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Die Verteidiger im Heilbronner Raser-Prozess tun ihre Pflicht

  
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Im Prozess um die Todesfahrt in der Wollhausstraße vor dem Heilbronner Landgericht scheinen die Anträge der Verteidigung mitunter belanglos. Aber die Anwälte machen ihren Job gut, findet unser Autor.

  
Prozess gegen den "Wollhaus-Raser" in Heilbronn.
Prozess gegen den "Wollhaus-Raser" in Heilbronn.  Foto: Kunz, Christiana

Jetzt sind es also Blicksprünge der Augen und Archivbilder im Gehirn. An Fantasie mangelt es den Verteidigern im Raser-Prozess vor dem Heilbronner Landgericht nicht. So sollte bereits der Chefredakteur der Heilbronner Stimme als Zeuge aussagen, dass die Zeitung täglich über Unfälle berichtet.

Auch sollte ein Gutachter darlegen, dass mit einem Opel Corsa von der Einmündung in die Wollhausstraße bis zum Unfallort die gleiche Geschwindigkeit zu erreichen gewesen wäre wie mit dem mehr als 300 PS starken BMW des Angeklagten. Die immer neuen Beweisanträge der Verteidigung erscheinen mitunter sinnlos. Sie beschäftigen die Richter und schieben den Urteilsspruch in die Länge.

Gutachten beantragt und Urteil geschoben – Anwälte im Raser-Prozess in Heilbronn machen ihren Job

Aber auch wenn sich Prozessbeobachter die Haare raufen – die beiden Anwälte tun ihre Pflicht. Und sie machen dabei einen guten Job. Denn sie suchen in jeder erdenklichen Nische nach jedem noch so kleinen Körnchen, das ihrem Mandanten helfen könnte. Jetzt wollen die Strafverteidiger beweisen, dass es kein stichhaltiges Argument dafür gibt, dass der Angeklagte unmittelbar vor dem tödlichen Unfall am 12. Februar vergangenen Jahres in der Wollhausstraße nicht Opfer einer Fehlfunktion seines Gehirns gewesen sein könnte.

Die Richter werden auch diesen Antrag sorgfältig prüfen. Wegen eines gerechten Urteils, aber auch, weil das Verfahren im Zweifel vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben muss. Denn dort wird der Prozess am Ende wohl entschieden.

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Kommentare

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Stefan am 19.03.2024 10:06 Uhr

Es ist leider wie so oft, hier findet eine schleichende Opfer-Täter Umkehr statt. Der Todesfahrer ist jetzt plötzlich das Opfer einer Fehlschaltung im Hirn? Wie müssen sich die Angehörigen des Unfallopfers wohl fühlen?

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Stefan am 19.03.2024 09:42 Uhr

Das wird mit einer kurzen Haftstrafe auf Bewährung enden.

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Vinzenz Kummer am 18.03.2024 19:47 Uhr

Ich bleibe dabei - jeder/e muss sich jeden Tag wenn man in den Spiegel schaut selbst fragen was er für den Mensch ist und ob er sowas nicht auch wg. Publicity, Geld und nicht zuletzt dem Ruhm
macht( STARANWALT ist doch schon toll). Alle verdienen ein gerechtes Urteil, aber was hier abgezogen wird lässt einen dann doch sprachlos zurück. Wer denkt daran wie sich dabei die Angehörigen fühlen??
Rechtssprechung und Rechtsverdrehung ist zweierlei. So werden Gerichte für andere Fälle blockiert und letztendlich wer bezahlt das gesamte Spektakel?
Und nochmals wie bereits von einem anderen Leser erwähnt " reif genug um den Führerschein zu machen , reif genug um mit 18 mit allen Rechten und Pflichten als volljährig zu zählen , reif genug um ein 300 PS Auto zu fahren und plötzlich wollen die Rechtsverdreher eine Unreife glaubhaft machen .....

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