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Schaden durch Silvester-Feuerwerk: Welche Versicherung im Ernstfall zahlt

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An Silvester kann es durch Raketen und Böller zu Zwischenfällen kommen, im schlimmsten Fall werden Personen verletzt. Wie man sich zumindest finanziell absichern kann.


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Am Dienstag wird Silvester gefeiert, der Böller- und Feuerwerksverkauf war bereits Tage zuvor im vollen Gange. Die Debatte um Böller und Feuerwerk flammt jedes Jahr aufs Neue auf: das Verletzungsrisiko, die Umweltbelastung, zu viel Lärm für Tiere sprechen gegen das Böllern. Trotzdem gehört für viele die Tradition zum Jahreswechsel dazu. Wer zahlt, wenn es zu Schäden kommt?

Auto durch Böller oder Rakete beschädigt: Wer für die Schäden aufkommt

Kommt es an Silvester zu Schäden am eigenen Fahrzeug, „haftet in der Regel der „Absender“ des Geschosses“, schreibt der ADAC. Kann der Verursacher allerdings nicht ermittelt werden, greift die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung ist bei Vandalismusschäden zuständig, die Teilkaskoversicherung greift bei Brand- und Explosionsschäden – dazu zählen beispielsweise auch kaputte Scheiben. Wer für sein Auto nur eine Haftpflichtversicherung hat, bleibt in der Regel auf dem Schaden sitzen, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.

Grundsätzlich rät der ADAC, das eigene Auto wenn möglich in einer ruhigen Seitenstraße oder einer Garage zu parken. „Wer Chinaböller oder ähnliches abfeuert, sollte dies nicht in unmittelbarer Umgebung parkender Autos tun.“

Schäden durch Feuerwerk an Haus und Eigentum: Diese Versicherungen sind zuständig

Wird das Wohnhaus durch Feuerwerk oder Böller beschädigt, können Eigentümer sich an die Wohngebäudeversicherung wenden. Sie kommt für Schäden an Gegenständen auf, die „fest“ mit dem Haus verbunden sind, beispielsweise der Briefkasten.

Werden Möbel beschädigt, ist die Hausratsversicherung zuständig. Allerdings: Gelangt ein Feuerwerkskörper beispielsweise durch ein gekipptes Fenster in die Wohnung, könnte die Versicherung das als „grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls“ bewerten. Das kann wiederum dazu führen, dass der Schaden nur anteilig oder überhaupt nicht übernommen wird. Versicherte sollten hier genau in ihren Vertrag schauen.

An Silvester selbst Schäden verursacht: Muss man bezahlen?

Natürlich kann man an Silvester nicht nur selbst zum Opfer von Schäden werden, sondern auch zum Verursacher. In solchen Fällen greift normalerweise die private Haftpflichtversicherung, beispielsweise wenn eine Wunderkerze die Jacke eines Mitmenschen ruiniert hat oder ein teures Glas zerstört hat. Private Haftpflichtversicherungen zahlen meist auch bei grober Fahrlässigkeit, aber nicht, wenn der Verursacher absichtlich gehandelt hat. Setzt ein verirrter Feuerwerkskörper ein Haus in Brand oder verletzt eine andere Person kann die Haftpflichtversicherung helfen. 

Wird man selbst verletzt oder dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt, gelten die Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung als wichtiger Schutz. Behandlungskosten werden von der Krankenversicherung übernommen. 

Grundsätzlich raten Experten, den Schaden zu dokumentieren, beispielsweise durch Fotos oder Videoaufnahmen. Anschließend sollte man schnell mit seiner Versicherung Kontakt aufnehmen. Außerdem kann eine Liste der beschädigten Gegenstände hilfreich sein.

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