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Über die Arbeit der Heilbronner Antidiskriminierungsstelle: Auftrag verfehlt

  
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Die Arbeit der Heilbronner Antidiskriminierungsstelle (Adi) erscheint in einem immer fragwürdigeren Licht, findet unser Autor.

  

Es macht fassungslos, wenn eine Antidiskriminierungsbeauftragte sich weigert, ein Theaterstück anzuschauen. Noch fassungsloser macht es, wenn sie dem mehrfach ausgezeichneten Stück vorwirft, es würde "stereotype Vorurteile bedienen", ohne es je gesehen zu haben. Und ihre Vorgesetzte antwortet auf Anfragen zunächst nicht und verweigert dann nach Nachfrage eine Antwort mit Verweis auf Vertraulichkeit – ein Stück aus dem Tollhaus, um in der Theatersprache zu bleiben. Dabei geht es um eine öffentliche Veranstaltung einer öffentlichen Institution, die mit reichlich Steuergeldern gefördert wird.


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Eine Diskussionsveranstaltung im Theater Heilbronn sorgte im Vorfeld einer Premiere für Wirbel.
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Foto: Archiv/Seidel
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Wirbel um Antidiskriminierungsstelle: Großes Theater im Heilbronner Theater


Aufgaben und Pflichten

Nun wird es, nach der kürzlich losgetretenen Aktion der Adi gegen einen Heilbronner Bäcker, dem wegen dekorierter Berliner die "Aneignung rassistischer Stereotype" vorgeworfen wurde, höchste Zeit, dass die Stadt hinschaut, was in der Adi eigentlich vor sich geht.

Zuletzt hatte sich OB Harry Mergel noch hinter die Institution gestellt. Dabei ist klar, dass eine Geschäftsführerin, der die Adi unterstellt ist und die eine Auskunft verweigert, überdenken sollte, wer sie eigentlich bezahlt und welche Aufgaben und Pflichten sie hat. Darauf sollte man sie hinweisen. Und eine Antidiskriminierungsbeauftragte, die Diskurse verweigert und Verurteilungen vornimmt, ohne sich das Stück, um das es geht, anzuschauen, hat nicht nur ihren Namen nicht verdient. Sie hat auch den Beruf verfehlt.

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Kommentare

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Alfred Fischer am 16.03.2023 22:02 Uhr

Meine ausdrückliche Hochachtung vor diesem Kommentar.
Kopfschütteln und Unverständnis über die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle Heilbronn reichen aber leider beileibe nicht mehr aus.
Sowohl die Aufgaben wie auch die Organisation dieser Stelle müssen zwingend genauestens durchleuchtet werden. Die bekundete, „vorbehaltslose“ Zustimmung von Teilen des Gemeinderats dürfte dabei sicherlich aufgrund nachfolgend Aufgeführtem sicherlich einige Risse bekommen.

In der Broschüre „Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg, abgekürzt LADS“, Hrsg.: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Referat 43 Interkulturelle Angelegenheiten, Antidiskriminierung, zuletzt redaktionell überarbeitet im Juni 2022 ist unmißverständlich aufgeführt, wie eine Antidiskriminierungsstelle zu arbeiten hat.

1. ERSTES BERATUNGSGESPRÄCH UND NACHBEREITUNG Schilderung der Geschehnisse, erste Einschätzung, gemeinsames Planen des weiteren Vorgehens.
2. RECHERCHEARBEIT Gibt es weitere Meldungen dieser Art? Welche Urteile gibt es? Welche Öffentlichkeitsmaßnahmen gibt es? Wer sind die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Gegenseite?
3. KOLLEGIALE FALLBERATUNG UND NACHBEREITUNG Wie sind die Kolleginnen und Kollegen anderer Beratungsstellen in solchen Fällen vorgegangen? Testing? Öffentlichkeitsarbeit? Klagen mit Erfolg?
4. VERFASSEN DER BESCHWERDEBRIEFE Beinhalten die jeweiligen Vorwürfe und die Rechtslage nach dem AGG.
5. RÜCKSPRACHE MIT DER RATSUCHENDEN PERSON Diese erhält die Beschwerdebriefe zum Gegenlesen, da die Antidiskriminierungsstelle nur in Absprache agiert. Überarbeitung der Schreiben.
6. ERHALT DER ANTWORTSCHREIBEN UND (TELEFONISCHE) GESPRÄCHE MIT DER GEGENSEITE Aussprache und Sensibilisierung.
7. AUSTAUSCH MIT KOMMUNALEM NETZWERK UND AUF LANDESEBENE Möglichkeit zur Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit zu diesem Thema?
8. BESPRECHUNG DER SCHRIFTLICHEN STELLUNGNAHMEN Wie hat die Gegenseite reagiert? Wie ist die weitere Reaktion der Antidiskriminierungsstelle und der ratsuchenden Person?

Dieses, seitens der Landesregierung zweifelsfrei vorgegebene Vorgehen ist weder bei der Posse um die Faschingskrapfen noch beim jetzigen Eklat im Theater Heilbronn zu erkennen. Sind den Mitarbeiterinnen der Antidiskriminierungsstelle Heilbronn diese Ausführungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg schlichtweg unbekannt oder werden diese absichtlich nicht in Betracht gezogen?

Ein weiteres Durchleuchten ist bezüglich der Trägerschaft ebenfalls zwingend erforderlich und unabdingbar.
Als Träger der Antidiskriminierungsstellen Heilbronn fungiert bekanntlich der Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e.V. (SKJR). Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer VR 100442 eingetragen.
Zweck des Vereins ist nach § 2 Abs. 1 der Vereinssatzung die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Absatz 2 AO). Dieser Satzungszweck wird insbesondere auf die in den Unterpunkten a) bis g) aufgeführten, ausschließlich im Jugendbereich zu erbringenden Tätigkeiten begrenzt.
Der Unterhalt einer Antidiskriminierungsstelle, welche bereits im Jahre 2021 Personalkosten in Höhe von 33.00,00 Euro sowie Sachkosten in Höhe von 9.000,00 Euro zu verzeichnen hatte, ist in der Vereinssatzung in keinster Weise aufgeführt.
Selbst unter Berücksichtigung der Fördermittel des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 20.000,00 Euro sowie des Stadt- und Landkreises Heilbronn in Höhe von jeweils 10.000,00 Euro verblieb bereits 2021 ein Fehlbetrag in Höhe von 2.000,00 Euro, welcher aus „Eigenmitteln" des Stadt- und Kreisjugendrings Heilbronn e.V. beglichen wurde.
Zudem entfielen der Antidiskriminierungsstelle Heilbronn durch „Synergie-Effekte" innerhalb des Stadt- und Kreisjugendrings Heilbronn e.V. separate Miet- und Ausstattungskosten für Geschäftsräume.
In Anbetracht der städtischen Fördergelder in Höhe eines jährlich sechsstelligen Betrages für den Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e.V. (SKJR) stellt sich zwangsläufig allen Bürgern die berechtigte Frage, ob dort auch wirklich sichergestellt werden kann, daß alle erhaltenen Fördergelder auch ausschließlich satzungskonform verwendet werden.
Sollte dies tatsächlich nicht der Fall sein, wäre eine wohl organisatorische wie auch personelle Neuaufstellung der Antidiskriminierungsstelle Heilbronn sicher unumgänglich.

Alfred Fischer

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