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Ampel-Pläne für Zeit nach „epidemischer Lage“ werden konkreter

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Der bundesweite Corona-Ausnahmezustand wird wohl nicht noch einmal vom Bundestag verlängert. Das bedeutet aber kein Ende der Schutzmaßnahmen: Die voraussichtliche künftige Ampel-Regierung plant neue Rechtsgrundlagen. Die Details werden langsam klarer.

Von Jörg Ratzsch, dpa
Testsets mit Abstrichstäbchen liegen in einem Testzentrum für Corona-Verdachtsfälle. Bürgertests werden voraussichtlich reaktiviert. Foto: dpa
Testsets mit Abstrichstäbchen liegen in einem Testzentrum für Corona-Verdachtsfälle. Bürgertests werden voraussichtlich reaktiviert. Foto: dpa  Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die Corona-Infektionszahlen steigen deutlich, auch die Zahl der Patienten in den Klinken geht nach oben. Trotzdem soll nun der nationale Corona-Ausnahmezustand vom Bundestag nicht noch einmal verlängert und durch andere Regeln ersetzt werden. Die voraussichtliche Ampel-Koalition betont aber, dass mit ihren Plänen die nötigen Schutzmaßnahmen weiterhin angeordnet werden können. In dieser Woche beginnen die Beratungen über das Paket im Bundestag.

Worum es geht

Im Zentrum steht einmal mehr eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Zahlreiche harte Maßnahmen, wie die Möglichkeit zur großflächigen Schließung von Schulen, Geschäften, Verbote von Kultur- oder Sportveranstaltungen oder auch Ausgangsbeschränkungen, sind bisher in diesem Gesetz geknüpft an das Bestehen einer sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die regelmäßige Verlängerung dieses bundesweiten Ausnahmezustands durch den Bundestag gab den Regierungen in den Bundesländern die Befugnis, auf vereinfachtem Weg per Corona-Verordnung entsprechende Maßnahmen anzuordnen.

 


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Was sich nun ändern soll

Der bundesweite Ausnahmezustand soll nicht noch einmal verlängert werden und am 25. November beendet sein. Die voraussichtlichen Regierungspartner SPD, Grüne und FDP wollen zudem den damit verbundenen bisherigen Maßnahmenkatalog „abschalten“ und durch einen kleineren, zeitlich befristeten Katalog ersetzen.

Auch ohne Ausrufung einer epidemischen Lage sollen die Bundesländer voraussichtlich bis 19. März nächsten Jahres folgende Maßnahmen anordnen können: Abstandsgebote, Maskenpflicht, Hygienevorgaben für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Hochschulen, die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (2G oder 3G) etwa für Veranstaltungen oder Restaurants und die Erhebung von Kontaktdaten von Besuchern und eine Pflicht für Betriebe zur Erstellung von Hygienekonzepten. Flächendeckende Schließungen von Schulen, Geschäften oder großflächige Verbote von Kultur- oder Sportveranstaltungen sollen nicht mehr möglich sein.

Verlängerung weiterer Corona-Maßnahmen 

Die künftigen Ampel-Koalitionäre wollen im Zuge der Gesetzesänderung außerdem verschiedene andere Maßnahmen noch einmal bis März verlängern, die zur Abfederung der Corona-Krise eingeführt wurden: 

Eltern sollen weiterhin Kinderkrankentage nutzen können, falls ihre Kinder wegen Quarantäne-Anordnungen oder eingeschränktem Betrieb ihrer Schule oder Kita zu Hause bleiben müssen. Bis März verlängert werden sollen außerdem die Entschädigungsregelung für Beschäftigte bei Verdienstausfall, wenn sie in Quarantäne geschickt werden, die Möglichkeit der Impfstatusabfrage von Beschäftigten für Arbeitgeber bestimmter Berufsgruppen und der vereinfachte Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kinderzuschlag. Für Arbeitgeber soll auch weiterhin die Pflicht bestehen, ihren Beschäftigten Tests anzubieten.

 


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Bürgertests - abgeschafft und wieder eingeführt

Bis 11. Oktober hatte der Bund mit Milliardensummen die „Bürgertests“ finanziert. Mit dem Argument, dass sich nun fast jeder, der das möchte, auch impfen lassen kann, wurde das kostenlose Angebot für die meisten dann eingestellt. Laut Gesundheitsministerium hat das auch zu Anreizen für mehr Impfungen geführt. Kritiker hatten aber von Anfang an gesagt, dass das Ende der kostenlosen Tests auch den Überblick über die Infektionslage verschlechtern wird, weil mehr Infektionen unerkannt bleiben. Nun werden die Bürgertests voraussichtlich reaktiviert. Wenn man von möglichst vielen Infektionen wisse und die Dunkelziffer möglichst klein halte, gebe das mittelfristig mehr Sicherheit, sagte ein Sprecher der geschäftsführenden Bundesregierung.

3G am Arbeitsplatz

Im Nachbarland Österreich ist dies bereits eingeführt: Alle Beschäftigten, die Kontakt zu anderen Menschen nicht ausschließen können, müssen getestet, genesen oder geimpft sein. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Regel zumindest stichprobenartig zu kontrollieren. In Deutschland wird das nun wahrscheinlich auch so oder so ähnlich kommen: „Unter SPD, Grünen und FDP gibt es dazu einen Konsens, dass wir das vorantreiben wollen“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, am Montag. Auch die Fraktionschefin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, sprach sich öffentlich dafür aus, ebenso wie für eine verstärkte Rückkehr von Beschäftigten ins Homeoffice.

 


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