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Audi führt erweiterte Maskenpflicht ein

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Im Audi-Werk Ingolstadt sind bei Urlaubs-Rückkehrern mehrere Infektionen mit dem Coronavirus festgestellt worden. Um eine Verbreitung auf dem Werksgelände zu verhindern, gelten nun auch in Neckarsulm vorübergehend strengere Regeln.

Für Audi-Mitarbeiter in Neckarsulm und Heilbronn gilt nach ihrer Rückkehr aus den Werksferien zunächst vom 1. bis zum 14. September eine erweiterte Maskenpflicht. Wie eine Unternehmenssprecherin mitteilt, sind alle Mitarbeiter verpflichtet, auf dem gesamten Werksgelände einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, sobald sie sich nicht an ihrem Arbeitsplatz befinden.

Masken müssen also auch auf dem Weg zur Toilette oder zur Kantine getragen werden. Am Arbeitsplatz gelten dann die schon zuvor festgelegten Regeln, die üblicherweise einen erhöhten Abstand oder andere Schutzmaßnahmen vorsehen.

Mehrere Positiv-Getestete in Ingolstadt

In Ingolstadt, wo die Werksferien bereits am 23. August endeten, hatte es in der ersten Woche vereinzelt positive Tests auf Corona-Infektionen bei Urlaubs-Rückkehrern gegeben. Auch dort gilt nun die erweiterte Maskenpflicht.

Noch keine weiteren Fälle nach den Werksferien in Neckarsulm

Am Standort Neckarsulm ist nach dem Wiederanlauf am 31. August bisher kein Fall bekannt. Trotzdem soll verhindert werden, dass Audianer, die aus Urlaubsgebieten zurück ins Werk kommen, zu einer Verbreitung beitragen. Damit reagierte das Unternehmen auch auf die erhöhten Infektionszahlen in Heilbronn und appellierte an die Mitarbeiter, sich auch außerhalb des Arbeitsplatzes an die Corona-Regelungen zu halten und sich und andere zu schützen.

"Wir haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor der Betriebsruhe aufgerufen, sich zur aktuellen Situation im Zielland vor Reiseantritt zu informieren, die jeweiligen Hygienebestimmungen des Ziellandes zu beachten", berichtet die Unternehmenssprecherin. Ebenso sollten Mitarbeiter vermeiden, in Risikogebiete zu reisen. Zudem sollten sie die jeweils geltenden Quarantäneregelungen in der Reiseplanung zu berücksichtigen, um eine rechtzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz sicherzustellen. Es gälten zudem die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und die jeweiligen Regelungen der Bundesländer.


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