Insolvenzverfahren bei Connect Energie: Was Verbraucher jetzt wissen müssen
Die Firma Connect Energie, die im Auftrag der Deutschen Giganetz Glasfasernetze ausbaut, steuert auf ein Insolvenzverfahren zu. Betroffen ist auch der Ausbau in der Region. Was Verbraucher jetzt tun können.

Beim Glasfaserausbau in einigen Städten und Gemeinden in der Region könnte es zu Verzögerungen kommen. Denn das Bauunternehmen Connect Energie, das auch in der Region für die Deutsche Giganetz (DGN) im Einsatz ist, hat ein Insolvenzverfahren beantragt.
Damit ist unsicher, wie es beim Glasfaserausbau in den betroffenen Kommunen weitergeht. Derzeit baut die von der DGN beauftragte Firma in Bad Rappenau, Eppingen, Brackenheim, Gemmingen, Siegelsbach, Güglingen und Pfaffenhofen.
Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte ein Anwalt der Connect Energie bereits, dass Gespräche mit Deutsche Giganetz laufen, wie begonnene Projekte weitergeführt und fertiggestellt werden können.
Deutsche Giganetz: Höchstens minimale Verzögerungen
Carmen Fesenbeck, Sprecherin der Deutschen Giganetz, weist die Frage nach Verzögerungen zurück. "Natürlich halten wir alle Verträge ein." Man arbeite mit Hochdruck daran, die Arbeiten überall fertigzustellen.
"Wir reden hier von ein paar wenigen Wochen. Das macht unseren Kundinnen und Kunden am Ende gar nichts." Auch dort, wo Bauarbeiten noch nicht begonnen hätten, werde weitergearbeitet.
Unzufriedenheit über Informationskultur der DGN
In den betroffenen Städten und Gemeinden regt sich trotzdem Kritik. In Eppingen teilte die DGN lediglich mit, dass sich der Baustart für Richen verschieben werde. "Auf wann ist unklar", erklärt eine Sprecherin. Auch wann der Ausbau in Eppingen beginnt, sei nicht mitgeteilt worden, sondern nur, dass das Unternehmen "alle Lösungsmöglichkeiten" prüfe.
Der Güglinger Bürgermeister Ulrich Heckmann hat auf Anfrage keine Neuigkeiten, wie es mit dem Glasfaserausbau weitergeht. "Das ist ein grundsätzliches Problem. Die Kommunikation ist von Beginn an völlig unzureichend gewesen."
Insolvenzverfahren bedeutet nicht, dass nicht weitergearbeitet werden kann
Für die Kunden sei die Situation möglicherweise ein Vorteil, erklärt Oliver Buttler, Leiter der Abteilung Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Vertragspartner ist die DGN. Wen sie mit den Bauleistungen beauftragt, ist für die Kunden völlig irrelevant."
Sinnvoll ist es, die Optionen abzuwägen. Wenn der Glasfaserausbau erst in ein paar Monaten hätte fertig sein sollen, sollten Verbraucher erst mal abwarten. Ein Insolvenzverfahren bedeute nicht, dass sofort alle Arbeiten eingestellt werden. Ebenso sei denkbar, dass die DGN ein anderes Unternehmen beauftragt, die Arbeiten zu vollenden.
Darauf pochen, dass der Anschlusstermin mit der DGN eingehalten wird
Wenn ein konkreter Anschlusstermin mit der DGN vereinbart wurde und nicht klar ist, ob er eingehalten wird oder dieser bereits überschritten ist, empfiehlt Buttler, darauf zu pochen, dass der Glasfaseranschluss gelegt wird. "Dann kann ich die Daumenschrauben anziehen." Eine solche Aufforderung sollte schriftlich verschickt werden.
Fair sei es aber, aufgrund der nötigen Bauarbeiten eine ausreichend lange Frist zu setzen. "Das kann auch mal drei bis vier Wochen dauern." Das sei Voraussetzung, damit Verbraucher womöglich fristlos bei der DGN kündigen können.
Kündigung des Glasfaseranschlusses will gut überlegt sein
Allerdings sollte man sich das auch gut überlegen, warnt Buttler, vor allem, wenn die Deutsche Giganetz der einzige Anbieter ist. Wer auf schnelles Internet angewiesen ist oder viel von zu Hause arbeitet, muss sich womöglich gedulden, bis der Glasfaseranschluss liegt.
Wer den Glasfaseranschluss nicht zwingend braucht, könne sich nach Alternativen umsehen, etwa Routern, die schnellen Mobilfunk bereitstellen - wo das eine Option ist. "Da muss man sich am eigenen Bedarf orientieren."