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Razzia im Raum Heilbronn wegen Verdacht auf Kinderpornografie

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Die Polizei durchsucht 14 Wohnungen in Heilbronn, im Weinsberger Tal und in Neuenstadt. Sie beschuldigt 14 Menschen, Bilder und Videos von missbrauchten Minderjährigen zu besitzen und weiterzuverbreiten. Es ist nicht die erste Aktion dieser Art.

Die Polizei hat im Stadt- und Landkreis Heilbronn insgesamt 14 Wohnungen wegen des Verdachts der Kinderpornografie durchsucht.
Die Polizei hat im Stadt- und Landkreis Heilbronn insgesamt 14 Wohnungen wegen des Verdachts der Kinderpornografie durchsucht.  Foto: Silas Stein

Erneut geht die Polizei gegen den Besitz und die Weiterverbreitung von Bildern und Videos vor, die sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zeigen. Die Kriminalpolizei durchsuchte am vergangenen Dienstagmorgen 14 Wohnungen in Ellhofen, Obersulm, Lehrensteinsfeld, Neuenstadt und Heilbronn. Dies geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Heilbronn hervor.

Demnach sind die Beschuldigten zwischen 19 und 50 Jahren alt. Die Polizei beschlagnahmte Handys und sonstige Datenträger. Die Tatverdächtigen sollen untereinander über den Messenger-Dienst Whatsapp kinderpornografisches Material verbreitet und dieses teilweise kommentiert haben.

Ermittlungsgruppe Hydra existiert seit März 2021

Im Polizeipräsidium Heilbronn kämpft die Ermittlungsgruppe (EG) Hydra seit März gegen sexuelle Gewalt gegen Minderjährige. Dazu werten 13 Ermittler Unmengen von Daten aus. Die Polizei warnt: Wer derartige Bilder auf seinem Handy, Computer oder Tablet hat, begeht eine Straftat. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Bilder in einen Einzel- oder Gruppenchat eingestellt werden. Wer Missbrauchsbilder zugeschickt bekommt, solle sich erkennbar davon distanzieren und es bei der Polizei anzeigen. "Wer so etwas erhält, sollte sagen: Nein. Ich möchte das nicht", sagt Yannick Zimmermann, Sprecher des Heilbronner Polizeipräsidiums.

Viele Infos zu Verdachtsfällen kommen aus den USA

Bereits im vergangenen Jahr war es zu ähnlichen Durchsuchungen in der Region gekommen. Nach Angaben der Polizei waren es genau 176 im gesamten Präsidiumsbereich. Viele Verdachtsfälle ergeben sich aus Informationen aus den USA. Dort sind Internetbetreiber dazu verpflichtet, verdächtige Inhalte an das Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder zu melden. Führen Spuren nach Deutschland, gibt die Organisation die Hinweise an die hiesigen Behörden weiter.

Von März bis Ende 2021 erfasste die EG Hydra 597 solcher Fälle, teilt ein Sprecher des Präsidiums mit. 319 Strafanzeigen legte sie den zuständigen Staatsanwaltschaften in Heilbronn, Mosbach und Ellwangen vor. Bei den Beschuldigten handelte es sich laut Polizei um 463 Erwachsene und 134 Kinder und Jugendliche. Dazu kommen weitere Verfahren gegen 67 Minderjährige, die die EG Hydra an die Kriminalkommissariate Künzelsau, Mosbach und Tauberbischofsheim abgab.


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Nicht jedem ist klar, dass es sich um Missbrauch handelt

Details zu den jüngsten Durchsuchungen bei den 14 Beschuldigten nennt die Polizei nicht. Die Ermittlungen dauerten an, sagt Yannick Zimmermann.

In vielen bisherigen Fällen fallen die Tatverdächtigen in Klassenchats, allgemeinen Gruppenchats oder über soziale Netzwerke als Verbreiter und Besitzer von kinder- und jugendpornografischen Dateien auf. Nicht jedem ist klar, dass die Darstellungen sexuellen Missbrauch zeigen, so die Ermittler. Auch Schüler schickten sich gegenseitig Aufnahmen mit verstörenden Inhalten zu. Handelt es sich bei den Beschuldigten um Minderjährige und Heranwachsende, sei zumeist keine pädophile Motivation erkennbar, sagt die Polizei. Der jüngste Verdächtige war zur Tatzeit sechs Jahre alt und damit strafunmündig, der älteste war 78.

In einigen Fällen Anklage erhoben

Die Tatverdächtigen sind meistens männlich. Insbesondere bei Personen unter 21 Jahren werde aber durchaus auch gegen weibliche Verdächtige ermittelt, teilt Mareike Hafendörfer, Sprecherin der Heilbronner Staatsanwaltschaft, mit. Ihr zufolge stellte die Staatsanwaltschaft einige Verfahren mangels Tatnachweises ein oder weil die Verdächtigen noch nicht strafmündig waren. Bei einigen Jugendlichen ober Heranwachsenden wurde von der Strafverfolgung abgesehen. In anderen Fällen gab es Strafbefehle oder es wurde Anklage erhoben.

 

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