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Lidl-Briefbombe: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

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Im Fall der explosiven Postsendungen an die Lidl-Deutschland-Verwaltung in Neckarsulm und Capri-Sun in Eppelheim hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg die Ermittlungen abgeschlossen. Sie erhebt nun Anklage.

Von unserer Redaktion

Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg am Dienstagmittag (25.5.) bekannt gibt, hat sie im Falle der mit Sprengsätzen versehenen Postsendungen, die bei der Lidl GmbH in Neckarsulm und bei der ADM Wild GmbH & Co KG in Eppelheim (hier wird unter anderem Capri-Sun hergestellt) eingegangen waren und Mitarbeiter verletzten, Anklage erhoben.

Der Tatverdächtige ist ein 66 Jahre alter Mann aus dem Raum Ulm. Er soll am 15. Februar 2021 die Postsendungen verschickt haben. Eine dritte präparierte Postsendung war adressiert an die Firma Hipp in Pfaffenhofen, wurde aber vor Ankunft beim Empfänger abgefangen. 


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Der Tatverdächtige wurde bereits am 19. Februar 2021 verhaftet. Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg war eine Sonderkommission mit zeitweise über 100 Beamten tätig, auch aus den Reihen der Polizeipräsidien Heilbronn, Mannheim und Ulm. Durch die Detonationen der Briefbomben waren bei beiden Adressaten insgesamt vier Mitarbeiter verletzt worden, bei Lidl einer davon schwer.


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Nach dem vorliegenden Ergebnis der Ermittlungen soll der verrentete Elektriker die Sprengvorrichtungen selbst gebaut und die Sprengsätze an die Unternehmen geschickt haben, um Geld zu erpressen.  Als Sprengstoff soll ihm eine aus dem Abschaben von Zündholzköpfen gewonnene Masse gedient haben. Dabei soll der Angeschuldigte jedenfalls in Kauf genommen haben, dass es beim Öffnen der Pakete zur Explosion kommt und Personen verletzt würden. Insbesondere soll er damit gerechnet haben, dass durch die Detonation wichtige Organe im Gesichtsbereich dauerhaft beeinträchtigt und Teile der Hände, insbesondere Finger, durch die Explosion so stark verletzt würden, dass sie nicht mehr gebrauchsfähig sind, wie dies typischerweise beim Öffnen von Brief- und Paketbomben passieren kann.


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Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat daher unter anderem wegen der Straftatvorwürfe des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der gefährlichen Körperverletzung und der versuchten schweren Körperverletzung Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Heidelberg erhoben. Die vorliegend schwerste Strafdrohung des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sieht für den einzelnen Fall eine  Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren vor. Der nunmehr Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

 

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