Heftige Unwetter mit Toten in Spanien: Diese Rechte haben Reisende
Bei schweren Unwettern in Spanien sind rund 100 Menschen gestorben. Es gibt erhebliche Zerstörungen. Was Urlauber über ihre Rechte vor einer Reise nach Spanien wissen sollten.
Die Saison für Badeurlaub in Europa ist im Herbst bereits vorbei. Dennoch haben viele Menschen die Herbstferien genutzt, um noch einmal wegzufahren. Spanien ist neben Griechenland und Italien eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen.
Nun haben schwere Unwetter Spanien heimgesucht. Fast 100 Menschen sind dabei gestorben. Etliche weitere werden vermisst oder sind über Stunden in Fahrzeugen, Häusern oder Einkaufzentren eingeschlossen.
Schwere Unwetter in Spanien: Wie ist die Lage in den Urlaubsorten?
Besonders vom Unwetter betroffen waren Andalusien, Murcia und die Region um Valencia. Straßen wurden überschwemmt, nun sind viele von ihnen voller Schlamm. Aus Häusern wurden die Habseligkeiten der Bewohner auf die Straße gespült. Autos und Bäume wurden von den Wassermassen mitgerissen und landeten beispielsweise auf den Zuggleisen.
Zugverkehr war nur noch eingeschränkt möglich. Auch Flüge mussten gestrichen oder umgeleitet werden. Das hatte auch Auswirkungen für Urlauber, die bald die Rückreise aus Spanien antreten wollen.
Über die aktuellen Entwicklungen berichtet die Heilbronner Stimme im News-Blog.
Auswirkung für Urlauber: Wie soll sich das Unwetter in Spanien entwickeln?
Der Deutsche Reiseverband (DRV) sieht für deutsche Urlauber "keine größeren Probleme". Laut den Veranstaltern befänden sich nur wenige Gäste in den betroffenen Regionen. Mallorca sei hingegen belebter. Dort gab es bereits am Montag Unwetter mit Starkregen.
Unwetterwarnungen gelten nicht mehr für alle betroffenen Regionen in Spanien. Der Regen soll nach Nordosten weiterziehen. Nur für Teile Andalusiens, Extremaduras sowie Katalonien bestünden Warnungen, allerdings mit weniger vorhergesagten Niederschlagsmengen.
Welche Rechte haben Pauschal-Urlauber bei Unwettern?
Pauschalurlauber sollten sich bei Extremwetter an ihrem Reiseziel mit dem Veranstalter in Verbindung setzten. Dieser kann nicht nur aktuelle Informationen liefern, sondern möglicherweise auch den Reiseplan ändern.
Laut ADAC sind Veranstalter bei außergewöhnlichen Umständen wie schweren Überschwemmungen zusätzlich gefordert: Falls nötig, müsse für die Urlauber eine vorzeitige Rückreise organisiert oder bis zu drei zusätzliche Übernachtungen gezahlt werden, sollte die Abreise nicht möglich sein.
Was gilt bei Individualreisen in Urlaubsland mit Unwetter?
Wer individuell gebucht hat, also etwa Flüge und die Unterkunft bei unterschiedlichen Anbietern, hat es gegebenenfalls schwerer. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es bei nicht stornierbaren Flugtickets nur Steuern und Gebühren zurück. Den vollen Preis erhalte ein Reisender nur, wenn der Flug von der Airline gestrichen wird. In diesen Fällen könne zudem Anspruch auf weitere Leistungen bestehen.
Bei der Unterkunft sind Reisende auf die Kulanz der Anbieter angewiesen. Denn wird ein Flug wegen Extremwetter gestrichen, wird in der Regel dennoch der Preis fällig, so die Hamburger Verbraucherzentrale. Ist hingegen die Unterkunft vom Unwetter betroffen, haben Urlauber Anspruch auf Rückerstattung. Zu beachten sind dabei allerdings abweichende Regelungen im Urlaubsland.
Wie sinnvoll sind Versicherungen bei Unwetter auf der Reise?
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen helfen bei Naturkatastrophen oft nicht. Dennoch sei es nützlich, die Versicherungsbedingungen dahingehend einmal zu prüfen, so die Verbraucherschützer. Manche Policen haben es doch in ihren Leistungen inkludiert.
Können Urlauber vorab von der Reise wegen Unwetter zurücktreten?
Sind absehbar Reisen in eine der betroffenen Regionen geplant, denkt man vermutlich darüber nach, diese abzusagen. Tatsächlich sind Stornierungen kostenfrei möglich, wenn die Reise infolge einer Naturkatastrophe erheblich beeinträchtigt wird. In der Regel wird man das aber erst kurz vor Reisebeginn sicher abschätzen können, heißt es von der Verbraucherzentrale. Darum gilt: Nicht vorschnell zurücktreten, sonst können empfindliche Stornogebühren drohen.
Sind für den Urlaubsort starke Gewitter mit Sturm und Regen angesagt, ist Vorsicht geboten. Solange es sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handle, sei keine kostenlose Stornierung möglich. Mit heftigem Unwetter müssen Urlauber laut der Verbraucherzentrale immer rechnen. Entscheidend seien die Beeinträchtigungen der Reise.