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Extremwetter lässt Open-Air-Event platzen: Diese Rechte haben Besucher

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Der Sommer bringt Konzerte, Festivals und Open-Air-Events – und immer häufiger auch Extremwetter. Welche Rechte haben Besucher, wenn eine Veranstaltung wegen Unwettern abgesagt wird?

Von Milea Erzinger
Was, wenn die Open-Air-Veranstaltung wegen Unwettern abgesagt werden muss?
Was, wenn die Open-Air-Veranstaltung wegen Unwettern abgesagt werden muss?  Foto: IMAGO/ (www.imago-images.de)

Mit den jüngsten, heftigen Regenfällen und den bereits eingegangenen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes scheint das Thema "Extremwetter" in Deutschland eine zunehmende Bedeutung zu gewinnen. Immer häufiger muss im Sommer mit teils heftigen Unwettern gerechnet werden. Gleichzeitig steht aber auch die Konzert- und Veranstaltungssaison im Freien vor der Tür. Wenn Starkregen, Gewitter und Hagel drohen, machen sich viele Besucher jedoch Gedanken über ihre Tickets. Was passiert eigentlich, wenn der Konzert- oder Festivalbesuch im wahrsten Sinne des Wortes ins Wasser fällt? Können die Besucher ihre Karten einfach zurückgeben und eine Rückerstattung einfordern? Oder wird eine Veranstaltung verschoben oder gar abgesagt?

Unwetter zieht auf: Besucher von Open-Air-Veranstaltungen sollten das Kleingedruckte lesen

Die Planung eines Open-Air-Besuchs steckt häufig voller Vorfreude. Doch nicht immer läuft alles nach Plan. Was also tun, wenn ein heftiges Unwetter aufzieht? Laut Verbraucherzentrale gibt es klar definierte Rechte, wie Veranstalter zu handeln haben und worauf sich Betroffene einstellen können.

Sollte die Befürchtung aufkommen, dass ein Open-Air-Event aufgrund eines Unwetters abgebrochen oder verschoben werden könnte, ist es ratsam, zunächst einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters zu werfen. Oft finden sich dort Hinweise dazu, wie mit Ausfällen umgegangen wird. Einige Festivalveranstalter haben bereits in ihren AGB festgelegt, dass bei Ausfällen nach Beginn der Veranstaltung eine teilweise Rückerstattung erfolgt.

Festival muss wegen Unwettern abgebrochen werden: Bekommen Besucher ihr Geld zurück?

Ist das Festival jedoch schon im vollen Gange und muss aufgrund von Unwettern vorzeitig beendet werden, haben Betroffene möglicherweise Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung des Ticketpreises. Nach deutschem Recht ist der Veranstalter für die Erbringung der Veranstaltung verantwortlich. Wenn diese nicht vollständig stattfindet, besteht kein Anspruch auf vollständige Zahlung, erklärt die Verbraucherzentrale.

In den meisten Fällen sind Festival-Besucher gut gewappnet - doch bei heftigen Unwettern kann die Veranstaltung auch abgebrochen werden.
In den meisten Fällen sind Festival-Besucher gut gewappnet - doch bei heftigen Unwettern kann die Veranstaltung auch abgebrochen werden.  Foto: IMAGO/Peter Henrich / HEN-FOTO (www.imago-images.de)

Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Abbruch von Rock am Ring 2016. Im Falle eines Abbruchs sollten Betroffene sich daher direkt an den Veranstalter wenden, um eine Rückerstattung zu beantragen, so die Verbraucherzentrale. 

Veranstaltung wegen Extremwetter verschoben: Was Besucher beachten müssen

Wenn eine Open-Air-Veranstaltung verschoben wird und Betroffene am neuen Termin nicht teilnehmen können, haben sie normalerweise das Recht, eine Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen, erklären Rechtsexperten von "anwalt.de". Dies gilt insbesondere dann, wenn bereits ein fester Termin festgelegt wurde. Wenn Betroffene jedoch flexibel sind und den neuen Termin wahrnehmen können, bleibt die Eintrittskarte in der Regel gültig. Besucher müssen allerdings beachten, dass bei einer Verlegung an einen anderen Veranstaltungsort die Entfernung zwischen den Orten den Grad der Erstattung bestimmen kann, erläutert "anwalt.de".

Festival oder Konzert wegen Unwettern abgesagt: Betroffene haben Recht auf Rückerstattung

Wenn das Festival vollständig abgesagt wird, haben Betroffene das Recht, den vollen Ticketpreis zurückerstattet zu bekommen. Die Gründe für die Absage spielen hierbei keine Rolle, erklärt der Ratgeber  "gelbeseiten.de". Auch wenn das Festival aufgrund von Wetterbedingungen oder anderen unvorhergesehenen Umständen abgesagt wurde, haben Geschädigte Anspruch auf eine Rückerstattung. Betroffene können hierzu die Vorverkaufsstelle oder den Veranstalter kontaktieren.

Im Zweifelsfall: Betroffene können sich an den Verbraucherschutz wenden

Haben Betroffene Schwierigkeiten dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen, können sie sich an den Verbraucherschutz wenden. Ein Beispiel hierfür wäre das Europäische Verbraucherzentrum. Dort enthalten Geschädigte Unterstützung bei der außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten. Der Ticketverkäufer und der Veranstalter selbst sind ebenfalls wichtige Ansprechpartner bei Schadenersatzforderungen, erläutert die Verbraucherzentrale.

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