Video und weiterer Serienteil zum Fall „Bäcker von Siegelsbach“
In der nächsten Folge sprechen wir mit einem Anwalt, der eines der Opfer vertreten hatte. Video ist ab Mittwoch (16.4.), 10 Uhr, unter youtube.com/stimmetv abrufbar.
Der damalige Staatsanwalt Martin Renninger spricht über den Kriminalfall, der ihn lange Zeit danach beschäftigte. Der „Bäcker von Siegelsbach“ hatte bei einem Banküberfall eine Frau getötet und zwei Männer lebensgefährlich verletzt.
20 Jahre ist es her, als ein spektakulärer Kriminalfall in Heilbronn vor Gericht verhandelt wurde. Es geht um den Fall des Bäckers von Siegelsbach. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Mann zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Er sitzt nach wie vor im Gefängnis. Der Bäcker hatte damals bei einem Bankraub 33.500 Euro erbeutet, eine Zeugin mit einem Genickschuss getötet und deren Mann sowie einen Mitarbeiter der Sparkasse lebensgefährlich verletzt.
Der Fall sorgte damals wie heute für Aufsehen. Auch deshalb, weil die 1. Strafkammer des Landgerichts Heilbronn den damals 48-Jährigen zuvor wegen „erwiesener Unschuld“ freisprach. Für viele ein Unding. Martin Renninger war damals Staatsanwalt. Der Freispruch habe ihn nicht gänzlich überrascht, aber doch tief enttäuscht.

„Dass all das, was wir präsentiert hatten, nicht gefruchtet haben sollte, war ganz tragisch für mich“, erinnert sich der heute 63-Jährige im Gespräch. Gleich nach dem Urteil sei für ihn klar gewesen, dass die Staatsanwaltschaft in Revision gehen wird. Er sei sich sicher gewesen, dass die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn aufgehoben wird.
Renninger hatte bereits dem Landgericht Heilbronn Indizien über Indizien geliefert, die den Bäcker belasteten. Am Tattag fiel Polizisten auf, dass unweit des Tatortes ein Feuer brannte. „Man hat die Feuerstelle untersucht und Utensilien gefunden, die zur Bäckerei gehörten.“ Darunter sei ein Gummiklumpen gewesen. Dieser Klumpen gehörte zu teuren französischen Gummistiefeln, die auch der Bäcker besaß. Die Ermittler verglichen das Profil des Stiefels mit einer am Tatort hinterlassenen Abdruckspur. Die Abdrücke stimmten überein.

Renninger ließ die Feuerstelle abtragen und schlämmen. Ein starker Magnet eines Schrotthändlers zog alle Metallteile aus der Schlämme. Darunter befanden sich Metallschnallen der Stiefel.
Der Bäcker war zudem überschuldet und hatte am Tattag einen letzten Einzahlungstermin bei einer Bank. Er zahlte 10.000 Euro ein, darunter 15 500-Euro-Scheine. „Eine durchaus ungewöhnliche Variation im Hinblick darauf, dass man beim Bäcker üblicherweise nicht mit 500-Euro-Scheinen bezahlt“, sagt Renninger.
Zusammen mit dem auf dem Anwesen des Bäckers gefundenen Geld ergab sich nahezu die geraubte Summe.
Renningers Gedanken seien nach dem Freispruch vor allem bei den Opfern und Hinterbliebenen gewesen. „Der Fall hat mich viele Jahre beschäftigt und mich in dem Entschluss, Staatsanwalt bleiben zu wollen, bestärkt“, sagt Renninger, der die Staatsanwaltschaft Pforzheim leitet.
Ein Richteramt, das infrage gekommen wäre, strebte er danach nicht mehr an.
In der nächsten Folge sprechen wir mit einem Anwalt, der eines der Opfer vertreten hatte. Video ist ab Mittwoch (16.4.), 10 Uhr, unter youtube.com/stimmetv abrufbar.
Sichern Sie interessante Artikel in Ihrem Konto und greifen Sie später bequem darauf zu – auf allen Ihren Geräten.
Nutzen Sie auch gerne unseren Online-Abo-Service, um Ihr Abonnement zu verwalten.
Online-Abo-ServiceMöchten Sie in unseren Produkten und Services Anzeigen inserieren oder verwalten?
Anzeige inserieren MediadatenEin Angebot der
Kommentare
Peter Kaspar am 15.04.2025 20:46 Uhr
Im Text steht: "Er zahlte 10.000 Euro ein, darunter 15.500-Euro-Scheine." Seit wann gibt es 0,645-Euro-Scheine?