Talmarkt-Besucher: Polizei weiß, von welchem Auto der Brand ausgegangen ist
16 Autos sind durch ein heftiges Feuer auf einem Offenauer Stoppelfeld am Sonntag, 2. Juli, komplett ausgebrannt oder beschädigt worden. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine der Fragen, die sich nun stellen: Zahlt die Versicherung?

Passanten, Radfahrer und Schaulustige bleiben am Tag nach dem Feuer am Brandort stehen. Die verkohlten Autowracks zeugen von dem verheerenden Feuer, das Autos von Besuchern des Bad Wimpfener Talmarkts zerstört hat. Ein Satz ist dabei immer wieder zu hören: „Das zahlt keine Versicherung.“ Doch das ist nicht gesagt.
Die Polizei hat Absperrband um die betroffenen 16 Fahrzeuge gezogen. Es sei ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet worden, sagt eine Sprecherin des Heilbronner Polizeipräsidiums. Darauf steht laut Gesetzestext eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Laut Polizei ist inzwischen bekannt, von welchem Fahrzeug genau das Feuer ausging. Die Brandursache sei allerdings noch nicht geklärt. Das werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Autofahrer, die ihr Fahrzeug wild auf dem Feld abgestellt hatten, bekommen eine Belehrung
Autofahrer, die ihr Fahrzeug wild parkten und auf dem gemähten Feld abstellten, seien auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und mündlich belehrt worden. Die Kosten des Polizeieinsatzes werde ihnen nicht in Rechnung gestellt.
Ob eine Versicherung für die Brandschäden aufkommt, ist offen. Im konkreten Fall komme es zum Beispiel auf die Brandursache an, sagt Julian Häußler, Sprecher des ADAC Württemberg. Sollte sich bei den Ermittlungen herausstellen, dass tatsächlich beispielsweise ein heiß gelaufener Katalysator eines der dort parkenden Fahrzeuge der Auslöser war, hätten die anderen Betroffenen Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflicht des Verursachers. Es sei denkbar, dass die Versicherung des Verursachers ihre Leistungen kürze, wenn derjenige grob fahrlässig gehandelt habe. Das komme im Einzelfall auf die Vertragsbedingungen an.
Welche Schäden von der Versicherung übernommen werden
Anders verhält es sich, wenn kein Verursacher ausfindig gemacht werde. Grundsätzlich komme für Schäden am eigenen Fahrzeug durch Brand und Explosion die eigene Teilkaskoversicherung auf, erklärt ADAC-Sprecher Häußler. Diese Versicherung sei in Deutschland keine Pflicht und nicht jeder verfüge über eine.
Dass die Autos wild auf einem Feld parkten, kann nach Ansicht des ADAC einen Verstoß gegen Landesnaturschutzvorschriften darstellen. Wenn sich das Fahrzeug vollständig außerhalb der Fahrbahn und in der freien Natur wie auf einer Wiese befinde, sei die Straßenverkehrsordnung nicht mehr anwendbar, sondern das Naturschutzrecht. Es lässt sich daher kaum voraussagen, ob eine Versicherung juristischen Winkelzüge macht.
Der Wimpfener Talmarkt, eine der großen Traditionsveranstaltungen im Raum Heilbronn, dauert noch bis Dienstag, 4. Juli. Für die Schausteller sind es, so ein erstes Fazit, herausfordernde Zeiten.


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