Kaufland übernimmt Globus-Märkte – vier neue Filialen entstehen
Vier Globus-Märkte übernimmt Kaufland und plant an diesen Standorten eigene Filialen. Eine weitere Übernahme in Mecklenburg-Vorpommern untersagt das Bundeskartellamt jedoch.
Die Supermarktkette Kaufland darf nur vier der fünf geplanten Standorte des Wettbewerbers Globus übernehmen. Das gab das Bundeskartellamt nun bekannt, die Entscheidung war erwartet worden. Die Wettbewerbsbehörde genehmigte die Übernahme der bisherigen Globus-Märkte in Bedburg (Nordrhein-Westfalen), Chemnitz (Sachsen), Essen (Nordrhein-Westfalen) und Wesel (Nordrhein-Westfalen).
Vier neue Filialen geplant: Warum Kaufland einen Globus-Markt nicht übernehmen darf
Dagegen verwehrte das Bundeskartellamt Kaufland die Übernahme des Globus-Standortes in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern), weil die Behörde wettbewerbsrechtliche Bedenken hat. Kartellamts-Chef Andreas Mundt begründete die Entscheidung auf der Homepage der Behörde so: "Wir wollen für die Verbraucherinnen und Verbraucher dort, wo sie einkaufen, genügend Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Lebensmittelhändlern erhalten. In der Region Neubrandenburg schien das auf Basis unserer vorläufigen Würdigung nicht gesichert."
Grünes Licht für Kaufland bei vier Globus-Standorten

In Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel dagegen seien die Voraussetzungen für eine Untersagung des Vorhabens nicht gegeben, so Mundt. Die Schwarz-Gruppe komme in diesen Regionen auch nach dem Zusammenschluss auf Marktanteile von unter einem Drittel. Rewe und Edeka und teilweise auch Aldi verfügten jeweils über starke Marktpositionen, so dass im Ergebnis von hinreichendem Wettbewerbsdruck auszugehen sei, erklärte das Bundeskartellamt.
Kaufland verzichtet den Angaben zufolge auf die Übernahme des Globus-Standortes in Neubrandenburg. Die vier übernommenen Filialen würden nun Schritt für Schritt auf Kaufland umgeflaggt, hieß es.
Kartellamt: Es geht bei Übernahmen auch um die Beschaffungsseite
Wie das Bundeskartellamt weiter mitteilt, gehe es bei der Übernahme von Standorten im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) nicht nur um die Absatzseite, auf der Verbraucher dem Handel gegenüberstehen. "Ebenfalls betroffen ist die Beschaffungsseite, auf der sich Lieferanten und LEH gegenüberstehen", betont die Behörde.
Mit dem Zusammenschluss bauten Kaufland beziehungsweise die Schwarz-Gruppe ihre Stellung bei der Beschaffung von Lebensmitteln zwar weiter aus. "Aber bei der gebotenen bundesweiten Betrachtung nicht in einem fusionskontrollrechtlich bedenklichen Ausmaß, da der Zuwachs sehr gering ausfällt", so das Kartellamt. Dabei sei auch die räumlich verteilte Lage der vier Standorte zu berücksichtigen.
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