Kommentar zum Heilbronner Raser-Prozess: Mordurteil war abzusehen
Nach acht Monaten gibt es ein Urteil im Raser-Prozess. Der Richterspruch ist keine große Überraschung, findet unser Autor. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Das Urteil der zweiten Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts im sogenannten Raser-Prozess wird bundesweit für Schlagzeilen sorgen. Eine große Überraschung ist der Richterspruch aber nicht. Dass es am Ende auf eine Verurteilung unter anderem wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes hinauslaufen würde, hat der Vorsitzende Richter bereits zum Prozessauftakt Mitte August angedeutet.
Dass der Angeklagte nach Jugendstrafrecht beurteilt wird, war ebenfalls zu erwarten. Die Heilbronner Jugendgerichtshilfe und der jugendpsychiatrische Sachverständige attestierten dem zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alten Angeklagten eine Reifeverzögerung. Überzeugt waren die Richter von deren Arbeit zwar nicht. Trotzdem schlossen sie sich deren Ausführungen an. Aus eigener Überzeugung, wie die Kammer sagt.
Raser-Prozess hat Region Heilbronn beschäftigt – Verteidigung kündigt Revision an
Damit endet nach rund acht Monaten der Prozess, der die Region wie selten eine Verhandlung zuvor beschäftigte. Zumindest vor dem Heilbronner Landgericht, denn die Verteidigung hat Revision angekündigt. Damit ist das letzte Wort rund um den tödlichen Unfall in der Wollhausstraße nicht gesprochen. Das mag zwar aufstoßen. Aber es ist das Recht einer Verteidigung, alle Mittel auszuschöpfen, um die Chance zu haben, jeden Zweifel zu beseitigen.