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Photovoltaikanlage verkleinert, um zu sparen

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Eigentlich braucht es doch mehr Sonnenstrom. In einigen Fällen bietet die jüngste steuerliche Vereinfachung für kleine Solaranlagen aber den falschen Anreiz.

Foto: wjarek/stock.adobe.com
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Während weiter über die Solarpflicht in Baden-Württemberg diskutiert wird, machen sich die Auswirkungen der jüngsten steuerlichen "Vereinfachungsregelung" bemerkbar. Dieter Dörr aus Walldürn hatte 2006 seine Photovoltaik-Anlage installieren lassen - mit knapp über zehn Kilowatt peak Leistung. Jetzt hat er drei Module herausgenommen, weil er hoffte, dadurch viel Geld sparen zu können. Am Ende wird er nun draufzahlen. Und nicht nur er.

Eigentlich sollte es einfacher werden

Auf Antrag ist es nun möglich, von der Vereinfachungsregelung zu profitieren, die das Bundesfinanzministerium Anfang Juni bekannt gemacht hat. Betreiber einer PV-Anlage von bis zu zehn Kilowatt peak (kWp) müssen dann keine Einnahme-Überschuss-Rechnung mehr vornehmen und entsprechend auch keine Einkommensteuer mehr auf die Erträge bezahlen.

An Dieter Dörr ging diese Regelung knapp vorbei. Hatte er doch 2006 Module mit insgesamt 10,4 kWp installieren lassen, die ihm einerseits 20 Jahre lang eine gewinnbringende Vergütung einbrachten. Andererseits muss er dafür auch jährlich mehr als 1000 Euro Einkommensteuer bezahlen. Ein Betrag, der nun wegfallen würde, hätte er nur 10,0 kWp installiert.

Drei Module weniger, und schon sollte es klappen

Also fragte er beim Finanzamt nach, ob er seine Anlage nicht zurückbauen könnte. Anfangs habe er gar keine Antwort erhalten. "Dann haben sie gesagt, ja, ich darf, ich muss dann halt einen neuen Vertrag abschließen."

Also ließ er drei Module abklemmen, trug die neue Anlagenleistung wie gefordert ins Marktstammdatenregister ein und hoffte nun, nicht mehr durchs Raster zu fallen.

 


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Doch dann sinkt auch die Vergütung, und zwar richtig

Auf Anfrage unserer Zeitung erklärt das Finanzministerium in Stuttgart, in diesem Zusammenhang seien zuletzt besonders viele Anfragen gestellt worden.

Dörrs Einschätzung, durch Rückbau zu sparen, korrigiert Ministeriumssprecherin Antje Mohrmann allerdings: "Die Anwendung der Regelung ist nur möglich mit neuem Einspeisevertrag, das bedeutet, dass dann die aktuellen, geringeren Vergütungssätze zur Anwendung kommen. Das ist der Haken dran."

Statt mehr als 50 Cent pro Kilowattstunde würde Dieter Dörr nämlich nur noch rund 7 Cent erhalten. Dann müsste er keine Steuern bezahlen, doch sein Gewinn wäre dann ebenfalls weggeschmolzen.

Für Dörr ein Fehler, der nur Geld kostet

"Das war mir nicht klar, sonst hätte ich das nie machen lassen", sagt Dörr, als er die Hiobsbotschaft vernimmt. "Da war ich nun zu schnell." Er werde vorerst wohl auf den Ertrag aus den drei abgeklemmten Modulen verzichten, wenn sich die Eintragung nicht rückgängig machen lässt. Schließlich bekommt er noch fünf Jahre lang ein Vielfaches der aktuellen Vergütung.

 


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Solar Cluster: Nicht im Sinne der Energiewende

"Die Grenze für die steuerliche Vereinfachungsregelung ist in der Tat zu niedrig gewählt", sagt Jann Binder vom Solar Cluster Baden-Württemberg, da Anlagen auf Ein- und Zweifamlienhäusern häufig mehr als 10 kWp erreichen. Binder hofft deshalb, dass die Finanzämter künftig nach Prüfung auch bei Anlagen über 10 kWp die Vereinfachung zulassen.

Denn angesichts steigender Wirkungsgrade werden die installierten Leistungen auf derselben Fläche größer - es sei jedoch nicht sinnvoll, für die Energiewende vorhandene Fläche unvollständig zu belegen, um Aufwand beim Finanzamt zu vermeiden.

Alte Grenze, neue Grenze

Das Bundesfinanzministerium begründet die 10-kWp-Grenze im übrigen so: Erfahrungswerte in den Ländern zeigten, dass auf Ein- und Zweifamilienhäusern "in der Regel keine Anlagen über 10 kW installiert werden". Die Erfahrung stammt allerdings aus der Zeit bis Ende 2020, als der Gesetzgeber bei Anlagengrößen über 10 kWp beim Eigenverbrauch des Solarstroms eine Abgabe von 40 Prozent der EEG-Umlage erhob. In der Folge installierten Hauseigentümer meist weniger als 10 kWp.

Diese Grenze wurde mit der Novellierung 2021 gestrichen. Nun gibt es vermehrt größere Anlagen auf Wohngebäuden.

 


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Zubau legt zu

Die Nachfrage nach Solarstromanlagen wuchs im ersten Halbjahr 2021 um 22 Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Dies geht aus Daten der Bundesnetzagentur (BNetzA) hervor, die jetzt veröffentlicht wurden. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) warnt allerdings, das Ausbautempo sei weiterhin viel zu langsam. Marktforscher und Wissenschaflter würden zur Umsetzung der Klimaziele eine Verdrei- bis Vervierfachung der jährlich installierten PV-Leistung für notwendig erachten, so der BSW. Das Solar Cluster Baden-Württemberg hat berechnet, dass ein Zubau von 1000 Megawatt im Südwesten pro Jahr notwendig ist, um die Klimaziele zu erreichen. 2020 lag er bei 600 Megawatt.

Förderung sinkt stärker als Preise

Vor allem auf Gewerbebauten gerate der Ausbau sogar ins Stocken, warnt der BSW. Der sogenannte "atmende Deckel" erweise sich zunehmend als Rentabilitätskiller. Er führe zu einer zu schnellen Absenkung staatlich garantierter Marktprämien für neue Solaranlagen. So sank seit Anfang letzten Jahres die Solarstrom-Förderung für die Betreiber neuer gewerblicher Solardächer um mehr als 25 Prozent, während die Preise schlüsselfertiger Solarsysteme im gleichen Zeitraum um lediglich fünf Prozent abnahmen.

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