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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Wozu das Ganze?

  
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Die Prüfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geht quälend langsam vonstatten. Die Befürchtung hat sich bestätigt: Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag, findet unser Autor.

  

Und wieder müssen die Gesundheitsämter Daten manuell erfassen. Diesmal liegt es nicht daran, dass die nötige Software fehlt. Paradoxerweise ist sie diesmal vorhanden, aber zu wenige nutzen sie. Was dazu führt, dass die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch länger und komplizierter wird, als sie ohnehin schon ist. Das digitale Meldeportal des Landes mag einfach und selbsterklärend sein.

Die beiden Handreichungen des Sozialministeriums für Einrichtungen und Gesundheitsämter sind es beileibe nicht. So viele Regeln, so viele Ausnahmen, so viele Pflichten, so viel Ermessensspielraum. Das liest sich fast so, als wolle man es allen recht machen. Sämtliche Möglichkeiten und Eventualitäten sind fein ziseliert beschrieben. Dieser Weg führt hierhin, jener dorthin. Allein die Schaubilder sind ein Musterbeispiel bürokratischer Fabulierkunst.


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In diesem Prüfprozess können unzählige Hintertürchen aufgehen

Am Ende wird sich der hohe Aufwand kaum rechnen. Der bescheidene Ertrag wird dazu in keinem Verhältnis stehen. Und die Impfquote wird dadurch nicht merklich steigen. Auch wird es noch Wochen bis Monate dauern, ehe Betretungs- und Berufsverbote verhängt werden könnten. Wenn sie denn überhaupt als verhältnismäßig gelten.

In diesem Prüfprozess können unzählige Hintertürchen aufgehen. Die Versorgungssicherheit zu wahren, wiegt vielfach wohl schwerer als der Infektionsschutz. Und während die Gesundheitsämter jeden Einzelfall penibelst prüfen und irgendwann zu einer Entscheidung gelangen, wird die allgemeine Impfpflicht wohl endgültig beerdigt. Da bleibt nur die Frage: Wozu das Ganze?

 

 


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