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Dubai-Schokolade muss aus Dubai stammen – Gericht untersagt Vertrieb von Produkten

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Das Landgericht Köln hat zwei Anbietern von Dubai-Schokolade den Vertrieb ihrer Produkte untersagt. Was hinter den Entscheidungen der Richter steckt.


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Beiträge in sozialen Medien lösten in diesem Winter auch in der Region einen regelrechten Run auf die Dubai-Schokolade aus. Die mit Pistaziencreme und Teigfäden gefüllte Süßigkeit war wochenlang nur schwer und zu hohen Preisen erhältlich. Tafeln wurden mitunter für stolze 15 Euro angeboten und waren häufig schnell vergriffen.

Inzwischen gibt es viele Anbieter der beliebten Süßigkeit. Bei der (oft) importierten Schokolade stellten Untersuchungen aufsehenerregend die Qualität infrage. Zwei Anbietern wurde nun der Vertrieb ihrer Dubai-Produkte untersagt – allerdings aus einem anderem Grund.

Landgericht Köln: Irreführende Bezeichnungen bei Dubai-Produkten

In zwei ersten Gerichtsentscheidungen kam das Landgericht Köln zu der Auffassung, dass die Bezeichnungen „Dubai-Schokolade“ oder „Dubai Chocolate“ irreführend seien, heißt es in einem Bericht der „Lebensmittelzeitung“.

„Der Durchschnittsverbraucher entnimmt der Bezeichnung ’Dubai Chocolate’ oder ’Dubai Schokolade’ in der konkreten Benutzungsform die Aussage, dass die Schokolade in Dubai hergestellt ist“, zitiert das Branchen-Blatt einen der beiden Beschlüsse. Im anderen Fall sei die Bezeichnung „Dubai Schokolade“ mit der Angabe „The Taste of Dubai“ und „mit einem Hauch von Dubai“ beanstandet worden. 

Aufmachung von Dubai-Schokolade: Gericht sieht Verstoß gegen Markengesetz

Die Richter erkannten bei der Produktaufmachung einen Verstoß gegen das Markengesetz (§ 127). Schokoladen-Produkte, die nicht in Dubai hergestellt werden und keinen sonstigen geografischen Bezug zu der Stadt in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat, dürfe nicht als „Dubai-Schokolade“ bezeichnet werden, heißt es in der Begründung.

Wie die „Lebensmittelzeitung“ mitteilt, hatte die MBG International Premium Brands GmbH – Importeur des sogenannten „Habibi-Riegels“ aus Dubai – die Klagen eingereicht. Bei den betroffenen Anbietern soll es sich um die Medi First GmbH sowie um die KG Trading UG handeln.

Trendforscher: Aufregung um Dubai-Schokolade bald vorbei

Bei einem Verstoß drohen den Anbietern sechs Monate Haft oder eine Strafe von 250.000 Euro. Die Entscheidung des Landgerichts Köln könnte den Start einer Serie von Verboten für die beliebte Süßigkeit markieren. Allerdings dürfte die Aufregung um die Dubai-Schokolade ohnehin bald vor dem Ende stehen, wie Trendforscher Rüdiger Maas kürzlich im Stimme-Interview sagte.

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