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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Rammstein-Sänger Lindemann ein

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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann eingestellt. Laut der Behörde hätten sich Opfer oder Zeugen nicht gemeldet oder seien nicht auffindbar.

von dpa und unserer Redaktion

Das Strafermittlungsverfahren gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten ist von der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel habe keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass Lindemann "sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen vorgenommen" habe, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Die "Berliner Zeitung" hatte zuvor berichtet.

Die Strafermittlungen waren Mitte Juni nach Berichten über Vorwürfe von Frauen gegen Lindemann eingeleitet worden. Mehrere Frauen hatten zuvor - teilweise anonym - Lindemann beschuldigt und Situationen geschildert, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. In die Kritik war die Band auch wegen der angeblichen Praktik geraten, Frauen für die "Row Zero" und für Pre- und Aftershowpartys auszuwählen. Eine Frau aus Eppingen hatte gegenüber der Stimme berichtet, wie sie zu Auftritten in Stuttgart eingeladen worden sei


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Die Anwaltskanzlei von Lindemann teilte am Dienstag mit: "Die schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Berlin belegt, dass es keine hinreichenden Beweise bzw. Indizien für die angebliche Begehung von Sexualstraftaten durch unseren Mandanten gibt."

Staatsanwaltschaft Berlin teils mit: Opfer oder Zeugen in der Causa Lindemann hätten sich nicht gemeldet

Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, dass Opfer oder Zeugen sich nicht gemeldet hätten oder nicht auffindbar seien. «Mutmaßliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich – auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens – an Journalistinnen und Journalisten.» Es sei daher nicht möglich gewesen, Vorwürfe «ausreichend zu konkretisieren» oder die Glaubwürdigkeit von möglichen Opfern zu klären.

Zu dem als Erstes bekannt gewordenen Vorwurf einer Nordirin, der sich auf ein Konzert in Litauen bezog, hätten sich nach Auswertung der Unterlagen «keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten» ergeben, so die Staatsanwaltschaft. Die Herkunft eines Blutergusses lasse sich nicht konkret zuordnen. Die Angaben einer weiteren Zeugin, die zunächst über Youtube Vorwürfe erhoben habe, «blieben in den Vernehmungen zu unkonkret», sie habe auch keine strafrechtlichen Vorfälle geschildert, die sie selbst erlebt habe, erklärte die Ermittlungsbehörde.

Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden. Andere von ihr genannte mögliche Zeugen hätten entweder ebenfalls nichts Strafrechtliches beobachtet oder hätten nicht identifiziert werden können.

 

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