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Wer darf bei der Bundestagswahl 2025 wählen – und wer nicht?

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Knapp 60 Millionen Bürger wählen im Februar einen neuen Bundestag. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen das Wahlrecht verwehrt oder erschwert wird. Wer ist davon betroffen?


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Deutschland wählt am 23. Februar 2025 einen neuen Bundestag. Knapp 60 Millionen Bürger in Deutschland sind in diesem Jahr wahlberechtigt, wie das Statistische Bundesamt schätzt. Die genaue Zahl dürfte noch höher liegen: Hinzu kommen deutsche Wahlberechtigte, die im Ausland leben. Bei der Wahl hoffen auch Kandidaten aus Heilbronn und Hohenlohe auf den Einzug in den Bundestag.

Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dassaufgrund der demografischen Entwicklung weniger Menschen wahlberechtigt sind als bei der Bundestagswahl 2021. Damals waren es 61,2 Millionen. Wer darf in Deutschland wählen – und wer nicht? Ein Überblick.

Bundestagswahl 2025: Wer in Deutschland wählen darf

Das Bundeswahlgesetz regelt, wer in Deutschland wählen gehen darf. Laut diesem Gesetz sind alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Darüber hinaus müssen diejenigen mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Entsprechend besitzen auch obdachlose Wahlberechtigte ein Wahlrecht.

Wahlberechtigt ist überdies, wer nicht mittels eines richterlichen Beschlusses als verurteilter Straftäter vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Bundestagswahl 2025: Darum dürfen Minderjährige nicht wählen

Das Lebensalter gilt neben der Staatsangehörigkeit als entscheidende Zugangsvoraussetzung zur Bundestagswahl – und das sorgt immer wieder für Diskussionen. In der Vergangenheit forderten Initiativen, das Wahlalter für die Bundestagswahl auf 16 Jahre herabzusetzen. Dafür braucht es eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit. Union und AfD lehnen das Vorhaben ab.

Die Begründung dafür, dass Minderjährige den Bundestag nicht mitwählen dürfen, ist eine juristische: Argumentiert wird mit der fehlenden Altersreife. Allerdings durften bei den Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 erstmals Deutsche im Alter von 16 bis 18 Jahren mitwählen. Auch bei vielen Kommunalwahlen wurde das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Für Landtagswahlen haben sechs von 16 Bundesländern das Wahlalter auf 16 gesenkt.

Bundestagswahl 2025: Dürfen Ausländer ohne Staatsangehörigkeit wählen?

Bei Bundestagswahlen, Landtagswahlen oder Volksabstimmungen auf der Bundes- oder Landesebene haben Ausländer ohne deutsche Staatsangehörigkeit kein aktives und passives Wahlrecht. Sie dürfen also nicht wählen oder gewählt werden. Inzwischen gilt laut EU-Recht für Staatsangehörige aus Mitgliedsstaaten der EU eine Ausnahme bei Kommunalwahlen.

Laut Statistischem Bundesamt waren zum Jahresende 2023 etwa 12 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatenlose in Deutschland gemeldet.

Bundestagswahl 2025: Darum dürfen viele „Auslandsdeutsche“ nicht wählen

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden auch „Auslandsdeutsche“ genannt. Wollen „Auslandsdeutsche“ an der Wahl teilnehmen, müssen sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Dennwählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

„Auslandsdeutsche“ haben nur bedingt ein Wahlrecht in Deutschland. Das steht ihnen laut Gesetz lediglich dann zu, wenn sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

Wählen dürfen darüber hinaus diejenigen „Auslandsdeutschen“, die aus anderen Gründen „persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen“ sind. Das gilt zum Beispiel für Rentner mit deutscher Staatsangehörigkeit, die weiterhin eine nicht meldepflichtige Ferienwohnung in Deutschland haben.

Bundestagswahl 2025: Dürfen Menschen mit Einschränkungen wählen?

Noch vor einigen Jahren waren bestimmte Menschen mit Behinderungen oder psychischen Einschränkungen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Im Februar 2019 kippte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese Vorschriften des deutschen Wahlrechts.

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der generelle Wahlausschluss von geistig oder psychisch beeinträchtigten Menschen verfassungswidrig ist. 

Wann das Wahlrecht richterlich aberkannt werden darf

Das Wahlrecht in Deutschland ist ein hohes Gut und kann laut Bundeswahlleiterin nur durch richterliches Urteil aberkannt werden. Die Aberkennung darf nicht lebenslang, sondern nur für „zwei bis maximal fünf Jahre“ entschieden werden.

Ein Entzug des Wahlrechts ist möglich, wenn es zu Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten beziehungsweise von mindestens einem Jahr zum Beispiel wegen folgender Straftaten gekommen ist: Die „Vorbereitung eines Angriffskrieges und Hochverrat gegen den Bund“, „Landesverrat und Offenbarung von Staatsgeheimnissen“, „Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen“ oder „Abgeordnetenbestechung“.

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