Warum manche Petitionen in Baden-Württemberg bald online unterzeichnet werden können
Ab 2024 sollen Petitionen in Baden-Württemberg, die für eine breitere Öffentlichkeit interessant sind, online unterzeichnet werden können. Der Obersulmer Grünen-Abgeordnete Armin Waldbüßer erklärt, was sich genau ändern wird.

Der baden-württembergische Landtag hat das Petitionsrecht geändert. Künftig sollen Petitionen, die von "allgemeinem Interesse" sind, online unterschrieben werden können. Das Ziel: Bürger sollen offizielle Petitionen starten statt bei privaten Plattformen. Was sich ändert, erklärt der Obersulmer Grünen-Abgeordnete Armin Waldbüßer. Er ist verbraucherschutzpolitischer Sprecher seiner Fraktion und Mitglied im Petitionsausschuss.
Was wird sich ändern?
Armin Waldbüßer: Bisher lief es so: Wenn Bürger mit etwas unzufrieden waren, mussten sie eine Petition einreichen. Die Petitionen wurden dann an die 22 Mitglieder des Petitionsausschusses verteilt, damit die sich darum kümmern, zum Beispiel indem sie sich die Sache vor Ort anschauen.
In Zukunft können Petitionen, die nicht nur vor Ort relevant sind, online von interessierten Bürgern unterschrieben und damit unterstützt werden. Haben Sie dafür ein Beispiel?
Waldbüßer: Wir haben vor Kurzem eine Petition von Löwensteiner Bürgern bekommen wegen des Verkehrslärms. Aus meinem Blickwinkel als Sprecher für Verbraucherschutz halte ich die Lärmaktionspläne für sinnvoll, aber wenig effektiv. Motorräder und Lkws sind einfach viel zu laut. Wichtige Themen wie diese können wir künftig auf der Seite des Petitionsausschusses veröffentlichen. Los geht es ab 2024.
Was passiert dann?
Waldbüßer: Wenn 10 000 Bürger die Petition unterzeichnen, gibt es im Ausschuss innerhalb eines halben Jahres eine öffentliche Anhörung. Dadurch kann aus einer Petition ein größeres Thema werden. Verbraucherschutzpolitisch gesprochen, sehe ich mehr Spielräume, das Thema gegebenenfalls beim Bund oder der EU anzusprechen.
Allerdings entscheiden die Petitionsausschuss-Mitglieder, was von allgemeinem Interesse ist?
Waldbüßer: Genau. Ich muss aber betonen: Im Petitionsausschuss gibt es diese starke Trennung zwischen Regierung und Opposition nicht. Man arbeitet dort sehr kollegial zusammen. Vor-Ort-Termine machen immer zwei Abgeordnete aus Regierung und Opposition. Ich finde, das Ganze stärkt den Verbraucherschutz: Bei Problemen kann der Einzelne künftig für eine größere Öffentlichkeit sorgen.
Warum dürfen die Petenten das nicht selbst entscheiden?
Waldbüßer: Wenn jemand der Meinung ist, dass die Petition öffentlich mitgezeichnet werden sollte, kann er oder sie das sicher auswählen. Die letzte Entscheidung trifft aber der Ausschuss. Wir wollen nicht, dass damit Populismus betrieben wird, sondern die Petitionen sachgerecht behandeln. Außerdem ist der Petitionsausschuss für viele Themen nicht zuständig.
Was nutzen Petitionen?
Waldbüßer: Wir bekommen im Jahr rund 1200 Petitionen. Kommt es zur Anhörung, müssen die zuständigen Ämter und Behörden dazu Stellung nehmen - das darf nicht oberflächlich sein, sondern muss ausführlich passieren.
Welche Themen kommen häufig auf, auch aus unserer Region?
Waldbüßer: Es sind oft Baurechtsangelegenheiten, bei denen Bürger nicht zufrieden sind. Verkehrslärm ist oft ein Thema. Generell ist unsere Region aber kein Hotspot.
Zur Person

Armin Waldbüßer ist Inhaber eines Bioladens in seinem Wohnort Obersulm-Willsbach. Seit 2021 ist der 62-Jährige direkt gewählter Landtagsabgeordneter der Grünen im Wahlkreis Neckarsulm. In seiner Fraktion ist Waldbüßer Sprecher für Verbraucherschutz und Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Außerdem ist er Mitglied im Petitionsausschuss.



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