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Rente nach Beitragsjahren: Expertin befürchtet neue Ungerechtigkeiten

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Statt mit einem bestimmten Alter könnten Arbeitnehmer auch nach 45 Beitragsjahren in die Rente eintreten. Doch das Modell hat Schwächen. Eine Expertin erklärt, wer besonders profitiert.

Von von unserer Korrespondentin Jacqueline Westermann

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Eine Rente nach Beitragsjahren – dieser Vorschlag wird gerade hitzig diskutiert. Neu sei die Idee der Beitragskopplung dabei gar nicht, sagt Marlene Haupt, Professorin für VWL und Sozialpolitik an der Hochschule München.

Schon jetzt sei die Rentenhöhe an die tatsächlich gezahlten Beiträge gebunden, schon jetzt könnten Menschen nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist das derzeit bei Neurentnern im Schnitt nach 39,4 Versicherungsjahren der Fall.

Neues Renten-Modell in Deutschland? Auswirkung von Renten-Eintritt nach Berufsjahren

Ein strengeres Modell, das auf 45 Beitragsjahre abzielt, hätte nach Haupts Worten weitreichende Folgen. Profitieren würden vor allem Menschen mit durchgehenden Erwerbsbiografien, häufig Männer und Vollzeitbeschäftigte. Wer wegen der Familie zeitweise nicht gearbeitet habe, eine Zeit lang arbeitslos gewesen sei oder gesundheitlichen Einschränkungen erlitten habe, der erreiche die nötigen Beitragsjahre dagegen deutlich später oder gar nicht.

Werde die 45-Jahre-Regel nun ausgeweitet, entstünden neue Ungerechtigkeiten, „Männer könnten tendenziell früher gehen, Frauen später; körperlich belastete Berufsgruppen würden trotz niedrigerer gesunder Lebenserwartung länger arbeiten müssen“, so die Rentenforscherin.

Debatte um Rente nach Berufsjahren – Expertin befürchtet dieses Risiko

Haupt sieht in der Debatte ein Risiko, dass gesellschaftliche Gruppen gegeneinander ausgespielt werden und statt einer solidarischen Lösung eine Logik des Abwägens entstehe, nach dem Motto: Wer ist am Ende „mehr wert“ für das Rentensystem. Zudem würde die Lösung des demografischen Wandels auf einzelne Berufsgruppen ausgelagert.


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Entscheide man sich für eine Rente nach Beitragsjahren, müssten aber auch weitere Maßnahmen diskutiert werden: Zum Beispiel, ob Studienjahre wieder als Beitragsjahre angerechnet werden. „Sonst entsteht der Eindruck eines Systems, das höhere Bildung gesellschaftlich fordert, sie rentenrechtlich aber bestraft – und damit die Spaltung zwischen Arbeiter- und Akademikerbiografien wieder vertieft“, mahnt Haupt.

Berufsjahre statt Alter: Diese Renten-Themen müssten geklärt werden

Die rot-grüne Koalition hatte 2003 beschlossen, die Anrechenbarkeit von 2009 an abzuschaffen – um bis 2030 zwei Milliarden Mark in der Rentenkasse einzusparen. Heute werden Zeiten der Berufsausbildung und des Fachschulbesuchs weiter als Rentenpunkte angerechnet, für den Schul- und Hochschulbesuch können hingegen lediglich bis zu acht Jahre Versicherungszeit angerechnet werden – eine höhere Rente bringt das nicht.

Haupt sieht auch Klärungsbedarf, wie man im Fall der Fälle mit Menschen umgehe, die nicht genug Jahre zusammenbekämen. „Ein System, das nur auf Lebensarbeitszeit schaut, blendet die realen Beitragsleistungen aus.“ Zu prüfen sei, ob Rentenpunkte dann anders gewichtet werden sollten – ansonsten würden späte Einsteiger oder nicht durchgehende Erwerbsbiografien strukturell benachteiligt.

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