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Verfassungsschutz-Gutachten 
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Mit diesen Aussagen verharmlost die AfD die NS-Zeit und schürt Angst gegen Migranten

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Mehr als 1000 Seiten lang ist das Gutachten, das der Verfassungsschutz über die AfD erstellt hat. Welche Aussagen über Demokratie, Migration und die NS-Vergangenheit besonders kritisch sind.


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Die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag ist gesichert rechtsextrem. So lautet das Urteil des Verfassungsschutzes aufgrund eines mehr als 1000-seitigen Gutachtens. Zwar hat die Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln dagegen Klage eingereicht, weshalb der Verfassungsschutz für die Dauer des Verfahrens eine „Stillhaltezusage“ gegeben hat. Das bedeutet, bis es ein Gerichtsurteil gibt, wird der Verfassungsschutz die AfD öffentlich nicht erneut als rechtsextrem bezeichnen. Diese Zusage bedeutet aber nicht, dass die Behörde etwas an seiner Einschätzung geändert hat.

Zu seinem Gesamturteil kommt der Verfassungsschutz, weil er unter anderem ausreichend Belege für ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis innerhalb der Partei findet, für fremden-, muslim- und minderheitenfeindliche Positionen sowie für beschönigende Darstellungen des Nationalsozialismus. Im Gutachten wurden sowohl regionale Politiker genannt, als auch die Heilbronner Stimme zitiert (wir berichteten). Ein Überblick über exemplarische Aussagen aus dem Gutachten.

Völkisch-nationaler Volksbegriff verstößt gegen die Menschenwürde

Ein völkisch-nationaler Volksbegriff ist nicht mit Artikel eins des Grundgesetzes, der Garantie der Menschenwürde, vereinbar. Er folgt der Idee, dass die Deutschen ein homogenes Volk sein müssen, zu dem man aufgrund seiner Abstammung gehört - Migranten und Zugewanderte sind per se ausgeschlossen. Dieser Volksbegriff steht in unmittelbarer Nähe zur Rassenideologie der Nationalsozialisten, auf dessen Grundlage sechs Millionen Juden ermordet wurden. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum erklärt 2022, der Begriff des deutschen Volkes würde sich eindeutig auf „eine Abstammungsgemeinschaft, auf eine ethnisch gleiche Gruppe“ beziehen. Man dürfe nicht zulassen, dass sich das ändere.

Der AfD-Politiker Maximilian Krah schreibt über die Sozialministerin von Schleswig-Holstein, Aminata Touré, deren Eltern aus Mali stammen, dass die Regierung durch „ethnische Afrikaner“ auch „ethnisch afrikanischer“ werde. Weiter erklärte er, „Korruption korreliert mit Kultur und Kultur mit Ethnie.“ Diese Aussagen von Maximilian Krah sind empirisch nicht belegbar, rassistisch und falsch.

Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Partei wehrt sich dagegen.
Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Partei wehrt sich dagegen.  Foto: Carsten Koall

Mehrere AfD-Abgeordnete sprechen immer wieder von „Passdeutschen“ und davon, dass die Zahl der Deutschen nicht deckungsgleich mit der Zahl deutscher Staatsbürger sei. Weiter wird von „Ausländer-Import“ gesprochen. Diese Bezeichnungen sind pauschal fremdenfeindlich und zeichnen ein Bild, das nicht der Realität entspricht.

Die AfD verbreitet rechtsextreme Verschwörungstheorie des „Großen Austauschs“

Die Partei verbreitet außerdem bewusst die Lüge des „Großen Austauschs“. Diese Verschwörungstheorie behauptet, dass die einheimische (meist weiße, europäische) Bevölkerung durch Migranten (meist aus muslimischen oder afrikanischen Ländern) ausgetauscht werden soll und Migration Teil eines gezielten Plans der „Umvolkung“ sei. Diese Theorie ist faktisch falsch und ideologische Grundlage rechter Radikalisierung. 

Die AfD verbreitet die Verschwörung trotzdem. Mehrere AfD-Politiker sprechen davon, dass der „Große Austausch“ angeblich „konkret Gestalt“ annehme und zeichneten in diesem Zusammenhang Untergangsszenarien, die nicht der Realität entsprechen. Auch das neue Einbürgerungsrecht wird in diese fremdenfeindliche Argumentation der Partei aufgenommen. Von „massenhaften Einbürgerungen“ ist die Rede, die „die Steuerung des Landes“ übernehmen sollten.

AfD-Chefin Alice Weidel spricht gar von einem „neuen Wahlvolk“, das dadurch entstehe, und Björn Höcke behauptet, die Regierung und „Kartellparteien“ wollten „das Staatsvolk austauschen“. Eine AfD-Stadträtin sieht darin eine „Machtergreifung“, ein anderer Abgeordneter bezeichnet den vermeintlichen „Austausch“ als „Menschheitsverbrechen des 21. Jahrhunderts“. Diese Auszüge zeigen das grundgesetzwidrige Volksverständnis der Partei, außerdem schüren sie mit realitätsfremden Katastrophenszenarien Fremdenfeindlichkeit. 


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Weiter schreibt die AfD Migranten pauschal „besetzende“ Ansichten zu. So werden Migranten als „Invasoren“ und „Eindringlinge“ bezeichnet. So sprach der AfD-Bundesverband in einer Mitteilung davon, dass das Land „geflutet und als Beute genommen“ werde. Der AfD-Politiker Sören Schwarzer postet in seiner Instagram-Story ein Bild nicht-weißer Menschen auf der Straße mit dem Kommentar „Die Invasion der Barbaren“. Der Verfassungsschutz kommt auch in diesem Kapitel zu dem Schluss, dass solche Aussagen Migranten als ausnahmslos bedrohliche und invasive Masse darstellen, entsprechende Ängste schüren und nicht mit der Verfassung vereinbar sind.

Gewalt gegen Frauen wird pauschal Migranten zugeschrieben - Tatverdächtige aber hauptsächlich deutsch

Besonders negativ äußert sich die AfD über Muslime und den Islam. Im Wahlprogramm der AfD NRW ist ausdrücklich zu lesen, die Ausbreitung des Islams müsse „gestoppt“ werden, ein AfD-Abgeordneter bezeichnet „dieses Multi-Kulti“ als „Burka-Schwarz“. Christina Baum schreibt auf Facebook, die Bevölkerung solle durch Muslime „unterwandert und unterworfen“ werden. Alice Weidel beschreibt junge männliche Migranten als unkontrollierbare gewalttätige „Horden“ und in verschiedenen Aussagen behaupten AfD-Politiker pauschal, muslimische Migranten seien für „Herumgemessere auf den Straßen“ und „Vergewaltigungen“ verantwortlich.

Auch erweckt die Partei in vielen Aussagen den Eindruck, dass Migranten schuld an der Gewalt gegen Frauen seien. Das ist falsch. Laut Zahlen des Bundeskriminalamtes waren im Jahr 2023 knapp 63 Prozent der Tatverdächtigen für Vergewaltigungen, sexuelle Nötigung oder sexuelle Übergriffe deutsch. Nach der Bewertung des Verfassungsschutzes richten sich diese Aussagen gezielt gegen die Menschenwürde von Muslimen, die bewusst wegen ihrer Religionszugehörigkeit ausgegrenzt, pauschal kriminalisiert und als „Menschen zweiter Klasse“ dargestellt werden. Das schüre nicht nur Unsicherheit, sondern sei „der Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber diesen Bevölkerungsgruppen“.

Verharmlosung der NS-Diktatur und falsche Darstellung der Geschichte

Nicht zuletzt beschönigt oder verharmlost die AfD den Nationalsozialismus. Der Bundestagsabgeordnete Hansjörg Müller fantasiert in einer Rede, Deutschland sei in zwei Weltkriegen „dunklen Mächten zum Opfer gefallen“ und zieht sogleich den Vergleich, dass Russland jetzt dasselbe passiere. Diese Aussagen sind faktisch falsch, es herrscht historisch kein Zweifel darüber und es ist umfassend belegt, dass Deutschland für beide Weltkriege die Verantwortung trägt.

Eine AfD-Stadträtin aus Paderborn bezeichnet die heutigen Medien als „Stürmerpresse“, weitere Abgeordnete sprechen wiederholt von „Gleichschaltung“. Diese Vergleiche sind falsch und unangebracht. Der Stürmer war ein Hetzblatt des damaligen Nazi-Regimes und forcierte tagtäglich Hass gegen Juden. In der NS-Diktatur waren die Medien gleichgeschaltet, heute arbeiten Medien in Deutschland frei und unabhängig.

Weiter kritisieren zahlreiche AfD-Politiker den vermeintlichen „Schuldkult“ - dieses Narrativ gilt als rechtsextrem. Ein weiterer Abgeordneter erklärte, die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts sei „ja ganz interessant“, aber nichts davon habe er erlebt, „nichts davon tangiert mich“. 

Aufgrund der zahlreichen Belege kommt der Verfassungsschutz zu dem Schluss, dass die oben dargestellten Einstellungen breit in der Partei verankert sind und die AfD deshalb als gesichert rechtsextrem bewertet wird. 

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