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Bürgerbegehren gegen Windkraft im Eppinger Hardwald gestoppt

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Am Dienstag hat der Gemeinderat Eppingen das Bürgerbegehren gegen Windkraft im Hardwald für unzulässig erklärt. Die Initiatoren wollen juristisch gegen die Entscheidung vorgehen.

Großes Publikumsinteresse: Etwa 70 Gäste verfolgen den Tagesordnungspunkt zum Bürgerbegehren gegen Windkraft im Eppinger Hardwald.
Foto: Jörg Kühl
Großes Publikumsinteresse: Etwa 70 Gäste verfolgen den Tagesordnungspunkt zum Bürgerbegehren gegen Windkraft im Eppinger Hardwald. Foto: Jörg Kühl  Foto: Kühl, Jörg

Der Eppinger Gemeinderat hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Eppinger Hardwald aus formalen Gründen abgelehnt. In einer gemeinsamen Stellungnahme stellten sich die Fraktionen und Gruppierungen, bis auf Gemeinderat Norbert Müller, hinter den Beschluss. Jürgen Wilbo, Mitinitiator des Bürgerbegehrens, kündigte an, die Entscheidung anzufechten. Die Gemeinderatssitzung wurde von etwa 70 Gästen, darunter augenscheinlich viele Unterstützer des Bürgerbegehrens, verfolgt.

Womit die Ablehnung des Bürgerbegehrens gegen Windkraft im Eppinger Hardwald begründet wird

Die Begründung der Ablehnung ließ die Stadtverwaltung von dem auf Kommunalrecht spezialisierten Rechtsanwalt Kai-Markus Schenek erklären. Demnach liegen zwei formale Hinderungsgründe für die Zulässigkeit vor. Der erste ist die verstrichene Frist der Einreichung. Laut der Gemeindeordnung haben die Initiatoren drei Monate lang Zeit, ein Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss einzureichen.

Der entsprechende Beschluss des Eppinger Gemeinderats wurde am 2. Juli 2024 gefasst, also vor gut einem Jahr. Der zweite Grund: Die Stadt Eppingen hat bereits einen Durchführungsvertrag mit der Windkraftfirma Juwi abgeschlossen. Wenn die Stadt den Vertrag nicht erfüllt, würde sie Rechtsbruch begehen.

Was die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen Windkraft in Eppingen am Verfahren monieren

Wilbo kündigte an, die Entscheidung anzufechten: Die Ortschaftsräte in Kleingartach und Mühlbach seien im Vorfeld nicht ordnungsgemäß angehört worden. Ähnlich äußerte sich auch Gemeinderat Norbert Müller, der als einziger gegen den Beschluss des Gemeinderats stimmte. Rechtsanwalt Schenek erwiderte, er sehe keine Anzeichen eines Verstoßes gegen die Gemeindeordnung. Und selbst wenn: Die Frist, dagegen vorzugehen, sei abgelaufen. Der Vorgang sei „geheilt“, so der Jurist.

Eppingens Oberbürgermeister Klaus Holaschke bekräftigte die Standpunkte der Stadt: Zum einen wolle er eine „Verspargelung“ in der Landschaft vermeiden, indem man Windkraftanlagen auf dem Höhenzug Heuchelberg-Hardwald konzentriert, auf der anderen Seite bekräftigte der Rathauschef das Recht und die Notwendigkeit der Stadt, Pachteinnahmen auf Flächen der Stadt zu erzielen.

Windkraft im Wald bei Eppingen: Nur 75 Euro pro Kopf und Jahr an Pachteinnahmen?

In seiner Ansprache an den Gemeinderat hatte der zweite Mitinitiator des Bürgerbegehrens, Klaus Jost, eine Reihe von Argumenten gegen Windkraftanlagen im Wald vorgetragen: Verlust wertvoller Waldflächen durch Rodung und Schädigung angrenzender Bestände, Schäden durch Abrieb und Emissionen, Bodenverdichtung, Schäden an der Wildtierpopulation und viele weitere Argumente. Auf die Einwohnerzahl Eppingens heruntergerechnet ergäben sich jährliche Einnahmen von lediglich 75 Euro pro Einwohner, rechnete Jost dem Gemeinderat vor.

In der Aussprache fand Gemeinderat Michael Mairhofer klare Worte: „Ihre 75-Euro-Einnahmen pro Kopf, die Sie verniedlichen, schaffen uns Luft.“ Wenn die Stadt schon gezwungen sei, Flächen für Windkraft auszuweisen, dann sollten nicht nur Private davon profitieren, so der SPD-Mann: „Wir sind gewählt, um für die Mehrheit Entscheidungen zu treffen.“

Was ein Mühlbacher zur Beteiligung seines an den Eppinger Hardwald grenzenden Ortes sagt  

Gemeinderat Norbert Müller stellte die Befugnis des Gemeinderats in seiner vorherigen Zusammensetzung für die Windkraft-Entscheidung infrage. Wesentliche Entscheidungen hätten dem neu gewählten Gemeinderat nach der Kommunalwahl vorbehalten sein sollen. Gremiumsmitglied Jürgen Hetzler (SPD) aus Mühlbach stellte klar: „Ich muss als Ortschaftsrat feststellen, dass es uns sehr wohl möglich war, uns einzubringen, und das haben wir auch getan.“ Gemeinderätin Ulrike Stahl (Grüne) erläuterte, der Windkraftausbau sei landesgesetzlich geregelt. „Was wir lediglich entscheiden können, ist, ob es auf kommunalem Grund oder auf privaten Flächen.“ Gebaut würde so oder so, dann aber auf privaten Flächen mit der Folge, „dass wir alle die Windräder sehen, aber als Kommune davon nicht profitieren würden.“

Warum die Mindestzahl an Unterschriften in Eppingen erst im zweiten Anlauf zusammenkam

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Gegen Windkraft im Eppinger Hardwald“ hatten am 3. Juli 1302 Unterschriften Eppingens Oberbürgermeister Klaus Holaschke überreicht. Davon mussten 139 aus formellen Gründen zurückgewiesen werden, etwa wegen der Wohnanschrift außerhalb Eppingens oder wegen Dopplungen. Das Quorum von 7 Prozent der Wahlberechtigten macht 1179 Unterstützungs-Unterschriften erforderlich, Im ersten Anlauf fehlten 16 Unterschriften. Die Stadt informierte die Initiatoren und gab ihnen Gelegenheit zur Nachbesserung. So kamen im zweiten Anlauf nochmals 98 gültige Unterschriften zusammen. 

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