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Gericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg

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In Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof das Beherbergungsverbot gekippt. In Baden-Württemberg ist das Verbot somit mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.

Von dpa
Dunkle Wolken ziehen über einem Hotel in der Stuttgarter Innenstadt hinweg. Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt.
Dunkle Wolken ziehen über einem Hotel in der Stuttgarter Innenstadt hinweg. Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt.  Foto: Christoph Schmidt/dpa

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden.

Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden.


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Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten.

Zuvor hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann angekündigt, das geltende Beherbergungsverbot etwas lockern zu wollen. So sollte es für Geschäftsreisende aufgehoben werden. Nun, nach der Gerichtsmitteilung, dürfte das Verbot für alle Reisende aufgehoben sein. 

Das Bundesland Sachsen hat unterdessen das dort geltende Beherbergungsverbot aufgehoben. Das kündigte die Regierung am Donnerstag nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat an. 


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 Familie aus NRW fährt nach Gerichtserfolg in Urlaub

Die Familie, die per Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg das dortige Beherbergungsverbot gekippt hat, tritt nun ihren Urlaub im Kreis Ravensburg an. Das sagte die Anwältin der Familie, Elisabeth Rahe, der Deutschen Presse-Agentur. Die Familie sei bei dem Urlaub in einem Ferienhaus unter sich und in keinem Hotel, betonte die Anwältin.

Die Antragsteller hatten laut Gericht für die Zeit vom 16. Oktober 2020 bis zum 23. Oktober 2020 einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Am 10. Oktober 2020 wurde im Kreis Recklinghausen, in dem die Familie wohnt, der Neuinfektionswert von 50 überschritten. Damit gilt der Kreis seitdem als Risikogebiet.

Die Urlauber aus NRW argumentierten gegenüber dem Gericht unter anderem, die Vorlage eines negativen Corona-Tests diskriminiere Gäste aus Regionen mit schlechten Testkapazitäten und Familien. Sie hätten es nicht geschafft, ein Testergebnis innerhalb von weniger als 72 Stunden zu erlangen - wobei es nur 48 Stunden alt sein darf. Weiterhin müsse der Test privat bezahlt werden und belaste die Antragsteller mit ihren drei Kindern erheblich.


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