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Eppinger Gemeinderat lehnt Bürgerbegehren gegen Windräder im Hardwald ab

  
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Der Gemeinderat hat das Bürgerbegehren gegen Windkraftanlagen im Hardwald aus formalen Gründen abgelehnt. Zwei Hürden waren entscheidend.

Der Beschluss wurde im Eppinger Gemeinderat mit nur einer Gegenstimme gefasst.
Der Beschluss wurde im Eppinger Gemeinderat mit nur einer Gegenstimme gefasst.  Foto: Jörg Kühl

Unter großem öffentlichem Interesse hat der Eppinger Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Eppinger Hardwald diskutiert und einen Beschluss dazu gefasst. Demnach ist das Bürgerbegehren aus formalen Gründen abgelehnt worden.

Eppinger Gemeinderat lehnt Bürgerbegehren gegen Windkraftanlagen im Hardwald ab

Die Begründung der Ablehnung ließ die Stadtverwaltung von einem Rechtsanwalt verkünden. Demnach liegen zwei formale Hinderungsgründe für die Zulässigkeit vor. Der erste ist die verstrichene Frist der Einreichung. Laut der Gemeindeordnung haben die Initiatoren eines Bürgerbegehrens drei Monate lang Zeit, ein Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss einzureichen. Der entsprechende Beschluss des Eppinger Gemeinderats wurde am 2. Juli 2024 gefasst, also vor gut einem Jahr.

Der zweite Grund ist, dass die Stadt Eppingen bereits einen Durchführungsvertrag mit der Windkraftfirma Juwi abgeschlossen hat. Wenn die Stadt den Vertrag nicht erfüllt, würde sie rechtsbrüchig werden.

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