Abstimmung zum Bundeskanzler
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Merz scheitert im ersten Wahlgang: Wer regiert nun Deutschland?

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Friedrich Merz ist im ersten Anlauf bei der Kanzlerwahl im Bundestag gescheitert – am Tag nach dem Zapfenstreich für den bisherigen Kanzler Olaf Scholz. Wer regiert jetzt?

Von red/dpa

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CDU-Chef Friedrich Merz hat bei der Kanzlerwahl im Bundestag im ersten Wahlgang nicht die nötige Zahl von mindestens 316 Stimmen erhalten – ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. Und der bisherige Kanzler Olaf Scholz (SPD), der nur noch geschäftsführend im Amt ist, wurde am Vorabend bereits feierlich mit einem Großen Zapfenstreich verabschiedet. Ist Deutschland jetzt führungslos? 

Olaf Scholz bleibt vorerst Bundeskanzler – auch Minister bleiben im Amt

Nach dem Scheitern von Merz bekommt Scholz eine ungeplante Verlängerung. Denn Artikel 69 Grundgesetz bestimmt, dass der Kanzler die Amtsgeschäfte „bis zur Ernennung seines Nachfolgers“ weiter führt. Dazu ist er verpflichtet. Auch die Ministerinnen und Minister des Bundeskabinetts bleiben vorerst geschäftsführend im Amt.

Das Grundgesetz regelt den Fall, dass ein Kandidat bei der Kanzlerwahl im ersten Wahlgang durchfällt und keine ausreichende Mehrheit erhält. In Artikel 63 ist festgehalten: „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“

Schlappe im ersten Wahlgang: Friedrich Merz kann sich wieder Bundeskanzler-Wahl stellen

Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.

Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Nun reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: „Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.“

Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.

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