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Einfach zum monatlichen Geld: So beantragt man die Rente

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Im Ruhestand die monatliche Rente genießen – dazu ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer ihrer Träger nötig. Welche Unterlagen nötig und welche Fehler vermeidbar sind.

Versicherte erhalten regelmäßig vor Beginn des Ruhestands Informationen zu Beitragzahlungen und die Höhe der zu erwartenden Altersrente. Ob alle Daten korrekt erfasst sind, sollten Beschäftigte frühzeitig klären.
Versicherte erhalten regelmäßig vor Beginn des Ruhestands Informationen zu Beitragzahlungen und die Höhe der zu erwartenden Altersrente. Ob alle Daten korrekt erfasst sind, sollten Beschäftigte frühzeitig klären.  Foto: Felix Kästle

Für viele ist die Rente ein Buch mit sieben Siegeln – der Rentenantrag sowieso. So kommt man möglichst einfach und fehlerfrei zum Antrag. Die Leiterin des Fachservice Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in Heilbronn, Ilse Kössler, und ihr Stellvertreter Stefan Böner bringen Licht ins Dunkel.

Genügt es, sich kurz vor der Rente mit dem Thema zu beschäftigen?

"Man sollte sich wesentlich früher darum kümmern", sagt Böner. Sonst können wichtige Daten und Unterlagen fehlen, die es für den Antrag braucht.

Welche Fristen gelten für den Rentenantrag?

Der Rentenantrag sollte drei bis vier Monate vor Rentenbeginn gestellt werden, so die Empfehlung der beiden Berater. "Wenn alles auf Stand ist, reicht das aus", sagt Böhner. Fehlende Daten könne man immer einreichen, dafür bestehe keine Frist – könne den Prozess aber verlangsamen. So wie im Fall von Jürgen Strohhäcker aus Talheim.

Wie stellt man den Rentenantrag?

Auf Onlinedienste der Rentenversicherung werde vermehrt zurückgegriffen, so Kössler. Wer sich das nicht zutraut, dem können geschulte, ehrenamtliche Versichertenberater in Wohnortnähe helfen. Auch Städte oder Gemeinden können die Anträge aufnehmen. Die Papiere händisch ausfüllen und mit der Post versenden, geht aber nach wie vor.

Was gibt es beim Rentenantrag zu beachten?

"Ich muss wissen, was ich will", betont Kössler. Oft seien Antragsteller schlecht informiert, weshalb die Beratung essenziell sei. Welche Rentenart ist die passende? Lohnt sich die Teilrente? Ist die Hochrechnung des Entgelts sinnvoll? Auf solche Fragen kann in einer Beratung eine Antwort gefunden werden.

Außerdem sollte der Antrag vollständig sein. Sonst wisse der Sachbearbeiter nicht, ob die Frage nur überlesen wurde, erklärt Böner. Dann beginne eine Odyssee aus Rückfragen. Auch die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist mit dem Rentenantrag einzureichen. Vergisst ein Antragsteller das Formular, "verzögert das den Antrag", sagt Kössler.

 


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Renteninformation, Rentenauskunft, Rentenkonto – was ist was?

Ab dem 29. Lebensjahr erhält jeder, der seit mindestens fünf Jahren in die Rentenkasse einzahlt, jährlich eine Renteninformation. Hier ist der aktuelle Rentenstand vermerkt. Die Rentenauskunft ist ausführlicher, zwischen 14 und 50 Seiten lang und wird ab dem 54. Lebensjahr alle drei Jahre verschickt. Auf dem Rentenkonto werden die Zeiten, in denen der Versicherte gearbeitet, sich weitergebildet, Angehörige oder Kinder gepflegt hat, gespeichert. "Es zählen nicht nur Beiträge aus einer Beschäftigung", erklärt Kössler. Diese Daten sind die Grundlage zur Berechnung der späteren Rente.

Was tun, wenn es Lücken im Rentenkonto gibt?

Lücken auf dem Rentenkonto können bei der Antragstellung Probleme machen. Deshalb sollten die Daten vollständig sein und Unterlagen nachgereicht werden. "Je älter man ist, desto schwieriger wird es", weiß Stefan Böner. Denn Ämter und Arbeitgeber hätten nur begrenzte Aufbewahrungszeiten. Darum empfiehlt er, einen Ordner für die Rente. Darin sollten chronologisch Unterlagen zu Schule, Ausbildung und Studium sowie zu möglichen Auslandsaufenthalten abgeheftet sein. Außerdem die Jahresmeldung der Rentenversicherung, die aktuellste Rentenauskunft und eine Liste aller Krankenkassen, bei denen man versichert war.

Nicht immer bekommen Versicherte mit, dass das Konto unvollständig ist – aktives Nachfragen beuge böse Überraschungen beim Rentenantrag vor. "Die Mühe muss ich mir machen", sagt Kössler. Durch Änderungen im Rentenrecht können spezifische Daten nachträglich nötig werden. Das sei nicht schlimm, eher im Gegenteil. Kössler: "Wir wollen das Beste für die Versicherten rausholen."

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