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Brutaler Fall
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Lebenslange Haft für Doppelgängerinnen-Mord: Schriftliches Urteil zugestellt

  
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Vor knapp drei Jahren musste eine Eppingerin sterben, weil sie einer Frau aus Ingolstadt ähnlich sah. Vor Gericht wurden die beiden Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt liegt das schriftliche Urteil vor.

Am Tag der Urteilsverkündung vor dem Landgericht in Ingolstadt herrschte ein reges Medienaufkommen. Foto: Archiv/Kümmerle
Am Tag der Urteilsverkündung vor dem Landgericht in Ingolstadt herrschte ein reges Medienaufkommen. Foto: Archiv/Kümmerle  Foto: Kümmerle, Jürgen

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Das schriftliche Urteil im sogenannten „Doppelgängerin-Prozess“ in Ingolstadt ist an die Prozessbeteiligten zugestellt worden. Sie haben nun einen Monat Zeit, um eine Revision zu begründen, teilt ein Sprecher des Landgerichts Ingolstadt auf Nachfrage mit. Nach Ansicht des Gerichts musste Khadidja O., das Opfer aus Eppingen, sterben, weil sie der Verurteilten ähnlich sah.

Frau aus Eppingen mit Schlagring und Dutzenden Messerstichen getötet

Sheqir K. und Schahraban K. waren nach Ansicht des Gerichts am 16. August 2022 aus Ingolstadt nach Eppingen gefahren. Dort holten sie die damals 23-jährige Khadidja O. ab. Im Waldgebiet Stöckach zwischen Massenbachhausen und Bad Rappenau-Fürfeld hielten sie zum ersten Mal an. Dort verletzte Sheqir K. die 23-Jährige mit einem Schlagring und Dutzenden Messerstichen lebensgefährlich. Bei einem zweiten Stop in Bad Rappenau stach Sheqir K. erneut mehrfach auf das Opfer ein. Dort ist die junge Frau gestorben. Schahraban K. stiftete ihren Begleiter an und plante den Mord.

Das Landgericht Ingolstadt verurteilte beide zu lebenslanger Haft und erkannte bei Schahraban K. die besondere Schwere der Schuld. Die Verteidigung erklärte nach dem Prozess, dass sie in Revision gehen werde.

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