Kinder- und Jugendpornographie: Heilbronner Ermittler durchsuchen Orte in der Region
Im Präsidiumsbereich der Heilbronner Polizei kam es zu mehreren Durchsuchungen auf kinderpornographisches Material. Die extra eingerichtete Ermittlungsgruppe "Hydra" untersucht nun die Fälle.
Am 19. September kam es durch Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizei Heilbronn an insgesamt neun Orten im Bereich des Polizeipräsidiums Heilbronn zu Durchsuchungen. Hintergrund der Maßnahmen sind Ermittlungen wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Dateien. Sieben Durchsuchungen fanden im Stadt- und Landkreis Heilbronn statt und je eine in den Landkreisen Main-Tauber und Neckar-Odenwald. Die Tatverdächtigen stehen im Verdacht, entsprechende Dateien zu besitzen, weshalb bei den Durchsuchungen Beweismittel sichergestellt wurden. Die Ermittlungen in allen Fällen dauern an.
Zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornographie hat das Polizeipräsidium Heilbronn im Frühjahr 2021 die 14-köpfige Ermittlungsgruppe "Hydra" eingerichtet. Bei dieser sind seit der Gründung 1.112 Verfahren gegen Erwachsene und 472 Verfahren gegen Kinder- und Jugendliche eingegangen. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Verfahren 452 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen. Über verschiedenste Messenger-Dienste und Social-Media-Kanäle werden täglich unzählige Nachrichten verschickt. Vor allem in sogenannten Chatgruppen werden dabei immer wieder kinder- und jugendpornographische Inhalte ausgetauscht und mit einem großen Personenkreis geteilt.
Hohe Freiheitsstrafen für Verbreitung und Besitz
Hierbei machen sich nicht nur die Versender der Bilder oder Videos strafbar, sondern auch Personen, die in solchen Gruppen durch das Empfangen der Nachricht lediglich in den Besitz verbotener Dateien kommen. Im Visier der Ermittler sind hierbei auch Kinder und Jugendliche, die sich die verstörenden Inhalte gegenseitig zusenden oder in den genannten Chatgruppen verteilen. Verbreitung, Erwerb und bloßer Besitz von kinderpornographischen Inhalten sind seit dem 1. Juli 2021 strafbar. Das heißt, dass Personen, die einen der in Frage kommenden Tatbestände erfüllen, mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren rechnen müssen.
Der Präsident des Polizeipräsidiums Heilbronn, Frank Spitzmüller, betont: "Gerade Eltern sind hier besonders gefragt. Die Zahl der minderjährigen Tatverdächtigen ist besorgniserregend. Kinder und Jugendliche sollten vor dem Kontakt mit Kinder- und Jugendpornografie und vor den Konsequenzen geschützt werden. Daher appelliere ich an Sie: Sprechen Sie mit Ihren Kindern über das Thema, sensibilisieren Sie unseren Nachwuchs und klären Sie auf! Melden Sie sich beim Verdacht einer Straftat bei meinen Kolleginnen und Kollegen, damit wir die weitere Verbreitung verabscheuungswürdiger Missbrauchsdarstellungen verhindern können."
Tipps des Polizeipräsidiums Heilbronn
Bei ungewolltem Erhalt einer kinderpornographischen Datei, reicht es nicht aus, diese einfach kommentarlos zu löschen. Es wird empfohlen sich ernsthaft von der Datei zu distanzieren, indem man seinen entgegenstehenden Willen bezüglich des Erhalts der Datei zum Ausdruck bringt. Dies kann zum Beispiel durch eine negative, abgeneigte Reaktion erfolgen. Vor allem bei Chatgruppen wird empfohlen die Gruppe im Anschluss zu verlassen, sodass ein Besitzwille verneint werden kann.
- Sprechen Sie Ihr Kind auf die verbotenen Inhalte an. Fragen Sie
immer wieder nach, ob es solches Bild- oder Videomaterial bereits
gesehen hat und was es dabei empfand. - Sensibilisieren Sie Kinder für die Folgen, wenn derartige Zeichen, Bilder und Filme auf dem
Handy sind. Weisen Sie auf die entsprechenden Straftaten und die
daraus resultierenden Konsequenzen hin. - Entdecken Sie kinderpornographische Bilder oder Filme auf einem Smartphone, sollten
Sie dies umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen,
damit Täter ermittelt werden können. - Vorsicht: Bitte fertigen Sie keine Screenshots von kinder- und jugend-pornographischen
Darstellungen an und senden Sie sich diese Dateien nicht auf Ihre
privaten Geräte!