Die Verteidiger im Heilbronner Raser-Prozess tun ihre Pflicht
Im Prozess um die Todesfahrt in der Wollhausstraße vor dem Heilbronner Landgericht scheinen die Anträge der Verteidigung mitunter belanglos. Aber die Anwälte machen ihren Job gut, findet unser Autor.

Jetzt sind es also Blicksprünge der Augen und Archivbilder im Gehirn. An Fantasie mangelt es den Verteidigern im Raser-Prozess vor dem Heilbronner Landgericht nicht. So sollte bereits der Chefredakteur der Heilbronner Stimme als Zeuge aussagen, dass die Zeitung täglich über Unfälle berichtet.
Auch sollte ein Gutachter darlegen, dass mit einem Opel Corsa von der Einmündung in die Wollhausstraße bis zum Unfallort die gleiche Geschwindigkeit zu erreichen gewesen wäre wie mit dem mehr als 300 PS starken BMW des Angeklagten. Die immer neuen Beweisanträge der Verteidigung erscheinen mitunter sinnlos. Sie beschäftigen die Richter und schieben den Urteilsspruch in die Länge.
Gutachten beantragt und Urteil geschoben – Anwälte im Raser-Prozess in Heilbronn machen ihren Job
Aber auch wenn sich Prozessbeobachter die Haare raufen – die beiden Anwälte tun ihre Pflicht. Und sie machen dabei einen guten Job. Denn sie suchen in jeder erdenklichen Nische nach jedem noch so kleinen Körnchen, das ihrem Mandanten helfen könnte. Jetzt wollen die Strafverteidiger beweisen, dass es kein stichhaltiges Argument dafür gibt, dass der Angeklagte unmittelbar vor dem tödlichen Unfall am 12. Februar vergangenen Jahres in der Wollhausstraße nicht Opfer einer Fehlfunktion seines Gehirns gewesen sein könnte.
Die Richter werden auch diesen Antrag sorgfältig prüfen. Wegen eines gerechten Urteils, aber auch, weil das Verfahren im Zweifel vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben muss. Denn dort wird der Prozess am Ende wohl entschieden.