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Verbotene Parteiwerbung in Künzelsauer Wahllokal: So geht es jetzt weiter

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In einer Wahlkabine im Ganerben-Gymnasium wurden bei der Landtagswahl Werbeartikel der AfD entdeckt. Warum das nicht erlaubt ist und welche Konsequenzen ein ähnlicher Fall in Bretzfeld hatte. 

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Im Wahllokal des Ganerben-Gymnasiums in Künzelsau (Hohenlohekreis) hat sich ein Wähler am Sonntagmorgen nach eigenen Angaben an den Wahlvorstand gewandt. In einer Kabine sollen Einkaufswagen-Jetons mit dem AfD-Logo ausgelegt worden sein. Die Stadt Künzelsau bestätigte auf Nachfrage: „Die Chips wurden sofort nach dem Entdecken entfernt. Die Wahlvorstände wurden noch einmal darauf hingewiesen, dass alle Wahlkabinen regelmäßig auf unzulässige Gegenstände überprüft und diese gegebenenfalls umgehend entfernt werden müssen.“ Auch das Landratsamt Hohenlohekreis habe man umgehend informiert.

Vorfall in Künzelsau: Beeinflussung der Wähler im Wahlraum ist verboten

Problematisch ist das Ganze deshalb, weil das Landeswahlgesetz „unzulässige Wahlpropaganda“ verbietet. Konkret heißt es dazu in Paragraf 35: „Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.“

Weitere Regeln in der Wahlkabine

Es gibt außerdem zahlreiche Regeln, was in der Wahlkabine erlaubt ist. So ist es  nicht gestattet, beim Wahlvorgang Selfies zu machen oder den Wahlzettel zu fotografieren. Bekommt der Wahlvorstand das mit, muss er den Wähler zurückweisen und ihm einen neuen Wahlzettel geben. 

Ähnlich gelagerter Fall in Bretzfelder Wahllokal bei den Bundestagswahlen 2025

Solche Regelungen gibt es auch für Bundestagswahlen. Im vergangenen Jahr kam es in Hohenlohe zu einem ähnlichen Vorfall in Bretzfeld: Damals war in einer Wahlkabine im Wahllokal Sporthalle Bitzfeld ein Kugelschreiber der AfD gemeldet worden. Der Kugelschreiber war sogar mit einem Faden an der Wahlkabine befestigt und damit wohl nicht zufällig vergessen worden. Die Gemeinde Bretzfeld wurde aufgrund des Vorfalls zum Landeswahlleiter bestellt und musste dort das Ganze darlegen. Inzwischen wird dort noch engmaschiger als zuvor kontrolliert.

Aufarbeitung in Künzelsau erfolgt in Abstimmung mit dem Landratsamt

Und welche Lehren zieht Künzelsau? „Die Aufarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Landratsamt“, heißt es dazu von der Stadtverwaltung. „Wir gehen davon aus, dass es keiner darüber hinausgehenden Rechtfertigung bedarf, da die unzulässige Wahlwerbung unverzüglich entfernt wurde.“ Ansonsten verlasse man sich auf die regelmäßigen Kontrollen, auf die alle im Vorfeld hingewiesen wurden und auch künftig bei den üblichen Schulungen hingewiesen werden. Der Künzelsauer Bürgermeister Stefan Neumann betont: „Zunächst geht ein großer Dank an den Wähler, welcher sofort auf den unzulässigen Gegenstand aufmerksam gemacht hat. Schade, dass solche unschönen Vorgänge den ansonsten reibungslosen Ablauf der Wahl stören.“

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