Die Steuerfreiheit für PV-Anlagen gibt es nur auf Antrag
Es wird für viele einfacher, doch nicht für alle. Was es mit Einkommensteuer, Umsatzsteuer und weiteren Details der neuen Vereinfachung für kleine Solaranlagen auf sich hat. Die Finanzministerien klären die wichtigsten Punkte.

Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) müssen künftig nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Mit der Bekanntgabe dieser Regelung ist den Finanzministerien in Berlin und Stuttgart in dieser Woche eine Überraschung gelungen. Anfang Juni ging die entsprechende Verwaltungsanweisung an die Finanzbehörden der Länder. Die darauf folgende Mitteilung des neuen baden-württembergischen Finanzministers Danyal Bayaz (Grüne) brachte sogar die