Nachweis für die Kammer nicht mehr relevant: Sie stuften die Kampagne an sich als irreführend und wettbewerbswidrig ein. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, heißt das: Lidl darf die Werbeaktion nicht fortsetzen, sonst droht eine Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro. Noch am Tag des Urteils hat der Discounter die Mitteilung zu der Kampagne in seinem Presseportal gelöscht.
Klatsche für Lidl: Handelsexperten sehen in dem schnellen Urteil ein klares Zeichen
Bereits beim ersten Termin vor Gericht erging ein Urteil – das überraschte sowohl Beteiligte als auch Beobachter gleichermaßen. „Das ist schon ein deutliches Zeichen“, ordnete Carsten Kortum gegenüber der Heilbronner Stimme ein. Der Professor von der DHBW Heilbronn sieht in dem Urteil ein Signal an die gesamte Branche, zumal auch Aldi Süd zuletzt wegen einer Werbung vor Gericht eine Niederlage kassierte.
Die Urteile interpretiert der Handelsexperte als Stoppschilder: Werbung muss für Verbraucher nachvollziehbar sein – sonst drohe vor Gericht eine Niederlage. „Die Botschaft an die Lebensmittelhändler lautet, in der Kommunikation künftig klarer, deutlicher und transparenter zu sein“, sagt Kortum. Ob der Discounter wirklich Rechtsmittel einlegt, bezweifeln Experten: Die Kampagne sei längst überholt, das mache wenig Sinn.
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