Jetzt darf in Eppingen Photovoltaik aufs Altstadtdach
Ein Scheunenbesitzer kämpft jahrelang mit der Eppinger Stadtverwaltung. Jetzt gibt ihm das Stuttgarter Verwaltungsgericht recht, die PV-Anlage darf aufs Dach.

Fast fünf Jahre hat Carsten Eckstein mit der Stadt Eppingen darum gerungen, auf seinem Scheunendach in der denkmalgeschützten Altstadt eine Photovoltaik-Anlage errichten zu dürfen. Jetzt hat ihm das Verwaltungsgericht Stuttgart recht gegeben. Zufrieden ist der überzeugte Ortskernbewohner damit aber nicht. Der 58-Jährige möchte keine Einzelfall-Ausnahme sein. Er setzt sich dafür ein, dass die Regeln der 2016 erschienenen Erhaltungssatzung für die Altstadt angeglichen werden.
Eppinger will lieber eindeutig Recht als Glück haben
"Ich möchte gar kein Glück haben", ärgert sich Eckstein darüber, dass das Urteil eine Individualentscheidung und nicht zuletzt auf den Besuch des zuständigen Einzelrichters zurückzuführen ist. Der hatte sich im März persönlich ein Bild im Eppinger Linsenviertel verschafft. Bereits seit 2009 glänzt eine schwarze Solarthermie-Anlage auf Ecksteins Scheunendach. Die wurde damals auch nach der Begehung durch eine Sachverständige vom Denkmalamt genehmigt. Der Hausbesitzer will aber nicht vom Zufall und der Tageslaune von Gutachtern abhängen, "ich möchte, dass das Regeln folgt." Zumal die zum Innenhof gerichtete Sonnenseite des Scheunendachs kaum nach außen sichtbar ist. Doch die Stadt wolle auch eine gute Ansicht von einer Drohne aus, glaubt Eckstein.
Untere Denkmalschutzbehörde prüft jeden Fall
Seit das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen die Oberste Denkmalschutzbehörde 2021 übernahm, ist sie für Solartechnik aufgeschlossener. Doch muss die untere Denkmalschutzbehörde jeden Fall einzeln prüfen. In Eppingen setzt sich der Kreis "Photovoltaik Altstadt Eppingen" für allgemeine Regeln ein. Zehn bis zwölf Verbündete hat Gruppengründer Martin Deiß gefunden, darunter, neben Eckstein, auch Markus Hecker und SPD-Stadtrat Michael Mairhofer.
Nicht alle PV-Fans sind der gleichen Meinung

"Das Urteil ist sehr positiv für uns", freut sich Deiß - einerseits. Andererseits, schränkt Hecker ein: "Wir als Gruppe hätten gerne mal die Aussage: "Ja, ihr dürft jetzt mal so eine Anlage installieren." Auch wenn bestimme Kriterien erfüllt werden müssen." Die Gruppenmitglieder ziehen allerdings nicht komplett an einem Strang. Mairhofer, der das Thema im Gemeinderat einbringen will, ist zwar von seiner vor drei Jahren noch am absoluten Denkmalschutz festhaltenden Haltung etwas abgewichen: "Wasch mich, aber mach mich nicht nass" gehe nicht, sieht er jetzt ein. Doch er findet, dass PV-Anlagen in zweiter Reihe und "wirklich nur von ganz oben einsehbar" zugelassen werden sollten. Auch schwarz-glänzend sollten sie nicht gerade sein: "Ich würde rot immer bevorzugen."
Nutzen sollte vor Kosmetik stehen
Eckstein möchte hingegen den "Nutzen vor die Kosmetik" stellen: "Über Hübschigkeit und Hässlichkeit können wir in zehn Jahren diskutieren." Schließlich sei "so "ne PV-Anlage auf dem Dach nichts für die Ewigkeit", es gehe nur um die Optik. Deiß, der als Vertriebstechniker für Elektromotoren ebenso wie Elektrotechniker Eckstein die Sache nicht unbedarft angeht, schimpft über die farbigen Morphosolar-Module, die Grundlagenforscher vom Fraunhofer-Institut als PV-Alternative für Altstadtdächer entwickelt haben: "Die haben außer der Farbe nichts Altstadtliches, keine Struktur." Die Stadt, die diese Module modellhaft auf der Turnhalle im Rot installieren will, wolle etwas als denkmalgerecht verkaufen, das als homogene Fläche hinterher wirke wie ein Industriehallendach. Die Module seien auch nicht so effektiv, und ihre Farbe bleibe gleich, während das umgebende Dach wieder Patina ansetze.
Verzögerung war teuer
Eckstein wird wohl auch bei Schwarz bleiben. Nicht nur, weil die vorhandene Solarthermie auch schon schwarz ist. Die teuren roten Platten seien derzeit auch gar nicht lieferbar, berichtet er. Abgesehen davon hat ihn die fünfjährige Verzögerung jetzt schon rund 13 000 Euro gekostet, addiert er Verteuerung, Bereitstellungskosten fürs nicht abgerufene Darlehen, einen entfallenen KfW-Zuschuss und nicht eingesparte Stromrechnungen. Immerhin: Auf den Verfahrenskosten bleibt er nicht sitzen. Die muss nach dem Urteilsspruch die Stadt Eppingen tragen.
Neue Vorgaben
Die Eppinger Verwaltung will die Thematik am 29. November erst im Gemeinderat besprechen, bevor sie zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stellung nimmt, so Sprecherin Vanessa Heitz. Explizit steht das Thema nicht auf der Tagesordnung. Die Carsten Eckstein vertretende Anwältin Marika Gratzel hält manche Aussagen im Gerichtsvotum für bahnbrechend. Etwa, dass die PV-Anlage aufgrund der "mittlerweile weiten Verbreitung solcher Anlagen als untergeordnetes Zugeständnis an eine moderne technische Entwicklung und nicht als Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds der Scheune" empfunden wird. Die neuen ministerialen Leitlinien für die Entscheidung über Solaranlagen an Kulturdenkmälern schreiben überdies vor: "Die Genehmigung ist regelmäßig zu erteilen."



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