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Handy am Arbeitsplatz: Welche Regeln bei Audi, Würth und Schwarz-Gruppe gelten

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Instagram, Tiktok, Chats, kurz die Nachrichtenlage überfliegen und mehr: Wann ist das private Handy am Arbeitsplatz gestattet – und wann nicht? Diese Regeln gelten bei Audi, Porsche, EBM-Papst und der Schwarz-Gruppe.


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Kurz mal eine private Nachricht beantworten oder durch Social Media scrollen – was für viele im Alltag selbstverständlich ist, ist am Arbeitsplatz meistens unangebracht. Doch ein komplettes Handyverbot gibt es selten. Wir haben uns bei einigen Unternehmen in der Region umgehört, wie sie mit dem Thema umgehen.

Porsche stellt klare Regeln auf und hat dabei die Arbeitssicherheit im Blick

Der Autobauer Porsche stellt nun klare Regeln auf: Die VW-Tochter untersagt ihren Beschäftigten in Stuttgart-Zuffenhausen ab 1. April die private Nutzung von Handys während der Arbeitstätigkeit. In den Pausen dürfen alle wieder ihre Handys rausholen und benutzen. Im Blick hat die Sportwagenschmiede insbesondere die Produktion – Ziel sei es, „Arbeitsunfälle infolge von Unachtsamkeit zu reduzieren und idealerweise zu vermeiden“, sagt ein Sprecher.

Ein generelles Handyverbot gibt es bei Porsche nicht. Es dürfe nur „nicht während der Arbeitszeit und dem Arbeitsvorgang genutzt werden in der Produktion.“ Ausnahmen gibt es bei Notfällen: So dürfen etwa Kopfhörer getragen werden, um bei dringenden Anrufen der Familie rangehen zu können. Nur dort, wo das Gehör beispielsweise bei Klickgeräuschen oder auch beim Gabelstaplerfahren besonders gebraucht werde, dürften keine Kopfhörer getragen werden.

Das Handy ist am Arbeitsplatz ist mitunter ein leidiges Thema. In einigen Unternehmen gibt es klare Regeln, andere setzen auf gegenseitiges Vertrauen.
Das Handy ist am Arbeitsplatz ist mitunter ein leidiges Thema. In einigen Unternehmen gibt es klare Regeln, andere setzen auf gegenseitiges Vertrauen.  Foto: Zacharie Scheurer

Audi: Ähnliche Vorgehensweise wie bei der Schwestermarke Porsche

Bei Audi sind am Standort Neckarsulm Privathandys grundsätzlich erlaubt, allerdings herrscht ebenso wie Porsche ohne besondere Genehmigung ein generelles Fotografierverbot.

Die Nutzung des Privathandys sei zwar erlaubt, dürfe aber die Arbeitstätigkeit und Arbeitssicherheit nicht gefährden, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit. „In der Produktion muss die Bluetooth-Funktion grundsätzlich abgestellt sein, damit es zu keinen Störungen der Anlagen kommt“, erklärt die Sprecherin weiter.

So steht es um die Nutzung von Handys bei EBM-Papst und der Schwarz-Gruppe

Bei EBM‑Papst in Mulfingen gibt es derzeit keine separate oder neu eingeführte Regelung zur Nutzung privater Mobiltelefone während der Arbeitszeit. „Grundsätzlich ist die private Nutzung ausschließlich in den Pausen erlaubt und während der Arbeitszeit nicht gestattet, was auch für private Smartphones gilt; in den Produktionsbereichen ist sie zudem nur in ausgewiesenen Pausenräumen möglich, um Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten“, teilt ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage der Heilbronner Stimme mit.

Die wichtigsten Beweggründe dafür seien die Arbeitssicherheit sowie die konzentrierte und störungsfreie Ausführung der jeweiligen Tätigkeiten – unabhängig vom Arbeitsbereich. „Unsere bestehende IT‑Regelung trägt diesem Grundsatz Rechnung, indem private digitale Nutzung – einschließlich privater Smartphones – ausschließlich in den Pausen erlaubt und während der Arbeitszeit nicht gestattet ist“, berichtet der Sprecher. Viele Beschäftigte würden auf ihren privaten Smartphones zudem die firmeneigene mobile Intranet‑App „FANS“ nutzen, die jedoch eindeutig im beruflichen Kontext steht.

„Wir setzen auf gegenseitiges Vertrauen und eigenverantwortliches Arbeiten. Daher gibt es an unseren Verwaltungsstandorten keine pauschalen Vorgaben zur privaten Handynutzung“, teilt eine Sprecherin der Schwarz-Gruppe mit. In den operativen Bereichen wie der Produktion, Logistik und im Verkauf würden sich die Regelungen an den jeweiligen Sicherheits- und Qualitätsstandards sowie Hygienerichtlinien orientieren.

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