Friedrich Merz fällt bei der Kanzlerwahl im ersten Wahlgang durch
CDU-Chef Friedrich Merz fällt bei der Kanzlerwahl im ersten Wahlgang durch. Er erhielt in geheimer Abstimmung sechs Stimmen weniger als benötigt. Am Dienstag soll es keinen zweiten Wahlgang mehr geben.
CDU-Chef Friedrich Merz ist bei der Kanzlerwahl im Bundestag im ersten Wahlgang durchgefallen. Er erhielt in geheimer Abstimmung 310 von 621 abgegebenen Stimmen und damit 6 weniger als die nötige Mehrheit von 316. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben zusammen 328 Sitze im Parlament. Es ist ein Novum: Noch nie ist nach einer Bundestagswahl und erfolgreichen Koalitionsverhandlungen ein designierter Kanzler bei der Wahl im Bundestag gescheitert.
Bei der SPD-Bundestagsfraktion heißt es, an den eigenen Abgeordneten könne es nicht gelegen haben. Die Partei von voller Zustimmung der eigenen Leute aus. Es habe auch kein Abgeordneter gefehlt, erklärten Fraktionskreise der Deutschen Presse-Agentur.
Friedrich Merz im ersten Wahlgang bei Kanzlerwahl durchgefallen
Der SPD-Vorsitzende und designierten Vizekanzler Lars Klingbeil sagte nach Angaben aus Fraktionskreisen, er habe nicht den geringsten Hinweis, „dass die SPD nicht vollständig gestanden hat. 85 Prozent beim Mitgliedervotum sind ein Auftrag an die Fraktion und sie erfüllt diesen. Auf uns ist Verlass.“
Das Grundgesetz regelt den Fall für das Scheitern im ersten Wahlgang. In Artikel 63, der die Regeln für die Kanzlerwahl enthält, ist festgehalten: „Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen 14 Tagen nach dem Wahlgang mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.“
Grundgesetz gibt Frist von zwei Wochen für Wiederholung der Kanzlerwahl
Sollte Merz den Eindruck gewinnen, er könnte in einem zweiten Wahlgang mehr Erfolg haben als im ersten, kann er jederzeit wieder antreten. Am Dienstag wird es voraussichtlich keinen zweiten Wahlgang mehr geben, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Die Unionsfraktion schließe aus. Laut dem „Pioneer“ ist ein zweiter Wahlgang regulär am Freitag möglich – mit einer Zweidrittelmehrheit theoretisch auch schon am Mittwoch, wofür allerdings die Opposition mithelfen müsste.
Innerhalb der zweiwöchigen Frist kann es beliebig viele Wahlgänge mit verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten geben. Aber auch sie brauchen die absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu sein.
Später reicht einfache statt absolute Mehrheit
Schafft das niemand, dann werden im nächsten Schritt die Anforderungen gesenkt. Nun reicht für die Wahl die einfache Mehrheit. Im Grundgesetz heißt es: „Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.“

Wenn der oder die Gewählte die Kanzlermehrheit erhält, muss der Bundespräsident ihn oder sie innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Bei einer Wahl nur mit einfacher Mehrheit kann der Bundespräsident alternativ auch binnen sieben Tagen den Bundestag auflösen und eine Neuwahl ansetzen.

Stimme.de