Doppelgängerinnen-Mordprozess: Staatsanwaltschaft und Verteidigung legen Revision ein
Das Landgericht Ingolstadt ist davon überzeugt, dass Schahraban K. und Sheqir K. eine Eppingerin ermordet haben. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legen gegen das Urteil Revision ein.
Sowohl die Staatsanwaltschaft Ingolstadt als auch die Verteidiger der beiden Verurteilten haben Revision gegen das Urteil im sogenannten Doppelgängerin-Mord eingelegt.
Das Landgericht Ingolstadt hatte Mitte Dezember Schahraban K. (25) und Sheqir K. (26) wegen Mordes an der 23-jährigen Eppingerin Khadidja O. verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts sollen die beiden die Frau im August 2022 im Waldgebiet Stöckach zwischen Massenbachhausen und Bad Rappenau-Fürfeld getötet haben. Während Sheqir K. wegen Mordes verurteilt wurde, sah das Gericht bei Schahraban K. die besonderer Schwere der Schuld gegeben. Dass sie nach 15 Jahren aus dem Gefängnis kommt, gilt als unwahrscheinlich.
Nach Doppelgängerin-Mordprozess: Anwalt will aufs schriftliche Urteil warten
Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ingolstadt erklärte, habe die Behörde nur bezüglich des Angeklagten Sheqir K. Revision eingelegt. Grund sei, dass bei ihm die besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt worden sei. Dessen Anwalt Thilo Bals sagte auf Nachfrage, dass er das schriftliche Urteil abwarte. „Dann schauen wir, ob wir eine Revision begründen.“

Johannes Makepeace, der als einer von vier Anwälten die verurteilte Schahraban K. (25) vertritt, erklärt, dass er nach der Urteilsverkündung nicht nachvollziehen könne, weshalb bei seiner Mandantin die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.
Doppelgängerin-Mordprozess: Schriftliches Urteil binnen 17 Wochen
Nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts Ingolstadt müsse das Urteil binnen 17 Wochen schriftlich an Verteidigung und Staatsanwaltschaft zugegangen sein. Die Frist richtet sich auch nach der Dauer des Verfahrens. Der Prozess hatte vor etwa einem Jahr begonnen.